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INHALT | ISLAM, DER WEG DER SUNNITEN |
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Ihlâs Stiftung Band – 1 | ||||
Imâm-ı Muhammed Gasali, Friede sei mit ihm, schreibt in dem Buch “Das Elixier der Glückseligkeit”: “Es ist unentbehrlich für jeden Moslem, zuerst die Bedeutung des Wortes ‘Lâ ilâhe illallâh, Muhammedun ressûlullah’ (Es gibt keinen Gott außer ALLAH, dem Erhabenen, und Muhammed, Friede sei mit Ihm, ist SEIN Diener und Prophet) zu kennen und daran zu glauben. Dieses Wort wird als Einheitsbekenntnis bezeichnet. Es ist ausreichend für jeden Muslim, an die Bedeutung dieses Wortes zu glauben ohne zu zweifeln. Es ist nicht notwendig für ihn, Beweise zu bringen. Der heilige Prophet gebot den Arabern nicht es mit Beweisen zu kennen, diese Beweise zu erwähnen oder ihre Zweifel zu suchen und sie zu lösen. Er gebot nur, daran zu glauben und nicht daran zu zweifeln. Aber es ist eine unentbehrliche Pflicht, dass es in einer Stadt einige Religionsgelehrte gibt. Diese Gelehrten haben die Beweise zu wissen, die Zweifel zu entfernen und die Fragen zu beantworten. Sie sind geistige Führer für die Muslime. Einerseits lehren sie das islamische Glaubensbekenntnis und andererseits antworten sie auf die ungerechtfertigten Verdächtigungen und die falschen Beschuldigungen von den Gegnern des Islams. Der heilige Koran teilte die Bedeutung vom Einheitsbekenntnis mit und der heilige Prophet erklärte das, was mitgeteilt wurde. Alle Gefährten des heiligen Propheten lernten diese Erklärungen und gaben sie, an die nach ihnen kommenden Muslime weiter. Die hochgestellten Gelehrten, die uns die Mitteilungen der Gefährten des heiligen Propheten ohne irgendeine Veränderung durch Niederschreiben in ihren Büchern vermittelten, werden Anhänger der Sunna genannt. Die Anhänger der Sunna heißen Sunniten. Jeder hat die Glaubenslehre der Sunna zu lernen, sich um diesen Glauben zu vereinigen und einander zu lieben. Der Samen des Glücks ist das Glaubensbekenntnis und sich auf dieser Basis zuvereinigen. Die Bedeutung vom Einheitsbekenntnis wird von den Gelehrten der Sunna wie folgt mitgeteilt: Die Menschen waren nicht im Dasein. Sie wurden später erschaffen. Die Menschen haben einen Schöpfer. ER ist es, der alles geschaffen hat. ER ist der einzige Schöpfer. ER ist einzig in Seiner Art und es gibt keinen zweiten Schöpfer. ER war immer im Dasein. SEIN Dasein hat keinen Anfang. ER ist immer im Dasein und SEIN Dasein hat auch kein Ende. ER kann nicht im Nichtdasein sein. SEIN Dasein ist notwendig. Sein Nichtdasein ist unmöglich. SEIN Dasein ist von sich selbst. ER braucht keine Mittel. Jedes Geschöpf benötigt Ihn. ER ist es, der alle Wesen erschuf und erschafft und sie im Dasein erhält. ER ist kein Stoff und kein Gegenstand. ER ist in keinem bestimmten Ort oder Stoff. ER hat keine Gestalt und ER kann nicht gemessen werden. Es kann nicht gefragt werden, wie ER sei. ER ist nicht das was wir uns vorstellen, während man von Ihm spricht. Er ist ohnegleichen. Alle sind Seine Geschöpfe, aber ER ist nicht wie Seine Geschöpfe. ER ist der Schöpfer aller Gedanken und Abbildungen. ER ist nicht oben, unten oder an der Seite. ER hat keinen Ort. All die Schöpfung ist unter dem Thron des Erhabenen. Der Thron des Erhabenen aber ist unter seiner Allmacht und Kraft. Er umfasst den Thron. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Thorn Ihn trägt. Der Thron des Erhabenen existiert Dank seiner Güte und Allmacht. ER ist jetzt derselbe wie ER in Ewigkeit war. ER wird derselbe in kommender Ewigkeit sein, wie ER war, bevor er den Thron schuf. Bei Ihm wird nichts verändert. ALLAH, der Erhabene, hat acht ständige und sechs persönliche Eigenschaften. Die persönlichen Eigenschaften sind: unendliche Existenz, Ewigkeit ohne Anfang, Ewigkeit ohne Ende, Einigkeit, Unähnlichkeit und Selbständigkeit. Die ständigen Eigenschaften sind: Unsterblichkeit, Allmacht, Hören, Sehen, Allwissenheit, Sprechen, Schöpfung und Wille. Es gibt auch niemals eine Veränderung seiner Eigenschaften. Veränderung bedeutet Mangel. Er ist frei von allen Mängeln und Fehlern. ALLAH, der Erhabene, wird im Jenseits von den Gläubigen gesehen werden. ER ist unabhängig von Zeit und Raum. Man wird IHN auf unerklärlicher, unbegreiflicher Weise sehen. ALLAH, der Erhabene, sandte Propheten, Friede sei mit ihnen allen, zu den Menschen. Durch die Propheten zeigte ER ihnen, was Glück und was Unglück bringen wird. Der höchste und letzte Prophet ist Muhammed, Friede sei mit ihm. Er ist für alle Frommen, Rebellen und für alle Nationen gesandt. Er ist der Prophet aller Menschen, Engel und Geister. Alle Menschen in der Welt haben ihm zu folgen und sich ihm anzugleichen.” Die Schrift von Imam-ı Gasâli endet hier, Friede sei mit ihm. Sejjid Abdulhakîm-i Arwâsî, Friede sei mit ihm, sagte: “Der heilige Prophet hatte drei verschiedene Aufgaben: Die erste war, die Gebote und Verbote des heiligen Korans mitzuteilen und bekanntzumachen.Das sind die Glaubenslehre und die Vorschriften der Rechtswissenschaft. Die Vorschriften der Rechtswissenschaft bestimmt die Handlungen, die geboten bzw. verboten sind. Seine zweite Aufgabe bestand darin die moralischen Regeln des heiligen Korans, nähmlich die innerlichen Erkenntnisse in die hochstehenden Herzen einzugeben. Die zweite Aufgabe sollte nicht mit seiner ersten Aufgabe verwechselt werden. Die Verirrten glauben nicht an diese Aufgabe des Propheten. Hingegen sagte Ebu Hurejre, Friede sei mit ihm: “Ich erwarb Wissen, zwei verschiedener Art von dem heiligen Propheten. Eine von diesen machte ich euch klar. Wenn ich das Zweite aufdecke, dann tötet ihr mich.” Seine dritte Aufgabe war es, die Muslime, die der Vorschriften der Rechtswissenschaft auf friedliche Weise nicht folgen oder sie durch Ratschläge nicht erfüllen wollten, zu zwingen, damit sie den Vorschriften gehorchen. Nach dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, führten Seine Kalifen, Friede sei mit ihnen allen, diese drei Aufgaben erfolgreich weiter. In der Zeit von St. Hassan, vermehrten sich Zwietracht und religiöse Abweichung. Der Islam verbreitete sich auf drei Kontinente. Das Glaubenslicht des heiligen Propheten entfernte sich langsam von der Welt. Die Zahl Seiner Gefährten wurde immer weniger. Es war niemandem mehr möglich, diese drei Aufgaben gleichzeitig durchzuführen. Diese drei Aufgaben wurden durch drei Gruppen der Menschen unternommen. Mit der Aufgabe, der Mitteilung des islamischen Glaubens und der Urteile wurden die Religionsgelehrten betraut. Unter diesen Religionsgelehrten werden manche Glaubensgelehrte genannt, die den islamischen Glauben lehren. Die Gelehrten, die islamische Gesetzgebung bekanntmachen, heißen Rechtsgelehrte. Mit der zweiten Aufgabe d.h. die Muslime zu lehren, die bereit sind, den geistlichen Grund des heiligen Koran zu lernen, wurde zwölf Imâms von den Familienangehören des heiligen Propheten und die Gelehrten der innerlichen Erkenntnisse betraut. Dschunejd-i Bagdadî und Sırrî (Sarî) as-Seqatî, Friede sei mit ihnen allen, gehören zu ihnen. Dschunejd-ı Bagdadî wurde im Jahre 207(821) geboren und ist 298 (910) in Bagdâd gestorben. Sırrî as Seqati starb im Jahre 251(867) ebenfalls in Bagdad. [Die Gelehrten der Sunna haben die zweite Aufgabe des heiligen Propheten von den zwölf Imam, Religionsführern, gelernt und die Wissenschaft des Sufismus gegründet. Diejenigen, die nicht an die Wundertaten bzw. an den Sufismus d.h. innerliche Erkenntnisse glauben, dürfen nichts mit den zwölf Imams zu tun haben. Wenn diese auf dem Weg der Familienangehörigen des heiligen Propheten gewesen wären, könnten Gelehrte des Sufismus bzw. Heilige unter ihnen herangebildet werden. Außerdem glauben sie nicht, dass solche Gelehrte und Heilige existieren. So versteht man, dass die zwölf Imam die Religionsführer der Anhänger der Sunna sind. Die Anhänger der Sunna sind auf dem Weg der zwölf Imam und lieben die Familienangehörigen des heiligen Propheten. Um islamischer Gelehrter zu sein, muss man diese zwei Aufgaben des heiligen Propheten gut wissen, nämlich die dazugehörige Wissenschaften beherrschen. Ein solcher Gelehrter ist Abdülganî Nablüsî. Er schreibt auf 233. und 649. Seiten seines Buches Hadîkat-ün-nediyye (Der Tau des Gartens), dass diejenigen unwissend und unglücklich sind, die nicht daran glauben, indem er die betreffenden heiligen Hadithe, die auf den heiligen Koran hinweist, erwähnt.] Mit der dritte Aufgabe, der Durchführung der religiösen Vorschriften mit den Mitteln der Gewalt und Amtsautorität wurde die Sultane und Regierungen betraut. Die Sektion der ersten Aufgabe ist die Rechtsschule, Lehren oder Schulen und die der zweiten ist als Orden bekannt, Rechtswissenschaft ist die dritte Aufgabe. Rechtsschulen, die den islamischen Glauben mitteilen, werden auch Rechtsschule im Glauben genannt. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit das dreiundsiebzig Glaubenslehren auftauchen würden und nur eine davon richtig ist und alle anderen falsch sind. So ist es auch geschehen. Die einzige Gruppe, der prophezeit wurde, dass sie auf dem richtigen Weg gehen würde, heißt Anhänger der Sunna. Die übrigen, für falsch erklärten 72 Gruppen wurden als Irrlehren bezeichnet. Keine von ihnen ist Ungläubig. Alle sind Muslime. Aber wenn eine Person, die behauptet in einer der 72 Gruppe zu sein, an eine von den Kentnissen, welche im heiligen Koran und in den Hadithen klar mitgeteilt wurden und unter den Muslimen weit verbreitet ist, nicht glaubt, wird sie ungläubig. Es gibt heute viele Leute die, obwohl sie islamische Namen tragen, sich von der Glaubenslehre der Sunna trennten und ungläubig wurden.” Die Schrift von St. Abdülhakîm Effendi geht hier zu Ende. Er wurde 1281 in Baschka’la geboren und starb 1362 (1943 n.Chr.) in Ankara. Muslime müssen von Geburt an bis zum Tode lernen. Das Wissen, das Muslime zu lernen haben, heißt islamische Wissenschaften, die aus zwei Teilen bestehen: 1. Überlieferte Wissenschaften, 2. Rationale Wissenschaften. 1) Überlieferte Wissenschaften: Sie werden auch Religionswissenschaften genannt und kommen von dem heiligen Propheten zu uns. Dieses Wissen kann durch Lesen der Bücher der Gelehrten der Sunna erworben werden. Die islamischen Gelehrten entnahmen dieses Wissen den vier Hauptquellen der Religion. Sie heißen Edille-i Scher’iyye. Diese sind: der heilige Koran, die heiligen Hadithe, die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten bzw. der vier Rechtsschulen und die Urteile der Rechtsgelehrten. Die Religionswissenschaften bestehen aus acht Hauptwissenschaften: I) Wissenschaft für Koranauslegung: Spezialisten für diese Wissenschaft werden Mufessir genannt, d.h. der Religionsgelehrte, der das Wort ALLAHs, des Erhabenen verstehen kann. II) Methodik der Hadithwissenschaft: Dieser Zweig der Wissenschaft klassifiziert die Hadîthen nach ihrer Gattung. Die Arten der Hadithen stehen im Buch Seadet-i Ebediyye (Der Weg zum ewigen Glück) im zweiten Abschnitt, unter dem sechsten Paragraph ausführlich. III) Hadithwissenschaft: Dieser Zweig untersucht bis in die kleinste Einzelheit, die heiligen Erklärungen (Hadithe) des heiligen Propheten, Seine Handlungen und Seine Sitten. IV) Methodik der Glaubenswissenschaft: Diese Wissenschaft lehrt uns die Methode, wie die Glaubenskenntnisse aus den heiligen Hadithen und dem heiligen Koran abgeleitet werden. V) Glaubenswissenschaft: Diese Wissenschaft erklärt das Einheitsbekenntnis und das Glaubensbekenntnis und ferner die sechs Grundlagen des Glaubes, die davon abhängig sind. Diese sind Lehren, an die man von ganzem Herzen glauben und auswendig lernen soll. Die Glaubensgelehrten waren gewohnt, die Methodik der Glaubenswissenschaft und die Glaubenswissenschaft zusammen zu schreiben. Diese zwei Teile halten die Laien deshalb für einen Teil. VI) Methodik der Rechtswissenschaft: Dieser Zweig erklärt, wie die Prinzipien der Rechtswissenschaft aus dem heiligen Koran und den Hadithen abgeleitet werden. VII) Rechtswissenschaft: Diese Wissenschaft erklärt Verpflichtungen d.h., wie die, die geistig gesund sind und das Pubertätjahr erreicht haben, in Dingen die den Körper angehen, zu handeln haben. Es sind die für den Körper notwendige Kentnisse. Die Verpflichtungen bestehen aus acht Teilen. Es sind: Unentbehrliches, was von ALLAH im heiligen Koran deutlich befohlen wurde. Nötiges, ist fast ebenso Verpflichtung wie Unentbehrliches und sollte nicht unterlassen werden. Vom Propheten wurde es niemals unterlassen. Erforderliches, eine Handlung oder ein Gebet, die der Prophet gern tat. Empfohlenes das was nicht vorgeschieben ist, aber reichlich belohnt wird. Zulässiges ist das, was weder verboten noch erlaubt ist. Verbotenes ist das, was ausdrücklich untersagt wurde. Unerwünscht ist unrichtige Handlung, die der Prophet ausdrücklich nicht gewünscht hat, und wovon er sich fernhielt und die Belohnung eines Gebet zunichte macht. Und Verderbnis ist das, was die Durchführung der religiösen Gebote und Tätigkeiten ungültig macht. All diese können kurz zusammengefasst werden in Handlungen, die geboten, verboten oder erlaubt sind. VIII) Sufismus: Diese Wissenschaft wird auch islamische Mystik bzw. innerliche Erkenntnisse genannt. Es zeigt Dinge, die geboten und verboten sind, im Zusammenhang mit der Ethik. Es veranlasst, dass man einen Gewissensglauben erreicht und dass man die Dinge, die Rechtswissenschaft angehen, leicht und gerne ausführt. Ferner hilft es das Gotteserkenntnis zu erlangen. Ob Mann oder Frau, für jeden Muslim ist es unentbehrilch von diesen acht Wissenschaften die Glaubenswissenschaft, die Rechtswissenschaft und den Sufismus soweit zu lernen, soweit es nötig ist. Das wird auch auf Seite 323 des Buches Hadîka (Der Garten) und im Vorwort des Buches von Ibni Abidin erwähnt. 2) Rationale Wissenschaften: Sie bestehen aus zwei Fächern: Naturwissenschaften und die Literaturwissenschaften. Es ist nicht für alle Muslime unentbehrlich diese Wissenschaften zu erlernen. Jedoch ist es unentbehrlich für alle Muslims von der Religionswissenschaften die Nötigen zu lernen. Es ist unentbehrlich für bestimmte Moslems sich auf diesem Gebiet zu spezialisieren. Wenn es in einer Stadt keinen solchen Fachmann gibt, der sich in diesen Wissen spezialisierte, werden die Bewohner und die Regierenden dafür verantwortlich und sündig, was durch dem Fehlen eines solchen Gelehrten entsteht. Die Religions wissenschaft verändert sich nicht im Laufe der Zeit. Es ist eine Sünde und darf nicht entschuldigt werden, wenn man über Glaubenswissenschaft etwas von sich ausspricht und sich dabei irrt. In den Angelegenheiten über Rechtswissenschaft kann von Veränderung und Erleichterungen Gebrauch gemacht werden, soweit die Bedingungen der islamischen Gesetzgebung erfüllt sind. Es ist nicht erlaubt, die religiösen Angelenheiten nach der eigenen Meinung und dem eigenen Gesichtspunkt zu verändern oder die Religion zu reformieren. Solche Dinge verursachen den Austritt aus der Religion. In rationalen Wissenschaften ist es möglich Veränderungen vorzunehmen um Fortschritte zu erzielen. Hier ist es unentbehrlich, diese auch von Nicht-Muslimen zu lernen. Wir fahren fort mit dem Buch Medschmû’at Sühdiyye (Gesamtheit der Frömmigkeit). Der Verfasser dieses Buches Sejjid Ahmed Sühdü Pascha, der ehemalige Kulturminister schreibt zu Beginn: “Das Wort ‘Fıkch’ (Rechtswissenschaft) bedeutet im arabischen ‘Wissen, Verstehen’, wenn es in der Form ‘faqiha yafqahu’, also im 4. Fall gebraucht wird. Wenn es aber im 5. Fall steht, bedeutet es ‘Wissen, Verstehen der Religionsgesetze’. Der Rechtsgelehrte wird Fakich (Rechtswissenschaftler) genannt. Die Rechtswissenschaft erklärt, was die Menschen tun und was sie vermeiden sollen. Die Rechtswissenschaft beruht auf dem heiligen Koran, den heiligen Hadithen, der Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten, der Gelehrten der Sunna und Urteile der Rechtsgelehrten. Die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten und der Religionsgelehrten, die deren Nachfolger sind, wird Idschma-i Ümmet genannt. Die Gesetze des Islams, die aus dem heiligen Koran, aus Hadithen oder von der Übereinstimmung der Gemeinschaft abgeleitet werden, werden als Urteile des Rechtsgelehrten bezeichnet. Ob eine Handlung erlaubt oder verboten ist, wird nach dem heiligem Koran und den Hadithen entschieden. Wenn sie nicht im heiligen Koran und in den Hadithen gefunden werden kann, wird sie mit einer ähnlichen Handlung aus dem heiligen Koran und den Hadithen verglichen. Man nennt es Vergleichung. Um einen Vergleich machen zu können, muss die erste Handlung auch die in der zweiten Handlung vorhandenen Eigenschaft haben. Und nur von den Gelehrten, die den Rang des Urteils erworben haben, kann dieser Vergleich gemacht werden. Die islamische Rechtswissenschaft ist sehr umfangreich und hat vier bedeutende Hauptteile: 1– Anbetung: Es besteht aus dem täglichen rituellen Gebet, Fasten, Almosensteuern, Pilgerfahrt, Glaubenskampf um allen Menschen die Religion bekannt zu machen. Jedes hat viele Unterteilungen. Daraus folgt, dass es eine Anbetung ist, sich für den Glaubenskampf vorzubereiten. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, teilte mit, dass der Glaubenskampf mit den Ungläubigen aus zwei Arten besteht, nämlich mit Handlungen und mit Worten. Sich für den Glaubenskampf durch Handlungen vorzubereiten und zu lernen, von neuen Mitteln Gebrauch zu machen und zu produzieren ist ebenfalls unentbehrlich. Der Staat führt Glaubenskampf. Für die Moslems ist es unentbehrlich, innerhalb der staatlichen Gesetze am Glaubenskampf teilzunehmen. In unserer Zeit ist die zweite Aufgabe wichtiger, den Einfluss von Filmen, Radiosendungen und aller Propaganda die gegen den Islam gerichtet sind, abzuwehren. Es ist Glaubenskampf, sich gegen solche Angriffe zu verteidigen. 2– Zivilrecht: Es hat viele Unterabteilungen, wie Heirat, Scheidung, Kosten für den Lebensunterhalt und vieles ähnliche. [Unser Buch Se’âdet-i Ebediyye (englische Übersetzung: Endless Bliss) enthält weitere ausführliche Erklärungen]. 3– Handelsrecht: Es hat ebenfalls viele Teile, wie Kauf und Verkauf, Mieten und Vermieten, Handelsgesellschaften, Zinsen, Erbschaft und vieles ähnliche, 4– Strafrecht): Es erklärt die Bestrafungen, die aus Wiedervergeltung, Diebstahl, Ehebruch, Fälschung und Abtrünningkeit entstehen. Es ist unentbehrlich für jeden Moslem bzw. Moslime, ausreichende Kenntnisse über unentbehrliche Anbetungen und für bestimmte Moslems, das Zivil- und Handelsrecht zu lernen. Nach der Wissenschaft der Koranauslegung, der Hadithwissenschaft und der Glaubenswissenschaft ist das ehrenvollste Wissen die Rechtswissenschaft. Die folgenden heiligen Hadithen zeigen ausreichend, wie ehrenvoll die islamische Rechtswissenschaft und Rechtsgelehrten sind: “Will ALLAH, der Erhabene, jemandem gefällig sein, macht ER einen Rechtsgelehrten aus ihm.” “Wenn jemand Rechtsgelehrter wird, schickt ALLAH, der Erhabene, sein Lebensunterhalt und alles, woran er sich sehnt von ungeahnten Stellen.” “Der meist geschätzte Mensch bei ALLAH, dem Erhabenen ist der Rechtsgelehrter in der Religion.” “Gegen den Satan ist ein Rechtsgelehrter stärker als tausend Anbeter.” “Alles hat eine Säule zum Stützen. Der Grundpfeiler der Religions ist die Rechtswissenschaft.” “Die beste Art der Anbetung ist das Erlernen und Lehren der Kenntnisse der Rechtswissenschaft.” Aus diesen heiligen Hadithen geht die Überlegenheit von Imam-ı -a’sam Ebu Hanife, Friede sei mit ihm, hervor. Die Vorschriften des Islams in der Rechtsschule Hanefî stammen von dem Weg, der mit ’Abdullâh ibn Mes’ûd, Friede sei mit ihm, einem der heiligen Gefährten anfängt. Nämlich Imam-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, der Gründer der Hanefî Schule, lernte die Rechtswissenschaft von ’Alkama, und ’Alkama von Abdullâh bin Mes’ûd, der sie von dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, gelernt hatte. “Ebû Yûsuf Imâm-ı Muhammed Schebânî, Zufar bin Hudheil und Hassan bin Diyâd, Friede sei mit ihnen, gehören alle zu den Schülern von Imam-ı a’sam. Imâm-ı Muhammed, einer seiner Schüler, schrieb annähernd tausend Bücher über die islamische Wissenschaften. Er wurde im Jahr 135 n.Hed. (752) geboren und starb im Jahre 189 n.Hed. (804) in der Stadt Rajj. Er heiratete die Mutter von Imâm-ı Schâfi’î, einem von seinen Schüler. Als er starb, erbte Imâm-ı Schâfi’î, Friede sei mit ihm, seine Bücher. Durch diese Bücher vergrößerte Imâm-ı Schâfi’î sein Wissen. Darum plegte er zu sagen, ‘Ich schwöre, dass ich meine Rechtswissenschaft durch Lesen der Bücher vom Imâm-ı Muhammed erweiterte. Wer sich in der Rechtswissenschaft vertiefen will, soll mit dem Schüler von Ebu Hanîfe zusammen sein.’ Einmal sagte er, ’Alle Muslime sind wie die Familie und Kinder von Imam-ı a’sam. Dies bedeutet, so wie der Mann für den den Lebensunterhalt seiner Frau und seiner Kinder sorgt, so übernahm Imam-ı a’sam die schwerste Aufgabe, nähmlich das Herausfinden der Religionswissenschaften, die die Menschen in jeder Zeit in ihren Angelegenheiten brauchten. So befreite er sie von dieser schwersten Aufgabe. “Während Imam-ı a’sam Ebu Hanife, Friede sei mit ihm, die Kenntnisse der Rechtswissenschaft sammelte, sie aufteilte und Prinzipien und Methoden aufstellte, sammelte er gleichzeitig das, was der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, und Seine Gefährten, über dem Glauben und der Religion mitgeteilt haben. Er teilte es hunderten seiner Schüler mit. Manche seiner Schüler wurden Spezialist in der Glaubenswissenschaft. Einer von ihnen, Ebu Bekr Dschurdschânî, einer der Schüler von Imâm-ı Muhammed Schejbânî, wurde berühmt. Und sein Schüler Ebu Nasr ul-’ıyâd bildete Ebu Mansûr Mâturîdî in der Glaubenswissenschaft aus. Ebu Mansûr schrieb in seinen Büchern die von Imam-ı a’sam herkommende Glaubenswissenschaft nieder. Er kämpfte gegen diejenigen, die vom rechten Weg abgewichen waren. Er verstärkte und verbreitete die Glaubenslehre der Sunna. Er starb im Jahre 333 n.Hed. (944) in Samarkand. Die Glaubenslehre der Sunna besteht aus zwei Glaubensrichtungen. Diese großen Gelehrten, St. Ebû Mansur-i Mâtürîdi und St. Ebülhassen Esch’â’ri haben die zwei Glaubensrichtungen bekannt gemacht. Die Rechtsgelehrten, die in sieben verschiedene Stufen des Wissens geordnet werden, werden im Buch Wakf un-niyyât (Vermächtnis der Absichten) von Pascha Sâde Ahmed bin Sulejman Effendi, Friede sei mit ihm, auf folgender Weise erklärt: 1) Die absoluten Religionsgelehrten, die in der Religion die Methoden und Prinzipien aufstellten, um Urteile von den vier Quellen der Religion abzuleiten. Sie geben nach diesen Methoden Grundurteile ab. Die Inhaber der vier Rechtsschulen zählen zu diesen Gelehrten. 2) Die Religionsgelehrten für eine bestimmte Rechtsschule, die weiteren Urteile aus den vier Quellen der Religion ableiten. Sie haben innerhalb der vorgegebenen Prinzipien der Rechtsschulengründer zu bleiben. Diese sind Imâm-ı Yûsuf, Imam-ı Muhammed, und andere, Friede sei mit ihnen. 3) Die Schriftgelehrten fürs Urteilsfällen, die die Urteile der Tatsachen, die von den Rechtsschulengründern nicht mitgeteilt wurden, abgeben. Bei ihrem Urteil haben sie den Methoden und Prinzipien der Rechtsschule zu folgen und dem Rechtsschulengründer nicht zu widersprechen. Diese sind Tahâwî (138-321 in Ägypten), Hassâf Ahmed bin ’Omar (gest. 261 in Bagdâd), ’Abdullah bin Hüssejn Karchî (340), Schams ul-e’imme Halwânî (456 in Buchârâ), Schams ul-e’imma Sarahsî (483). Fahr ul-Islâm ’Ali bin Muhammed Pezdewî (400-482 in Samarkand), Kâdi-khan Hassan bin Mensur Ferghani (592) usw., Friede sei mit ihnen allen. 4) Die Schriftgelehrten für Urteilserklärung, die nicht imstande sind, Urteil zu fällen. Sie sind die Gelehrten, die von den Religionsgelehrten abgegebenen Urteile, erklâren. Ebi Bekr Râzî’ Ali bin Ahmed (gest. 593 n.Hed. in Damaskus), der für das Buch Kudûrî eine Erläuterung schrieb, ist ein solcher Gelehrter, Friede sei mit ihnen. 5) Die Schriftgelehrten für Überlieferungsunterscheidung, die eine, von den Religionsgelehrten mitgeteilten Überlieferungen vorziehen dürfen. Sie sind Ebu l’Hassan Qudûrî (362-428) n.Hed. in Bagdad) und Burhân eddîn ’Alî Marghinânî Friede sei mit ihnen, der Autor des Buches Hidaye (Rechtleitung), der im Jahre 593 beim Massaker der Soldaten von Dschingîz in Buchârâ den Martyrertod fand. 6) Die Schriftgelehrten für Anordnung der Überlieferungen, die verschiedene Überlieferungen einer Angelegenheit nach dem Grad ihrer Richtigkeit klassifizierten und mitteilten. In ihren Büchern gibt nur es anerkannte Überlieferungen. Zu ihnen gehören Ebu’ l-Berekât ’Abdullâh bin Ahmed Nesefî (gest. 710 n.Hed.), der Autor von Kunüz üd-dekâ’ik (Schatz der Feinheiten), ’Abdullâh bin Mahmud Mûsuli (gest. 683), der Autor von Muchtâr Burhan usch-Scherî’a Mahmud bin Sadr usch-Scharî’a Ubejd ullah (gest. 673), der Autor von Wikaye (Schutz) und Ibn As-Sa’âti Ahmed bin ’Alî Baghdâdî (gest. 694), der Autor von Meschmâ’ ul-bahrejn (Vereinigung von zwei Meeren). 7) Die Schriftgelehrten für Überlieferungserklärung, die unfähig sind, schwache Überlieferungen von unverkennbaren zu unterscheiden. (Sie besitzen die Fähigkeit das, was sie lesen, gut zu verstehen und es anderen zu erklären. Sie wurden auch als Rechtsgelehrte bezeichnet.)
IMÂM-I A’SAM EBU HANÎFE (Friede sei mit ihm) Schemseddîn Sâmi schreibt in seinem Buch Kâmûs-ül-a’lâm wie folgt: “Der Name von Imam-ı a’sam Ebu Hanîfe war Nu’mân. Der Name seines Vaters war Sâbit, der seines Großvaters Nu’mân. Er ist der Erste Imâm der vier Rechtsschulen der Sunna. Der ‘Imâm’ heißt Rechtsschulengründer. Er war ein Grundpfeiler der Religion des heiligen Propheten Muhammed, Friede sei mit Ihm, Er stammte aus einer angesehenen persischen Familie. Sein Großvater hatte den Islam angenommen. Er wurde in Kufa im Jahre 80 n.Hed. (698) geboren und hatte die Möglichkeit einige der Gefährten des heiligen Propheten wie, Enes bin Mâlik, ’Abdullah bin Ebî Ewfâ, Sehl bin Sa’d Sâ’idî und Ebul Fadl Âmir bin Wesile kennenzulernen. Er lernte die Rechtswissenschaft von Hammâd bin Ebî Sulejmân. Er war mit vielen bekannten Persönlichkeiten der Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten und mit Imâm-ı Dschafer Sâdıq, Friede sei mit ihm, zusammen. Er lernte viele Hadithen auswendig. Auf Grund seiner Erziehung sollte er ein großer Richter werden, aber er wurde Gründer seiner eigenen Rechtsschule. Er hatte große Denkfähigkeiten. Er erwarb in der Rechtswissenschaft eine unvergleichliche Stufe und sein Name und Ruf wurden auf der ganzen Welt bekannt. Der vierzehnte und zugleich letzte umajjadische Kalif Merwan bin Muhammed war der Enkel Merwan bin Hakem’s, Friede sei mit ihm. Er wurde im Jahre 132 n.Hed. (750) ermordet. Er herrschte in Ägypten fünf Jahre lang als Kalif. Als Yezîd bin Amr damals Gouverneuer von Irak war, bot er ihm das Richteramt des Kufa-Gerichts an. Da seine Frömmigkeit so ausgezeichnet wie sein Wissen und seine Intelligenz war, hatte er Angst, aus menschlicher Nachsicht, die Rechte der Menschen nicht haargenau beachten zu können. Auf befehl Yezids peitsche man seinen edlen Haupt 110 Mal aus. Sein edler Haupt und sein Gesicht waren angeschwollen. Am nächsten Tag ließ Yezîd den Imâm aus dem Gefängnis holen und bestand wieder darauf, dass der Imâm seinen Vorschlag annimmt. Der Imâm sagte: ‘Lass mich um Rat fragen!’ und er bekam die Erlaubnis. Er ging nach der heiligen Stadt Mekka, wo er fünf oder sechs Jahre lang blieb. Im Jahre 150 n.Hed. (767) steckte man ihn ins Gefängnis, weil er das Angebot zum Richteramt des abbasidischen Kalifen Ebu Dschafer Mensur nicht annahm. Jeden Tag wurde er dort zehnmal mehr ausgepeitscht. Am Tage, als er hundertmal aus gepeitscht wurde, erlang er den Märtyrertod. Ebû Sa’d Muhammed bin Mensûr Hârezmî, einer der ersten Staatsminister des dritten seldschukischen Sultan Melik Schah, errichtete ein wunderbares Mausoleum auf dem Grab des St. Ebû Hanîfe Friede sei mit ihm. Später wurde das Grab von den Osmanischen Sultanen mehrere Male restauriert. Sultan Melik Schâh ist der Sohn des berühmten seldschukischen Sultan Alparslan [447-485] n.Hed., Friede sei mit ihm. Ebû Hanîfe, Friede sei mit ihm, war der Erste, der die Rechtswissenschaft in verschiedene Gruppen aufteilte, und er sammelte Kenntnisse die er in verschiedenen Gruppen trennte. Er ist der Verfasser der Bücher Ferâ’iz (Das Erbrecht) und Schurût (Die Bedingungen). Es gibt viele Bücher, die über sein Rechtswissen Auskunft geben und seine außergewöhnliche Fähigkeit zum Vergleichen, seine tiefgehende Frömmigkeit, seine Milde und seine Rechtschaffenheit zeigen. Er hatte viele Schüler, aus denen einige große Religionsgelehrte wurden. Die Rechtsschule Hanefî verbreitete sich in der Zeit des Osmanischen Reiches und sie war die offizielle Rechtsschule dieses Staates. Heute verrichten mehr als die Hälfte der Muslime und die meisten der Sunniten ihre Gebete nach der Rechtsschule Hanefî.” Die Übersetzung aus dem Buch Kâmûs-ül a’lâm ist hier beendet. In dem Buch Mir’ât ul-kâ’inât (Spiegel des Weltalls) heißt es: “Die Vorfahren von Imam-ı a’sam, Friede sei mit ihm, stammten aus einer Stadt namens Fâris in Persien. Sein Vater Sâbit traf St. Alî, Friede sei mit ihm, in Kufa und St. Alî betete für ihn und seine Nachkommen um die Gnade ALLHs, des Erhabenen. Imam-ı a’sam war einer der bedeutendsten Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten und er sah Enes bin Mâlik, Friede sei mit ihm, und drei oder sieben andere der Gefährten des heiligen Propheten. Er lernte Hadithen von ihnen. Die Hadithe über Imâm-ı a’sam, die Imam-ı Hârismî durch Überlieferung von Ebû Hureire, Friede sei mit ihm, verkündete, sind allgemein bekannt: ‘Einer meiner Gemeinschaft namens Ebû Hanîfe wird kommen. Am Jüngsten Tag wird er das Licht meiner Gemeinschaft werden.’ ‘Einer namens Nu’mân bin Sâbit, Ebû Hanîfe wird kommen und die Religion ALLAHs, des Allmächtigen, und meine Sunna wiederbeleben.’ ‘In jedem Jahrhundert werden Menschen aus meiner Gemeinschaft kommen, die im höchsten Rang sind. Ebû Hanîfe ist der Vorzüglichste seiner Zeit.’ Diese drei Hadithe stehen auch in den Büchern Mewdû’at ul-Ulûm (Angelegenheiten der Wissenschaft) und Durr ul-Muchtâr. Ferner sind die folgende Hadithe zu erwähnen: ‘Aus meiner Gemeinschaft wird Einer namens Ebû Hanîfe kommen. Er hat einen Schönheitsfleck zwischen den beiden Schulterblättern. ALLAH, der Allmächtige, wird SEINE Religion durch ihn wiederbeleben.’ Im Vorwort des Buches Durr ul-Muchtâr steht: “Die Hadithen lauten: ‘So wie Adam, Friede sei mit ihm, mich rühmt, so rühme ich einen aus meiner Gemeinschaft namens Nu’mân Ebû Hanîfe. Er ist das Licht meiner Gemeinschaft.’ ‘Propheten rühmen mich. Und ich rühme Ebû Hanîfe. Wer ihn liebt, liebt mich auch. Wer ihm Feindseligkeit ausübt, der übt mir auch Feindseligkeit aus. Sie befinden sich auch im Buch Mukaddime (Einleitung) von von dem absoluten Religionsgelehrten St. Ebû’l-Lais-as Samarkandî und in dessen Erläuterung Takaddume (Priorität). Im Vorwort des Buches Mukaddime von Ghaznewî gibt es noch mehrere Hadîthen, die Ebû Hanîfe loben und in dessen Erläuterung Diyâ’-al-ma’newî (Geistiges Licht) sagt Kâdi Ebu ’l-Bakâ, ’Ebu’l-Faradsch ’Abd ar-Rahmân ibn ul Dschewzi folgte Chatîb aus Bagdad und behauptete, daß diese oben genannten Hadithen Mawdu’ seien. Er ist jedoch im Unrecht, da diese Hadîthen auf verschiedenen Wegen überliefert wurden.’ Bei der Erläuterung des Buches Durr ul-Muchtâr (Ausgewählte Perle) beweist Ibn ’Âbidîn die Richtigkeit der angeführten Hadîthen und er zitiert ferner die Hadîth aus dem Buch Chairât ul-Hisân (Wohltaten der Guten) von Ibn Hadscher-ı Mekkî, ‘Der Schmuck der Welt wird im Jahre 150 zurückgenommen.’ Der große Rechtsgelehrte Abd ul-Ghaffâr Kerderî (gest. 562 n.Hed./1166) sagte, daß diese Hadîth auf Imâm-ı a’sam Ebû Hanîfe obligatorisch hinweist, weil er im Jahre 150 starb. Eine Hadith, die aus den nach ihren Verfassern benannten Hadithbüchern Buchârî und Muslim steht, lautet: ‘Auch wenn der Glaube zum Planeten Venus ginge, würde ein Sohn der Perser ihn wieder zurückholen.’ Imâm-ı Suyuti, einer der Gelehrten der Rechtsschule Schafii erklärte, dass diese Hadith in Übereinstimmung der Gelehrten auf Imâm-ı a’sam hinweist. Auch Nu’man Alûsî schreibt im Buch Gâliyye (Das Geschätzte), dass die Hadith auf Ebû Hanîfe hinweise und sein Vater aus dem Persischen Volksstamm komme. Yûsuf, ein Hanbelî Gelehrter zitiert in seinem Buch Tenwir us-sahîfe (Aufklärung der Seite) durch die Überlieferung von dem Gelehrten namens Yûsuf ibn ’Abd al Berr (geb. 368/978, gest. 463/1071 in Dschatiwa), Richter von Lissabon, Portugal, ‘Verleumdet nicht Ebu Hanîfe und glaubt nicht denen, die ihn verleumden! Ich schwöre bei ALLAH, dem Erhabenen, dass ich keinen kenne, der so fromm und gelehrt ist wie er. Glaubt nicht daran was Chatîb aus Bagdad sagt! Er stand den religiösen Gelehrten ablehnend gegenüber. Er verleumdete Ebû Hanîfe, Imâm-ı Ahmed und ihre Schüler. Die islamischen Gelehrten antworteten auf Chatîb und tadelten ihn. Yûsuf Schams ad-dîn aus Bagdad teilt in seinem vierzigbändigen Werk Mir’ât uz-zemân (Spiegel der Zeit) seine Überraschung mit, dass sein Großvater Ibn el Dschewsî, Chatîb gefolgt war. ’Imâm-ı Gasali, Friede sei mit ihm, lobte in seinem Buch Ichja-i Ulûm (Erneuerung der Religionswissenschaften) Imam-ı a’sam als einen frommen und absoluten Religionsgelehrten. Bei Worten bei denen die Gefährten des heiligen Propheten und die islamischen Gelehrten untereinander verschiedener Meinungen waren, soll nicht geglaubt werden, daß einer die Meinung des anderen nicht billigt, oder dass sie gegeneinander die Brüderschaft nicht geleistet hätten. Die Religionsgelehrten, Friede sei mit ihnen allen, trennen sich voneinander bei ihren Urteilen um ALLAHs Willen und weil sie meinten, auf dieser Weise der Religion nützlich zu sein.” Ein Gelehrter träumte von dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und fragte Ihn, was er von den Kenntnissen Ebû Hanîfes hält. Der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, antwortete, dass jeder seine Kenntnisse benötigt. Ein anderer Gelehrter fragte Ihn im Traum, was Er vom Wissen des Imâm Nu’mân ibn Sâbit aus Kûfa halte. Der heilige Prophet sagte, ‘Lerne von ihm und ordne deine Lebensweise gemäß dem, was er dich lehrte, ein! Er ist ein sehr guter Mensch.’ Imâm-ı ’Alî, Friede sei mit ihm teilte mit, “Ich melde euch von jemandem, namens Ebû Hanîfe in dieser Stadt Kûfa. Sein Herz wird voller Wissen und Weisheit sein. Vor dem Weltende werden viele Menschen, die seine Größe nicht einschätzen konnten, zugrunde gerichtet. So werden auch die Schi’îten wegen Ebû Bekr und Omar zugrunde gerichtet. Imâm-ı Muhammed Bâqîr bin Zejn Âbidîn Alî bin Hüssejn, Friede sei mit ihm, (geb. 57 n.Hed. in Medina und gest. 113 n.Hed. beerdigt im Mausoleum von St. Abbas, Friede sei mit ihm, in Medina) betrachtete Ebû Hanîfe und sagte, ‘Wenn sich die vermehren, die die Religion meiner Vorfahren zu verderben versuchen, wirst du die Religion wiederbeleben. Du wirst der Befreier der Furchtsamen sein. Bei dir werden die Verirrten Zuflucht finden und du wirst sie auf den richtigen Weg führen. ALLAH, der Erhabene wird dir helfen.’ “In seiner Jugendzeit studierte Imâm-ı a’sam Glausbenswissenschaft und Gotteserkenntnis. Danach diente er 28 Jahre lang bei St. Imâm-ı Hammâda und bekam eine gute Ausbildung. Nach dessen Tod nahm er seinen Platz ein und wurde Religionsgelehrter und Rechtsgelehrter. Er hatte mehr Tugend, Intelligenz, Verstand, Frömmigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Schlagfertigkeit, Gottergebenheit, Rechtschaffenheit und menschliche Reife als alle anderen Menschen. Die Religionsgelehrten seiner Zeit und die Späteren, sogar die Christen lobten ihn. Imâm-ı Schâfi’î sagte, dass jeder in der Rechtswissenschaft wie ein Kind Ebû Hanîfes ist. Einmal sagte er, “Ich erhalte viel Segen durch Ebu Hanîfe’s Seele, indem ich sein Grabmal täglich besuche. Wenn ich Schwierigkeiten bekomme, besuche ich es und verrichte zwei Gebetseinheiten. Wenn ich ALLAH, der dem Erhabenen, anflehe, erfüllt Er mein Wunsch.” Imâm-ı Schâfi’î, der bei Imâm-ı Muhammed studierte, sagte einmal, ‘ALLAH, Erhabene, gab mir mein Wissen durch zwei Personen. Die Hadîthwissenschaft lernte ich von Sufyân bin Ujejne und die Rechtswissenschaft von Muhammed Schejbânî.’ Ein anderes Mal sagte er: ‘Es gibt eine Person, der ich für meine religiösen Kenntnisse und für die täglichen Angelegenheiten zum Dank verpflichtet bin. Er ist Imâm-ı Muhammed.’ Noch einmal sagte Imâm-ı Schafi’î: ‘Mit dem was ich von Imâm-ı Muhammed gelernt habe, schrieb ich eine Tierlast von Büchern. Ich hätte nichts vom den islamischen Wissenschaften erworben, wenn er nicht mein Lehrer gewesen wäre.’ In den islamischen Wissenschaften sind alle wie die Kinder der Gelehrten aus Irak. Die Gelehrten aus Irak sind die Schüler der Gelehrten aus Kûfa, und auch sie sind Schüler von Ebu Hanîfe. Imâm-ı a’sam erwarb von viertausend Gelehrten Wissenschaften. Um die Erhabenheit von Imâm-ı a’sam mitzuteilen, schrieben die Gelehrten in jedem Jahrhundert viele Bücher. In der Rechtsschule Hanefî wurden fünfhunderttausend religiöse Probleme gelöst und alle beantwortet. Hâfiz-ı kabîr Ebû Bekr Ahmed Harezmî schreibt in seinem Buch Musned (Die Beweise) wie folgt: “Sejf ul-e’imme sagt: ‘Wenn Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe aus dem heiligen Koran und Hadithen ein Urteil fällte, legte er es seinen Religionsführern vor. Wenn er die Bestätigung seiner Religionsführer erhielt, dann sagte er seine Antwort zu den fragenden Personen. Während Ebû Hanîfe in der Moschee der Stadt Kûfe unterrichtete, waren tausende von seinen Schülern anwesend. Vierzig Schüler unter ihnen waren auf der Stufe des Urteilfällens. Wenn er eine Antwort über eine Frage gefunden hatte, sagte er sie seinen Schülern. Wenn er und seine Schüler damit einverstanden waren, dass diese Antwort mit dem heiligen Koran und den Hadithen und den Wörtern der heiligen Gefährten übereinstimmend waren, sagte Imam-ı a’sam Ebu Hanîfe die Dankgebetsformel (El-hamdü li’llâh wa’llâhu ekber!). Alle, die im Unterricht anwesend waren, wiederholten dies auch. Im Buch Redd-i Wehhâbî (Ablehnung der Wahhabiten) steht folgendes: “Um ein Religionsgelehrter werden zu können, muß man erst ein Spezialist über die arabische Sprache und deren verschiedene Anwendungsformen und Bedeutungen der Wörter sein, bzw. über die richtigen, gebildeten, überlieferten, unverkennbaren, erfundenen, reinen, groben, ungeigneten, einzelnen, unregelmäßigen, seltenen, umgangssprachlichen, veralteten, konvertierbaren, bestimmten, eigentlichen, bildlichen, synonymen, gegensätzlichen, absoluten, bedingten, unregelmäßig bzw. regelmäßig abwandelbaren Wörter und Erwiderungsmethode gut beherschen. Danach muß man in Morphologie und Syntax und in den Wissenschaften Semantik, Redekunst, ästhetische Sinnlehre, Rhetorik, und Methodik der Rechtwissenschaft, Methodik der Hadithwissenschaft und Wissenschaft für Koranauslegung spezialisieren und die Worte der absoluten Rechtgelehrten für Widerlegung und Änderung auswendig gelernt haben. Um Rechtsgelehrter werden zu können, muss man außer dieser obenerwähnten Wissen die Beweise jeder Angelegenheit und jedes Urteils wissen und Sinn, Meinung und Deutung zu jeden Beweis genau untersuchen. Um Hadithgelehrter werden zu können, soll man die Hadîthen, die man gehört hat, auswendig lernen. Dennoch ist es nicht erforderlich für einen Hadithgelehrtern den Sinn, die Meinung und die Deutung der Hadithen zu wissen und die Beweise der Gebote und Verbote des Islams zu begreifen und zu verstehen. Wenn ein Hadithgelehrter eine Hadith als zuverlässig annimmt, aber ein Hadithgelehrter dagegen, die gleiche Hadith unzuverlässig findet, so ist in diesem Zustand das Wort eines Rechtsgelehrten wertvoll. Darum ist das Wort und Urteil von Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, der der Erste aller Religionsgelehrten und der vorzüglichste Religionsgelehrte ist, gültiger und wertvoller als die Anderen. Denn er hörte selbst viele Hadithen unmittelbar von den Gefährten des heiligen Propheten. Alle islamischen Gelehrten haben die Hadith, als zuverlässig genommen, welche dieser große Imâm als zuverlässig berichtete. Kein Hadithgelehrter kann in der Stufe eines Rechtsgelehrten sein. Er kann nie die Stufe des Gründers einer Rechtsschule erreichen. Abdulhaq-ı Dehlewî, einer von den Hadithgelehrten schreibt in seinem Buch Sırat-ı Mustekîm (Der richtige Weg) folgendes: ‘Imâm-ı asam Ebu Hanîfe nahm manche Hadithen nicht als Beweis an, welche Imâm-ı Schafi’î als Beweis annahm. Die Verirrten, die diese Tatsache bemerkten, sehen dies als eine günstige Gelegenheit, um Ebû Hanîfe anzuschwärzen. Auf solche Weise erhoben sie ein lautes Geschrei: ‘Ebû Hanîfe folgte nicht den Hadîthen.’ Tatsächlich St. Imâm-ı a’sam fand andere Hadîthen, die als Beweise für dieselbe Angelegenheit gültiger zuverlässiger sind und nahm sie an.’ Mit einer Hadith wurde erklärt: (Die Vorzüglichsten aus meiner Glaubensgemeinschaft sind die, welche in meinem Jahrhundert lebten. Die nächsten vorzüglichen sind ihre Nachfolger. Und die nächsten vorzüglichen sind deren Nachfolger. Und danach kommen deren Nachfolger) Diese Hadith berichtet, dass die Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten vorzüglicher als ihre Nachfolger sind. Die islamischen Gelehrten haben übereinstimmend berichtet, dass Imâm-ı a’sam Ebû Hanîfe manche von der Gefährten des heiligen Propheten gesehen und Hadithe von ihnen gehört hat. Deswegen war er einer der Nachfolger der heiligen Gefährten. Zum Beispiel: Er hörte von einem der Gefährten des heiligen Propheten namens Abdullah bin Efwâ die Hadîth: “Wer gottgefällig eine Moschee erbaut, bekommt einen Schloss im Paradies.” Dschelal-ad-dîn-ı Suyûtî, einer der schafiitischen Gelehrten berichtet in seinem Buch Tebyîd-us-Sahîfe (Die Originalseite), dass Imâm-ı Abdulkerîm ein schafiitischer Gelehrten, ein besonderes Buch geschrieben hat, welches eine Liste der Gefährten des heiligen Propheten, die von Imam-ı a’sam gesehen wurden, ausführlich erklärt. Im Buch Durr ul-Muchtar steht, dass Imam-ı a’sam sieben von den heiligen Gefährten gesehen hat. Unter den Vier der Rechtsschulengründer der rechten Rechtsschulen erreichte er alleine die Ehre, den Nachfolgern der heiligen Gefährten anzugehören. Es ist eine Regel in der Methodik, in irgendeiner Gelegenheit nicht das Wort der Ablehnenden, sondern das Wort der Annehmenden zu bevorzugen. Wie man sieht, war Imam-ı a’sam der Überlegenste der Rechtsschulengründer, weil er ein Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten war. Die Verirrten lehnen seine Erhabenheit ab und versuchen ihn mit dem Wort “Seine Kenntnisse in der Hadithwissenschaft waren nicht ausreichend.” anzuschwärzen. Dieser Vorwurf ist ähnlich der Behauptung der Verirrten die Größe von St. Ebu Bekr und ’Omar, Friede sei mit ihnen, zu leugnen. Das Leugnen und der Eigensinn von ihnen sind unheilbare Krankheiten, die mit Predigt und Rat nicht gesund werden können. ALLAH, der Erhabene, möge sie heilen! Kalif der Muslims Omar, Friede sei mit ihm, sagte bei seiner Freitagspredigt: ‘O Muslime! So wie ich es euch jetzt mitteile, hatte uns, der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, in der Freitagspredigt gesagt, “Die wohlwollenden Menschen sind meine Gefährten. Die nächsten Wohlwollenden sind ihre Nachfolger. Und die nächsten Wohlwollenden sind ihre Nachfolger. Und danach sind deren Nachfolger. Unter denen, die nach diesen letzten kommen, werden Lügner auftauchen.’ Die vier rechten Rechtsschulen, denen heute alle Muslims noch folgen, sind die Rechtsschulen der gesegneten Menschen, für die der heilige Prophet Zeugnis abgelegt hatte, daß sie gesegnet sind. Die islamischen Gelehrten teilten übereinstimmend mit, dass es nicht erlaubt ist in dieser Zeit einer Rechtsschule außer dieser vier Rechtsschulen zu folgen. Ibn Nudschejm Mısrî, Friede sei mit ihm, aus Ägypten der Verfasser des Buches Bahr ur-râik schreibt in seinem anderen Buch Eschbâh (Ähnliche): “Imâm-ı Schâfi’î sagte: ‘Wer Spezialist in der Rechtswissenschaft werden will, soll die Bücher von Ebû Hanîfe lesen.’ ” Abdullah ibn Mubârek, Friede sei mit ihm, sagte: ‘Ich habe kein größeren Spezialist in der Rechtswissenschaft wie Ebû Hanîfe getroffen. Der große Gelehrte Mis’ar fragte und lernte was er nicht wußte von ihm. Von tausend islamischen Gelehrten nahm ich Unterricht. Aber wenn ich Imâm-ı a’sam nicht getroffen hätte, wäre ich im Sumpf der griechischen Philosophie geraten.’ Ebû Yûsuf, einer von den größten Schülern des Imâms Ebu Hanîfes sagte: ‘Ich habe niemand gesehen, der in der Hadithwissenschaft derart weit ausgedehnte Kenntnisse hat wie Ebû Hanîfe. Es gibt keine andere kompetente Person, die die Hadithen interpretieren kann, wie er.’ Der große Religionsgelehrte, Süfyan-ı Sewrî, Friede sei mit ihm, sagte: ‘Wir waren neben Ebû Hanîfe wie Sperlinge neben einem Falken. Ebû Hanîfe ist der Führer der Gelehrten. Alî bin Âsım sagt: ‘Wenn man die Kenntnisse von Ebû Hanîfe mit die der anderen gesamten Kenntnisse vergleicht, so ist die Kenntniss Ebu Hanifes mehr’. Yezîd bin Hârûn sagt: ‘Ich nahm von tausenden von Gelehrten Unterricht. Ich sah niemanden, dessen Verstand und Wera’ (zweifelhafte Angelegenheiten zu vermeiden) so viel ist, so wie der Verstand und Wera’ von Imam Ebû Hanîfe’. Muhammed ibn Yûsuf Schafi’î, einer der Gelehrten aus Damaskus preist in seinem Buch “Ukûd-ül dschemân fhi-menâkıb-in-Nu’man” (Die Perlen der Geschichten von Numan) Imam-ı a’sam Ebû Hanîfe, schätzt ihn hoch und erzählt seine Vorzüglichkeit lang und sagte für ihn; ‘Er ist der Führer der Religigionsgelehrten: Imâm-ı a’sam Ebû Hanîfe sagte: ‘Die heiligen Hadithe des heiligen Propheten ist die Krone auf unserem Kopf, und der Glanz unserer Augen. Wir suchen, wählen die Worte der Gefährten des heiligen Propheten und dann folgen wir diesen. Jedoch sind die Worte der Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten wie unsere.’ ” Die Übersetzung aus dem Buch Redd-i Wehhabi (Ablehnung der Wahhabiten) geht zu Ende. Mewlânâ Muhammed Abdüldschelil schreibt in seinem Buch Sejfül-mukallidîn alâ a’nak-il-münkirîn (Die Schwerter der Nachahmer der Ungläubigen) im folgenden: “Die Verirrten behaupten: ‘Ebû Hanîfe hätte wenige Kenntnisse vom Hadîthwissen’. Ihre Wörter erweisen, dass sie Ignorant sind und ihn beneiden. Imam-ı Zehebî und Ibnî Hadscher-i Mekkî sagen: ‘Imam-ı a’sam war ein Hadithgelehrter. Von viertausend Gelehrten nahm er Hadith Unterricht. Die dreihundert von ihnen waren Haditgelehrte der Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten. Imâm-ı Scha’rânî schreibt im ersten Band seines Buches Mizân (Das Maß): ‘Ich habe die drei Beweise von Imam-ı a’sam geprüft. Alle waren von den berühmten Gelehrten der Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten überliefert.’ Die Feindschaft der Verirrten gegen die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger und ihr Neid gegen die Rechtsschulengründer, besonders gegen Imâm-ı a’sam, der Führer aller Muslîme ist, verblindete ihnen das Herz und vernichtete ihr Gewissen, weshalb sie die Überlegenheiten und Tugenden der islamischen Gelehrten leugnen. Sie sind neidisch weil sie die Eigenschaften, die sie selbst nicht besitzen, sich bei den frommen Muslims befinden. Deshalb leugnen sie die Erhabenheit der Rechtsschulengründer. Auf diese Weise bringen sie sich selber in den sogenannten Neidgötzendienst, der große Sünde ist. Im Buch Hadâ-ık (Die Gärten) steht folgendes: “Imâm-ı a’sam Ebû Hanîfe schrieb die Hadîthen, die er auswendig gelernt hat, nieder. Die von ihm selber geschriebenen Bücher bewahrte er in Kisten auf. Diese Kisten trug er immer bei sich. Er überlieferte wenig Hadithen, was jedoch nicht bedeutet, dass er wenig Hadithen auswendig gelernt hat. Solche Worte können nur die fanatische Feinde des Islams sagen. Der Fanatismus von solchen bestätigt die Vollkommenheit von Imâm-ı a’sam. Das Anschwärzen der Ungebildeten zeigt die Vollkommenheit des Gelehrten. Eine große Rechtsschule gründen, tausende von Fragen zu beantworten und diese Antworten mit heiligen Versen und heiligen Hadithen zu beweisen, ist nicht von denen zuvollbringen, die in der Rechtswissenschaft nicht Spezialist sind. Tatsächlich hat Imam-ı a’sam ohne ein Muster eine neue Rechtsschule, die in seiner Art einzig ist, aufgestellt, dies beweist seine Kenntnisse und Sachverständigkeit in der Wissenschaft über Auslegung und Hadith deutlich. Da er mit einem die Menschenfähigkeit übersteigendem Fleiß gearbeitet und diese Rechtsschule aufgestellt hat, hat er keine Zeit gefunden, um die Hadîthen gesondert mitzuteilen und die Überlieferer aufzuzählen. Deshalb darf man nicht diesen heiligen Religionsgelehrten, mit solchem Wort: ‘Er hatte wenige Kenntnisse der Hadithwissenschaft anschwärzen. Außerdem es ist bekannt, dass eine Überlieferung ohne Fähigkeit nicht geschätzt ist, z.B.: Ibn ’Abdülbarr sagte: ‘Wenn Hadith-Überlieferung ohne Fähigkeit geschätzt wäre, wäre eine Überliefung einer Hadith von einem Müllkutscher überragender, als die Intelligenz von Lokman gewesen. Ibn Hadscher-i Mekki war einer der schafiitischen Gelehrten. Dennoch schreibt er in seinem Buch Kala-id (Halsband): ‘Der große Hadithgelehrter Amesch stellte Imam-ı a’sam viele Fragen. Er beantwortete jede Frage mit den Hadithen. Als Amesch den großen Ebû Hanîfe und sein reiches Wissen über Hadithen bemerkte, sagte er ‘O Rechtsgelehrter! Ihr seid wie ein Arzt und wir Hadîth-Gelehrten sind wie Apotheker. Die Hadithen und ihre Überlieferer berichten wir, die Bedeutung und den Sinn zu diesen, wird von euch verstanden.’ Im Buch ’Ukûd-ul-dschewâhir-ul-munîfe (Hochwertige Juwelen) stehen folgendes geschrieben: ‘Ubejdullâh ibn ’Amr war beim großen Hadithgelehrten ’Amesch. Einer stellte eine Frage. Während ’Amesch darüber überlegte, kam Imâm-ı a’sam. Amesch stellte dem absoluten Religionsgelehrten dieselbe Frage und verlangte von ihm eine Antwort. Imam Ebû Hanîfe gab sofort eine ausführliche Antwort. Amesch, der für diese Anwort in Bewunderung versetzt war, sagte so: ‘O Religionsführer! Aus welcher Hadîth hast du diese Antwort abgeleitet?’ Der Imâm sprach eine Hadith aus und sagte, dass er sie von dieser Hadith herleitete, die er selbst von Amesch gehört hatte.’ Imâm-ı Buchârî, Friede sei mit ihm, hatte dreihunderttausend heiligen Hadithe auswendig gelernt. Nur zwölftausend von diesen schrieb er nieder. Denn er fürchtete sich sehr vor dieser heiligen Hadith, die besagt: “Demjenigen, der das, was von mir nicht gesagte wurde, als ‘Hadith’ meldet, wird in der Hölle eine sehr bittere Strafe auferlegt.” Weil der große Rechtsschulengründer in Frömmigkeit (Takwa) und sich im Fernhalten von Zweifelhaftem (Wera) eine vorzügliche Stufe hatte, stellte er sich für die Überlieferung der Hadith sehr schwere Bedingungen auf. Er überlieferte nur die Hadithe, die diese Bedingungen gemäß fielen. Weil manche Hadithgelehrten Toleranz haben und ihre Bedingungen nicht schwierig sind, überlieferten sie viele Hadîthen. Kein Hadithgelehrter unterschätzte die anderen Gelehrten wegen den Unterschieden zwischen den Bedingungen. Wenn es so nicht wäre, hätte Imam-ı Muslim, Imam-ı Buchari deswegen kränken können. Weil die Frömmigkeit Imam-ı a’sams sehr viel war, überlieferte er wenige Hadithen. Aber diese Tatsche ist nur ein Grund, ihn zu loben und zu preisen. Die Übersetzung aus dem Buch Sejf-ül-mukallidîn ist beendet. Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe betete jeden Tag sein Morgengebet in der Moschee und beantwortete bis zum Mittag die religiösen Fragen seiner Schüler. Nach seinem Mittagsgebet lehrte er seine Studenten bis zum Nachtgebet. Nachdem er sein Nachtgebet verrichtet hatte, kam er nach Hause zurück, ruhte sich ein wenig aus und ging wieder in die Moschee. Dort verrichtete er Gebete bis zur Zeit des Morgengebets. Diese Tatschen wurden von Mis’ar bin Ke’dâm-ı Kûfî, (gest. 115 n.Hed.), einem Nachfolger der Gefährten des heiligen Propheten und von vielen anderen angesehenen Personen mitgeteilt. Ebu Hanife verdiente sein Leben auf ehrliche Weise durch den Handel. Er sandte Waren zu anderen Orten und finanzierte die Bedürfnisse seiner Studenten aus seinem Verdienst. Er gab für seine Familie viel Geld aus und gab auch den Armen in dieser Menge Almosen. Jeden Freitag gab er außerdem den Armen zwanzig Goldstücke für die Rettung der Seelen seiner Eltern. Obwohl das Haus seines Lehrers Hammâd, Friede sei mit ihm, sieben Straßen weit entfernt war, streckte er niemals seine Beine in diese Richtung aus. Einmal erfuhr er, daß einer von seinen Partnern eine große Menge Handelsgut verkaufte, ohne den religiösen Vorschriften zu folgen. Ebu Hanîfe nahm dieses Geld nicht an und gab die neunzigtausend Silbermünzen, die er durch diesen Handel erworben hatte, den Armen. Einmal hatten Räuber die Dörfer von Kûfa überfallen und Schafe gestohlen. Weil er sich davor fürchtete, dass die gestohlenen Schafe heimlich geschlachtet und in der Stadt verkauft werden könnten, aß er sieben Jahre lang kein Schaffleisch, denn er hatte erfahren, dass ein Schaf höchstens sieben Jahre lebt. Soweit ging seine Furcht, etwas Verbotenes zu tun. In allen seiner Tätigkeiten erfüllte er die von der Religion geforderten Bedingungen. Vierzig Jahre lang verrichtete Imâm-ı a’sam, Friede sei mit ihm, das Morgensgebet mit der rituellen Waschung, die er für das Nachtgebet vollzogen hatte, d.h. er schlief nicht nach dem Nachtgebet. Er pilgerte 55 Male nach Mekka. Bei seiner letzten Pilgerfahrt ging er in die Kaaba hinein und verrichtete ein Gebet mit zwei Gebetseinheiten, indem er den ganzen heiligen Koran rezitierte. Nach diesem Gebet betete er weinend zu ALLAH, dem Erhabenen: ‘O mein Schöpfer! Ich war nicht imstande, Dir richtig zu dienen. Jedoch habe ich gut verstanden, dass Du mit dem Verstand nicht erfaßbar bist. Vergebe mir die Fehler meiner Dienste hinsichtlich dieser Einsicht von mir!’ Genau in diesem Moment hörte man eine Stimme sagen, ‘O Ebû Hanîfe! Du kennst Mich gut und hast Mir gute Dienste geleistet. Ich vergab dir und allen, die bis zum Jüngsten Tag deiner Rechtsschule angehören und deinem Weg folgen werden.’ Imâm-ı a’sam rezitierte den ganzen Koran gewöhnlich einmal am Tag und einmal in der Nacht. Imâm-ı a’sam war so fromm, dass er dreißig Jahre lang fastete, außer den fünf Tagen, die für unerlaubt erklärt wurden. Meist las er den ganzen heiligen Koran in einem oder zwei Gebetseinheiten. Manchmal wiederholte er beim Gebet oder nach seinem rituellen Gebet einen Koranvers, der Höllenqual oder Gnade meldete, mehrmals und weinte schluchzend. Die, die ihn hörten, bekammen Mitleid mit ihm. Lesen des ganzen heiligen Koran in einer Gebetseinheit wurde in der Gemeinschaft des Propheten Muhammed, Friede sei mit Ihm, nur ‘Osmân ibn’ Affân, Tamîm-ı Dârî, Sa’d bin Dschubejr und Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe zugeschrieben. Er nahm kein Geschenk an. Er zog sich wie die Armen an. Manchmal trug er wertvolle Kleider, um die Gnaden ALLAHs des Erhabenen zu zeigen. Er leistete 55 Mal die Pilgerfahrt nach der heiligen Stadt Mekka und blieb dort einige Jahre. Nur am Ort, wo er starb, hatte er den heiligen Koran siebentausendmal gelesen. Er sagte, ‘Einmal in meinem Leben habe ich gelacht und ich bereue es immer noch.’ Imâm-ı a’sam sprach immer wenig, aber er war stets nachdenklich. Er diskutierte mit seinen Schülern religiöse Angelegenheiten. Einmal, nachdem er das Nachtgebet in Gemeinschaft verrichtet hatte, wollte er die Moschee verlassen. Als ein Fuß in der Moschee und der andere schon draußen war, begann er mit einem von seinen Schüler namens Zufar ein Thema zu diskutieren. Das Gespräch dauerte bis kurz vor Sonnenaufgang. Ohne seinen anderen Fuß hinauszusetzen, trat er wieder zurück in die Moschee, um das Morgengebet zu verrichten. Weil Ali, Friede sei mit ihm, gesagt hatte, dass es erlaubt ist, für den persönlichen Lebensunterhalt bis zu 4000 Dirhem (Silbermünzen) auszugeben, gab er den Armen das Geld, das er über dieser Summe verdient hatte. Der Kalif Mensûr verehrte den Imâm sehr. Er schenkte ihm zehntausend Asper und eine Dienerin. Aber der Imam nahm dieses Geschenk nicht an. Im Jahre 145 n.Hed. began. Ibrâhîm ibn ’Abdullâh ibn Hassan Soldaten zu rekrutieren, um seinem Bruder Muhammed, der sich in Medina als Kalif proklamiert hatte, zu helfen Friede sei mit ihnen. Als er in Kufa ankam, wurde das Gerücht verbreitet, daß Ebu Hanîfe ihm helfe. Als Mansur davon hörte, ließ er ihn von Kûfa nach Bagdad kommen und forderte von ihn, dass er die Rechtmässigkeit seines Kalifentums verkünde. Obwohl er ihm dafür die Präsidentschaft des obersten Gerichtshofes versprach, lehnte Imâm-ı a’sam ab. Mensur ließ ihn einsperren und mit einem Stock dreißig Mal schlagen. Seine gesegneten Füße bluteten. Darauf bereute Mensûr und gab ihm dreißigtausend Asper, was von Imâm-ı a’sam jedoch zurückgewiesen wurde. Mensur ließ ihn wieder einsperren und jeden Tag zehnmal mehr schlagen. Nach manchen Berichten lies Mensûr am elften Tag aus Furcht, daß das Volk gegen ihn rebellieren könnte, dem absoluten Religionsgelehrten eine giftige Flüssigkeit in den Mund gießen. Während seines Todes machte er die rituelle Niederwerfung. Etwa fünfzigtausend Menschen verrichteten sein Totengebet, das wegen der großen Menschenmenge nur unter großer Schwierigkeit durchgeführt werden konnte und bis zum Nachmittag andauerte. Zwanzig Tage lang kamen viele Menschen zu seinem Grab und verrichteten die Begräbnisgebete. Er hatte siebenhundertdreißig Schüler, die alle mit ihrer Tugend und guten Taten bekannt waren. Viele von ihnen wurden Richter oder Geistliche. Sein Sohn Hammâd war einer der hervorragendsten seiner Schüler.” Die Übersetzung aus dem Buch Mir’at-ül kâinat geht zu Ende. Es gab keine völlige Übereinstimmung zwischen Imâm-ı a’sam und seinen Schülern in Kenntnissen, die durch Urteile verstanden werden können. Hierzu lautet eine heilige Hadith: “Die Unterschiede (in der Anbetung bzw. Handlung) der Gelehrten meiner Gemeinschaft ist die Gnade ALLAHs, des Erhabenen.” erklärt diese Nichtübereinstimmung für nützlich und gut. Imâm-ı a’sam fürchtete sich sehr vor ALLAH, dem Erhabenen und war achtsam, seine Tätigkeiten nach dem heiligen Koran zu erfüllen. Zu seinen Schülern sagte er, “Wenn ihr einen Beweis findet, der sich nicht mit meinen Worten deckt, so lasst meine Worte außer Acht und folgt diesem Beweis.” Seine Studenten schworen, dass ihre Worte, die nicht mit seinen Worten übereinstimmten, ebenfalls von einem Beweis abhängig war, den sie von ihm gehört hatten. Die Rechtsgelehrten in der Rechtsschule Hanefî haben ihre Urteile nach den Urteilen von Imâm-ı a’sam abzugeben. Wenn sie keine Urteile von ihm finden können, haben sie dem Imâm-ı Yûsuf zu folgen. Danach kann Imâm-ı Muhammed gefolgt werden. Wenn das Wort von Imâm-ı a’sam, die Worte von Imâm-ı Ebu Yusuf und Imâm-ı Muhammed sich entgegenstehen, dürfen die Rechtsgelehrten die Urteile nach beiden Seiten abgeben. Im Falle der Notlage dürfen Rechtsgelehrte nach dem Wort des Religionsgelehrten urteilen, der den leichtesten Weg zeigt. Aber sie können kein Urteil abgeben, das mit den Worten keines Religionsgelehrten übereinstimmt werden kann. Ein solches Urteil ist nicht zu gebrauchen. Dies darf man kein Rechtsgutachten nennen.
WAHHABISMUS UND ERWIDERUNG DER ANHÄNGER DER SUNNA
Der Wahhabismus wurde von Muhammed bin ’Abd ul-Wehhâb gegründet. Er ist in Hureimile in Nedschd im Jahre 1111 n.Hed. (1699) geboren und starb im Jahre 1206 n.Hed. (1792). In früheren Zeiten reiste er oft nach Basra, Bagdad, Iran, Indien und Damaskus, um Handel zu treiben. In Basra fiel er in die Falle des Britischen Spions Hempher und diente ihm zur Zerstörung des Islams. Die falschen Schriften Hemphers, veröffentlichte er unter dem Titel Wahhabismus. In dem Buch Geständnisse von Hempher, einem britischen Spions, das von unserem Verlag veröffentlicht wurde, wird eingehend von der Gründung des Wahhabismus berichtet. Bei diesen Gelegenheiten las er die fehlerhaften Bücher von Ahmed Ibn Tejmiyye aus Harrân [661-728 gest. (1263-1328) in Damaskus], die nicht mit der Glaubenslehre der Sunna übereinstimmten. Er wurde als Scheich-i Nedschdî bekannt. Um seinen Ruf zu vergrößern, nahm er Unterricht bei den hanbelitischen Gelehrten in Medina und Damaskus. Nachdem er nach Nedschd zurückgekehrt war, verfaßten er und Hempher viele Bücher. Eines von ihnen heißt Kitâb ut-tewhîd (Das Buch des Einheitsbekenntnis). Als Erwiderung gegen Kitâb-ut-tewhîd verfassten die Gelehrten aus der heiligen Stadt Mekka 1221 ein Buch namens Sejf-ül-Dschebbâr (Der Schwert des Allmächtigen). Es wurde nachher in Pakistan und 1395 (1975 n.Chr.) in Istanbul gedruckt. Das Buch enthält unwiderlegbare Beweise gegen den Wahhabismus. Das Buch Kitâb-ut-tewhîd wurde von dem Enkel des Verfassers namens Abd ur-Rahmân erläutert und von einem Wahhabiten namens Muhammed Hamid erweitert und in Ägypten unter dem Titel Fet’h ul-medschid publiziert wurde. Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb täuschte die Bauern und Bewohner von Der’iyye und ihren Führer Muhammed bin Sa’ûd durch seine Meinungen. Als die Zahl, der von ihm als Wahhabiten bzw. Nedschdî bezeichneten Menschen sich vergrößerte, ließ er sich als Richter und Muhammed bin Sa’ûd als Herrscher proklamieren. Er verordnete, dass seine Familie nach ihrem Tode dieselben Ämter ausführen dürfen. Muhammeds Vater, ’Abd-ul Wehhab war ein guter Moslem. Er und die Gelehrten in Medina ahnten aus den Worten von Muhammed, daß er einen Irrweg gehen würde und sie rieten allen nicht mit ihm zu sprechen. Jedoch proklamierte er im Jahre 1150 n.Hed. (1737) den Wahhabismus. Um die Unwissenden zu verwirren und sie vom rechten Weg abzubringen, verachtet er die Urteile der islamischen Gelehrten. Er ging soweit zu behaupten, die Anhänger der Sunna seien ungläubig. Ferner erklärte er, die Moslems, die die Gräber der Propheten oder Heiligen besuchten und sie wie “O ALLAHs Prophet!” oder “O ’Abd el-Kâdir!” ansprachen für Götzendiener. Nach der Auffassung der Wahhabiten wird der ungläubig, der sagt, dass irgend jemand außer ALLAH, der Erhabene irgend etwas machen würde. Zum Beispiel, wenn jemand sagt, die Medikamente hätten seine Schmerzen geheilt oder ALLAH, der Erhabene habe sein Gebet am Grab dieses Propheten oder jenes Heiligen angenommen, wird er Polytheist. Sie verweisen auf die Sure Fatiha “Iyyâke nesta’în” (Zu DIR allein flehen wir um Beistand) und die heiligen Verse, die auf Gottvertrauen hinweisen, als Beweismaterial für ihre Behauptungen. Die wahren Sinne solcher heiligen Verse und die der Einheitsbekenntnis stehen in dem Buch Seadeti Ebediyye (Der Weg zum ewigen Glück) ausführlich geschieben. Es sollte dort nachgelesen werden. St. Hakîm Ummet Muhammed Hassan Dschan Sirhindî Müdscheddidî, einer von den Enkeln von Imâm-ı Rabbânî, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch El-Usûl-ül-erbe’a fi-terdîd-il-wehhâbiyye (Ablehnung von Wahhabiten von vier Rechtsschulen) wie folgt: “Die Wahhabiten und die Anhänger der Irrlehren können nicht verstehen, was übertragene Bedeutung und Metapher bedeuten. Wenn man sagt, dass jemand etwas gemacht hat und jedoch dieses Wort bildlich verwendete, betrachten die Wahhabiten dieses Wort als Unglaube und Götzendienst. Jedoch erklärt ALLAH, der Allmächtige, in vielen Stellen des Heiligen Korans, dass in Wirklichkeit Er alles macht, und daß auch der Mensch in übertragenem Sinne etwas zu machen fähig ist. Er sagt im 57. Vers der Sure En’âm (Das Vieh) und in der Sûre Yûsuf (Josef): “Das Urteil ist allein ALLAHs.” das heißt, daß Er allein der Richter ist. Doch im 64. Vers der Sure Nisâ’ sagt Er sinngemäß, “Nicht eher werden sie glauben, bis sie dich zum Richter über ihre Streitsachen einsetzen.” Der erste heilige Vers teilt mit, dass der wahre Richter ALLAH, der Erhabene ist, und der zweite, dass der Mensch auch figürlich als Richter genannt werden kann. Jeder Muslim nimmt wahr, dass nur ALLAH, der Erhabene, auferweckt und tötet. Denn ALLAH, der Erhabene, sagte sinngemäß im 56. Vers der Sure Yunus (Jonas): “Nur Er macht lebendig und tot und im 42. Vers der Sure Sümer (Die Scharen): “ALLAH nimmt die Seelen zu sich zur Zeit ihres Todes.” Außerdem sagt der Allmächtige in ersten Vers der Sûre Sedschde figürlich: “Fortnehmen wird euch der Engel des Todes, der mit euch betraut ist.” ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige, der die Kranken heilt. Denn im 80. Vers der Sure Schu’arâ (Die Dichter) heißt es dem Sinn nach: “Und so ich krank bin, heilt er mich.” ALLAH, der Erhabene, teilt auch im 49. Vers der Sûre Âl-i Imrân (Das Haus ’Imran) mit, dass allein Jesus, Friede sei mit ihm, sagte: “Ich will heilen den Mutterblinden und Aussätzigen und will die Toten lebendig machen mit ALLAHs Erlaubnis.” Er ist es, der in Wirklichkeit Kinder beschert. Der 18. Vers der Sure Maria meldet, dass Gabriel, Friede sei mit ihm, in übertragenem Sinne: “Ich bin nur ein Gesandter von deinem Schöpfer, um dir einen reinen Sohn zu bescheren” sagte. Der wahre Herr aller Menschen ist ALLAH, der Allmächtige. Der 257. Vers der Sure Bakara (Die Kuh): “ALLAH ist der Schützer der Gläubigen.” teilt dies klar mit. Ferner der 56. Vers der Sure Mâ’ide (Der Tisch): “Euer Beschützer ist ALLAH und SEIN Gesandter” und der. 6. Vers der Sure Ahzâb (Die Verkündeten): “Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber” bezeugen, daß auch der Mensch, bildlich Herr oder Vormund genannt werden darf. Ebenso ist ALLAH, der Erhabene, der wahre Helfer. Bildlich nannte Er seine Menschengeschöpfe auch “Helfer”. Der 3. Vers der Sure Mâ’ide lautet: “Helfet einander zur Rechtschaffenheit und Gottesfurcht!” Die Wahhâbiten nennen einen Muslim als Götzendiener, wenn er jemanden als Diener eines amderen ausser ALLAHs, des Erhabenen; wie z.b. als Diener des Propheten anredet. Tatsächlich aber im 32. Vers der Sure Nur (Das Glaubenslicht) wurde sinngemäß mitgeteilt: “Verheiratet die Ledigen unter euch und eure braven Diener und Mägde.” Der wahre Schöpfer der Menschen ist ALLAH, der Erhabene. Aber man darf den Menschen in übertragenem Sinne auch Herr nennen. Im 42. Vers der Sûre Yûsuf wurde gesagt: “Gedenke meiner bei deinem Schöpfer! “Hilfebitten” (Istighase) ist ein Wort, dem die Wahhabiten den meisten Wiederstand leisten. Sie nennen es Götzendienst von jemanden anderen statt ALLAH, dem Erhabenen, um Hilfe zubitten. ALLAH, der Erhabene, ist der Einzige, von dem wirklich um Hilfe gebittet wird. Es gibt kein Muslim, der diese Tatsche nicht weiß. Es ist erlaubt, bildlich zu sagen, dass von einer Person Hilfe und Schutz gesucht wird. Denn in der Sure Kassas (Die Geschichte) im 15. Vers wird berichtet: “Und da rief ihn der Mann seiner Partei zu Hilfe wider den, der von seinen Feind war...” Mit einer Hadith wurde mitgeteilt: “Am Versammlungsort der Auferstandenen werden sie bei Adam, Friede sei mit ihm, um Hilfe suchen.” Die heilige Hadith, die im Buch Hisn ul-Hasîn steht, lautet: “Wer Beistand braucht, soll sagen, O Diener ALLAHs, helfen Sie uns!” Diese heilige Hadith gebietet uns die Abwesenden um Hilfe zu rufen.” Die Übersetzung aus dem Buch El-Usûl-ül-erbe’a ist hier beendet. Dieses Buch ist persisch. Es wurde 1346 (1928 n.Chr.) in Indien und 1395 (1975 n.Chr.) in Istanbul zum zweiten Mal mit Offsetdruch veröffentlicht. Der Verfasser des Buches ist Muhammed Hassen Dschân Sâhib, Enkel von St. Imam-ı Rabbânî, Friede sei mit ihnen. Dschân Sahib erwidert die Behauptungen der Wahhabiten und der Anderen Verirrten in seinem Buch Tarik-un-nedschat (Der Weg der Befreiung). Es ist arabisch. Mit seiner urduischen Übersetzung wurde es 1350 in Indien und 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul mit Offsetdruck publiziert. [Hassen Dschân gest. 1931 n.Chr.][Jedes Wort hat eine bestimmte Bedeutung. Das nennt man eigentliche Bedeutung. Wenn man ein Wort in einem anderen Sinne verwendet, so ändert sich seine Bedeutung. Diese Bedeutung wird bildlicher Ausdruck genannt. Wenn ein Wort, das ALLAH, dem Erhabenen gehört, für die Menschen verwendet wird, glauben die Wahhabiten, dass dieses Wort im eigentlichen Sinne gebraucht wird. Sie nennen den, der einen solchen Ausdruck äußert, Götzendiener. Sie denken nicht, dass diese Wörter in den heiligen Versen und Hadithen für die Menschen gebraucht werden.] Wenn man den heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und die Heiligen um Fürsprache oder Hilfe bittet, heißt es nicht, dass man ALLAH, den Allmächtigen, aufgegeben oder Ihn als Schöpfer vergessen hat. Es ist das gleiche, wie wenn man ALLAH, den Erhabenen, um Regen durch die Wolke, Heilung durch das Einnehmen der Medikamente oder Sieg über die Feinde durch Verwendung von Kanonen, Raketen, oder Flugzeuge erwartet. Die Mittel, die man dabei verwendet, kommen von ALLAH, dem Erhabenen. Sie sind nichts weiter als Mittel. ALLAH, der Erhabene, erschafft alles durch die Mittel. Es bedeutet nicht Götzendienst, Mittel anzuwenden. Auch die Propheten brauchten Mittel. Wie wir zum Trinken das von ALLAH, dem Erhabenen, erschaffene Wasser vom Brunnen, das von Ihm erschaffene Brot zu essen zum Bäcker gehen und außerdem für modernste Kriegsausrüstungen Unterricht und militärische Ertüchtigung zu sorgen verpflichtet sind, damit ALLAH, der Erhabene, uns den Sieg über die Feinde schenkt, so hängen wir unser Herz an die Seele eines Propheten oder Heiligen, damit ALLAH, der Erhabene, unsere Gebete annimmt. Um die von ALLAH, dem Erhabenen, in elektromagnetischen Wellen geschaffene Stimmen aufzunehmen, gebrauchen wir ein Radiogerät, dies heißt nicht, dass wir ALLAH, den Erhabenen, weglassen und uns an einen Kasten wenden. Denn es ist nur ALLAH, der Erhabene, der den Geräten im Radio diese Eigenschaften und Möglichkeiten gibt. ALLAH, der Erhabene, hält Seine Allmacht in allen Dingen geheim. Ein Götzendiener hingegen betet an viele angebliche Götter. Wenn ein Muslim von Mitteln Gebrauch macht, erinnert er sich an ALLAH, den Erhabenen, der die Wirkungseigenschaften der Mittel und Geschöpfe hervorbringt. Er hofft alles, was er wünscht, von ALLAH dem Erhabenen. Er weiß, dass ALLAH, der Erhabene, der Einzige ist, der ihm alles gab und geben wird. Der Sinn des obenerwähnten Koranvers weist auf diesen Punkt. Das heißt, alle Gläubigen möchten sagen, wenn sie die Sure Fâtiha im rituellen Gebet rezitieren, “O mein Schöpfer, damit ich meine Wünsche und Bedürfnisse in dieser Welt erlangen kann, mache ich von den materiellen und technischen Möglichkeiten Gebrauch, und dabei flehe ich den Menschen, die Du gern hast, um Hilfe an. Während ich so tue, vergesse ich niemals, dass Du allein die Wünsche erfüllst. Nur von Dir erwarte ich alles!” Die Muslime, die täglich in dieser Weise beten, darf man nicht Götzendiener nennen. Von den Seelen der Propheten und der Heiligen, Friede sei mit ihnen allen, Hilfe erwarten bedeutet, daß man sich an diese Mittel, die ALLAH, der Erhabene, erschafft, wendet. Dass diese Muslime keine Götzendiener sondern fromme Muslime sind, berichtet klar dieser heilige Vers der Sure “Fatîhâ”. Die Wahhabiten, die in ihrem täglichen Leben von materiellen und technischen Mitteln Gebrauch machen, versuchen alles, um die sinnliche Luste ihres Ichs zu erlangen. Andererseits nennen sie Götzendienst, die Propheten und Heiligen um Fürsprache zu bitten, um das Glück im Jenseits zu erlangen. Die Wahhabiten, die ebenfalls in ihrem Alltag von Mitteln Gebrauch machen, nennen es Götzendienst, wenn man ein Mittel benutzt, um das Glück der nächsten Welt zu erlangen. Was ist das für eine Konzeption von Einheitsbekenntnis? Diese Aussagen, von Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb die die sinnliche Luste des Ichs anregen, fanden bei den Leuten, die keine religiösen Kenntnisse hatten, schnelle Verbeitung. Sie behaupteten, daß die Gelehrten der Sunna und die Muslime Ungläubige seien. Einige Herrscher benutzten den Wahhabismus als ein nützliches Mittel, um ihre Macht zu vergrößern und ihre Herrschaft auszudehnen. Sie zwangen die arabischen Stämme, den Wahhabismus anzunehmen und töteten die, die ihn nicht annehmen wollten. Die Bauern, die Angst davor hatten getötet zu werden, stellten sich dem Fürsten von Der’iyye, Muhammed bin Sa’ud zur Verfügüng. Sie wurden Soldaten des Fürsten, da sie gierig waren, die Nichtwahhabiten auszurauben, ihr Leben zu bedrohen und sogar ihre Frauen zu vergewaltigen. Der Bruder von Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb, Scheich Suleiman, war ein Gelehter der Sunna. Diese gesegnete Person widerlegte den Wahhabismus in seinem Buch Sawâ’ik ul-ilâhiyye fî’r-reddi ale l’-Wehhâbîyye (Der göttliche Blitz und die Ablehnung der Wahhabiten) und verhinderte, daß diese verirrte Ideen sich verbreiteten. Die Lehrer die erkannten, dass Muhammed einen schlechten Weg eröffnet hatte, antworteten ihm und schrieben klare Ablehnungen gegen seine Bücher. Sie machten bekannt, daß er auf einem schlechten Weg ist und bewiesen, dass die Wehhabiten den heiligen Koran und die Hadithen falsch interpretierten und widerlegten den Wahhabismus durch Koranverse und Hadithen. Aber all dies verstärkte den Hass und die Feindschaft der Wahhabiten gegen die Muslime. Die abwegigen Meinungen der Wahhabiten verbreiteten sich nicht auf dem Weg des Wissens, sondern der Gewalttätigkeiten und des Blutvergießens. Muhammed bin Sa’ûd war einer der hartherzigsten auf diesem blutdürstigen Weg. Dieser Mann, der ein Vorgänger der Fürsten des heutigen Sa’udî Arabien war, gehörte dem Stamm Beni Hanîfe an und war von der Nachkommenschaft der Toren, die an das Prophetentum von Museilemet ul-Kedhdhâb glaubten. Er starb im Jahre 1178 (1765 n.Chr.). Ihm folgte sein Sohn Abdulaziz, der 1217 n.Hed. von einem Schiiten ermordet wurde. Ihm wiederrum folgte sein Sohn Saud der II, der 1231 n.Hed. starb. Sein Sohn Abdullah wurde 1240 n.Hed. in Istanbul zum Tode bestraft. Daraufhin über nahm der Enkel von Abdulaziz, Terki bin Abdullah den Stand seiner Väter. Sein Sohn Faysal wurde im Jahre 1282 n.Hed. zum Emir ernannt. Sein Bruder Abdurrahman siedelte nach Kuwait um. 1901 n.Chr. wurde sein Sohn Abdulaziz zum Emir von Riyad ernannt und griff mit Hilfe der Engländer Mekka an. Im Jahre 1932 gründete er den Staat Saudi-Arabien. 1991 wurde in der Presse veröffentlicht, dass der Saudi Arabische Emir Fahd den Russen 4 Milliarden Dolar zur Besiegung der sunnitischen Glauenskämpfer von Afghanistan beitrug. Die Wahhabiten behaupten, sie seien auf dem Weg der Wiederherstellung des Einheitsbekenntnisses und sie würden alle Muslime von der Häresie erretten. Sie behaupten, ferner alle Muslime hätten seit sechs Jahrhunderte in Götzendienst gelebt. Sie verhalten sich, als ob sie die Muslime von der Ungläubigkeit zu retten versucht hätten. Als Beweis führen sie den fünften heiligen Vers, der Sure Ahkâf (Das Tal des Sandes), und den 106. heiligen Vers, der Sure Yûnus, vor. In Wirklichkeit wurde jedoch in allen Erläuterungen des heiligen Korans übereinstimmend mitgeteilt, dass diese zwei und noch viele andere ähnliche heiligen Verse für Götzendiener bestimmt sind. Der erste heiligen Verse lautet sinngemäß, “Wer ist in größerem Irrtum als der, der außer ALLAH jemand anruft, der ihn nicht erhört am Tag der Auferstehung.” Der zweite Vers lautet, “Und rufe nicht außer ALLAH an, was dir weder nützen noch schaden kann; denn, tust du es, siehe als dann gehörst du zu den Ungerechten.’ ” Die Wahhabiten zitieren in ihrem Buch Keschf us-schubuhât (Aufklärung der Zweifelhaften) den dritten heiligen Vers der Sure Sümer (Die Scharen), in dem heißt es dem Sinn nach: “Diejenigen aber, welche außer IHM sich Schützer annahmen, sprechen: ‘Wir dienen ihnen nur, damit sie uns ALLAH nahebringen.’ ” Mit diesem Koranvers werden die Behauptungen der Polytheisten mitgeteilt, die Götzen an beten. Die Wahhabiten vergleichen die Muslime, die um die Fürsprache eines Heiligen bitten, mit diesen Götzendiener. Sie sagen ferner, dass auch Polytheisten daran glauben, dass ihre Götzen keine Schöpfer sind, und ALLAH der einzige Schöpfer ist. In dem Kommentar dieses Koranverses teilt das Buch Rûh ul-bejân (Seelische Äußerungen) mit, “Der Mensch wird so geschaffen, daß er seinen Schöpfer erkennt. Der Wunsch ihn anzubeten und sich Ihm zunähern ist jedem Menschen angeboren. Diese Fähigkeit und dieser Wunsch allein, nützen jedoch niemandem. Denn das Ich, der Teufel und schlechte Freunde vernichten diesen angeborenen Wunsch, indem sie in die Irre führen. Entweder glauben sie weder an einen Schöpfer, noch an den Jüngsten Tag wie die Kommunisten oder Freimaurer, oder sie werden Götzendiener. Es ist unmöglich für Götzendiener, sich ALLAH, dem Schöpfer zu nähern und Ihn zu erkennen. Das Wertvolle ist aber die Gotteserkenntnis, die durch das Festhalten an das Einheitsbekenntnis und sich Fernhalten vom Götzendienst erreicht wird. Ein Zeichen dafür ist der Glaube an den heiligen Propheten und seinen Worten. Es kann nur damit möglich sein, sich ALLAH, dem Erhabenen, nähern zu können. Auch der Satan war ein Geschöpf mit der Begabung, sich vor ALLAH, dem Erhabenen, niederzuwerfen, aber er verweigerte die Niederwerfung, die seinem Ich nicht entsprach. In ähnlicher Weise wurden die antique griechischen Philosophen ungläubig, weil sie ALLAH, dem Erhabenen, nicht durch die Propheten, sondern durch ihre eigene Intelligenz und ihr Ich nähern wollten. Die Muslime unterwerfen sich dem Islam, um sich ALLAH, dem Erhabenen, zu nähern, auf diese Weise füllen sich ihre Herzen mit Licht und die schöne Eigenschaft von ALLAH, dem Erhabenen, treten in ihren Seelen vor. Die Götzendiener, folgen nicht dem Propheten der islamischen Religion, sondern ihren Wünschen und falschen Erklärungen. So werden ihre Herzen verdunkelt und ihre Seele verhüllt. Ihre Behauptung, dass man Götzen anbetet, damit sie Fürsprache einlegen, widerlegt ALLAH, der Erhabene, am Schluss dieses Verses.” Man sieht, daß die Wahhabiten, die den 25. Vers der Sure Lokman, “Wenn du sie fragst, wer die Himmel und die Erde und was darinnen erschaffen, dann sprechen sie: ‘ALLAH’.” und den 87. Vers der Sure Suchruf (Der Goldputz); “Wenn du sie fragst, wer sie erschaffen hat, wahrlich, so sprechen sie: ‘ALLAH’.” als Beweise nehmen und ihre Behauptung (Die Götzendiener wissen, dass ALLAH, der Erhabene, allein zu schöpfen fähig ist. Sie leisteten den Götzendienst, damit sie, für sie am Tage der Auferstehung Fürsprache einlegen und deshalb werden sie häretische Götzendiener), sehr Unrecht ist. Wir, Muslime beten keinen Propheten und keinen Heiligen an, und sagen, dass sie auf keiner Weise Gesellschafter noch Partner ALLAHs, des alleinigen Schöpfers, sein können. Wir glauben auch daran, dass sie Menschen sind und nicht angebetet werden dürfen. Wir glauben daran, dass sie die geliebten Geschöpfe von ALLAH, dem Erhabenen, sind und dass ALLAH, der Erhabene, zu seinen Geschöpfen ihrer Willen barmherzig sein wird. Es ist allein ALLAH, der Erhabene, der den Vorteil und Nachteil einer Sache erschafft. Nur Er allein hat das Recht angebetet zu werden. Wir sagen, dass Er seinen Geliebten zuliebe zu seinen Geschöpfen barmherzig sein wird. Obwohl die Götzendiener durch ihren angeborenen Verstand sagen, dass die Götzen keine Schöpfer sind, glauben sie daran dass sie das Recht haben, angebetet zu werden, weil sie ihren Verstand nicht dem Weg der Propheten gemäß benutzen. Sie werden ungläubig, weil sie behaupten, dass die Götzen das Recht hätten, angebetet zu werden, nicht weil sie sagen, daß diese Götzen für sie Fürbitte einlegen würden. Wie ersichtlich, ist es vollständig falsch, die Anhänger der Sunna mit Götzendienern zu vergleichen. Alle von ihnen vorgebrachten Koranverse sind für Ungläubige, die an Götzen glauben und für Götzendiener bestimmt. Im Buch Keschf usch-Schubuhât (Aufklärung der Zweifelhaften) werden den Koranversen falsche Deutungen gegeben und es wird durch falsche Logik abgeleitet, dass die Anhänger der Sunna Götzendiener seien und dass man sie töten und ihr Eigentum plündern dürfe. Im Buch El-Fedschr us-Sâdık fî’r-reddı ’ale ’l-munkirî’t-tewessuli wel kerâmeti we’l hawariq (Morgendämmerung und Ablehnung der Leugner, die nicht an Vermittlung und Wundertaten glauben) wurde der heilige Vers interpretiert und es wurde bewiesen, dass derartige Deutungen falsch sind. Dieses Buch wurde von Dschemil Sıdki Sehâwî, einem irakischen Gelehrten, verfasst, Friede sei mit ihm. Es wurde 1323 (1905 n.Chr.) in Ägypten gedruckt und 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul mit Offsetdruck publiziert. Dschemil Sıdkı gab an der Istanbuler Universität Unterrichte über die Glaubenswissenschaft. Er starb 1355 (1936 n.Chr.). Ein Bild von ihm steht in seinem Buch Mündschid (Der Helfer), das 1956 gedruckt wurde. ’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit ihm, überlieferte die beiden Hadithen, sie sagen, “Meine größte Sorge für meine Gemeinschaft ist, dass sie den Sinn des heiligen Koran nach ihren eigenen Ansichten interpretieren und unsachgemäß übersetzen” und “Sie weichen vom rechten Weg ab. Sie schreiben die für Ungläubige geoffenbarten Verse den Gläubigen zu” Diese beiden Hadîthen teilten schon im Voraus mit, dass Verirrte auftauchen und die für Ungläubige herabgesandten Koranverse, den Muslimen zur Last legen und die Verse falsch interpretieren werden. Ein anderer Gelehrter, der wußte, daß Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb verirrte Auffassungen hatte, und der ihm riet, sich von diesen verirrten Ansichten fernzuhalten, war Muhammed bin Sulejmân Medenî [gest. in Medina in 1194 (1780), Friede sei mit ihm]. Er war einer der größten Gelehrten in Medina. Dieser Rechtsgelehrte der Rechtsschule Schâfi’î verfaßte viele Bücher und seine bekannte Randbemerkung, zu Erläuterung Tuhfet ul-Muchtâdsch (Geschenk dem Bedürftigen) des Buches Minhâdsch (Programme) von Ibn Hadschar-i Mekkî. In seinem Buch Fetâwâ (Das Rechtsgutachten) wird der Wahhabismus folgender massen abgelehnt, “O Muhammed bin ’Abd-ul Wehhâb! Verleumde keine Moslems! Um ALLAHs des Erhabenen Willen rate ich dir folgendes: Wenn jemand sagt, dass Wesen außer ALLAH, der Erhabene Handlungen erschafft, so sage ihm die Wahrheit. Aber der, der eine Handlung durch Mittel durchzuführen versucht und der daran glaubt, dass sowohl diese Mittel als auch ihre Wirkungseigenschaften von ALLAH, dem Erhabenen, geschaffen werden, darf nicht für ungläubig gehalten werden. Du bist auch ein Muslim. Für ungläubig kann leichter ein Muslim, als viele Muslime gehalten werden. Wer sich von der Herde trennt, kann sich leicht verirren. Der 114. heilige Vers der Sure Nisa (Die Weiber) weist auf die Richtigkeit meiner Aussage hin, nämlich dem Sinn nach: “Wer sich aber vor dem Gesandten trennt, nachdem ihm die Rechtleitung offenkund getan und einen andern Weg als den der Gläubigen befolgt, dem wollen wir den Rücken kehren, wie er den Rücken gekehrt hat, und wollen ihn in der Hölle brennen lassen.” Obgleich die Wahhâbîten unzählige falsche Auffassungen haben, wurde ihre Religion auf drei Grundlagen gegründet: 1) Sie behaupten: “Anbetungen, sind die Teile des islamischen Glaubens. Wenn jemand ein Gebot des Erhabenen nicht hält, wird er ungläubig, obwohl er auch glaubt, dass man dieses Gebot erfüllen muss, z.B. wenn jemand aus Faulheit ein rituelles Gebet nicht verrichtet oder wenn er aus Geiz die rituell vorgeschriebene Armensteuer nicht gibt, wird er ungläubig. Eine solche Person soll getötet werden und ihr Besitz unter den Wahhabiten auf geteilt werden.” Auf Seite 63 des Übersetzungsbuch von den Büchern Milel und Nihal steht im folgenden: (Die Gelehrten der Sunna teilten übereinstimmend mit, dass der Glaube die Anbetungen nicht einschließt. Wer unentbehrliche Pflichten anerkennt, aber nicht erfüllt, weil er faul ist, wird nicht ungläubig. Aber für das Gebetsverrichten gibt es keine derartige Übereinstimmung. Nach der Rechtsschule Hanbelî wird einer, der kein Gebet verrichtet, ungläubig.) [Senaullah pâni-pütî, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Mâ-lâ-büdde (Das Benötigte) folgendermaßen: (Ein Moslem wird deswegen nicht ungläubig, weil er schwere Sünde begeht. Wenn er in die Hölle geführt wird, bleibt er dort kurz oder lang; dann wird er befreit. Im Paradies verweilt er ewig.) In der Rechtsschule Hanbelî nennt man nur denjenigen ungläubig, der kein Gebet verrichtet. Für andere Anbetungen wurde es nicht so geäußert. So sind die Wahhabiten demnach auch keine Hanbeliten. Daß diejenigen, die nicht zu den Anhängern der Sunna gehören, auch keine Hanbeliten sein dürfen, haben wir vorher mitgeteilt. Diejenigen, die nicht zu einer der vier Rechtsschulen gehören, sind keine Anhänger der Sunna. 2) Sie behaupten: “Der, der die Seelen der Propheten oder Heiligen darum bittet, daß sie für ihn Fürsprache einlegen oder der ihre Grabstätte besucht und durch ihre Vermittlung betet, wird ungläubig. Die Gestorbenen haben keine Gefühle.” Wenn der, der an einem Grab betet, ungläubig wäre, hätte der heilige Prophet, die großen Gelehrten und Heiligen nicht auf diese Weise gebetet. Der heilige Prophet besuchte gewöhnlich den Bakî-Friedhof in Medina und die Grabstätte der Märtyrer von Uhud, wo er die Gestorbenen grüßte und zu ihnen sprach. Diese Angelegenheiten wurden ebenfalls auf der 485. Seite im Buch Feth ul-Medschid (Eroberung des Ruhms) berichtet. In Seinem Gebet sagte der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, immer, “Allahumme innî es’eluka bî-hakki’s-sâiline ’alejke” (O mein Schöpfer! Um der deren willen, die von Dir wünschen und deren Wünsche angenommen wurde, wünsche ich von Dir!) und er empfahl uns auf diese Weise zu beten. Bei der Beerdigung von Fâtima, der Mutter von ‘Ali, Friede sei mit ihm, sagte er, “Igfir li-ummî Fâtımate binti Esed we wessî’ aleihâ medchalehâ bi hakkı nebijjike we’l-Enbijâi’l-lezîne min kablî inneke erchamu’rrâchimîn” (O mein Schöpfer, vergebe meiner Mutter Fâtıma binti Esad die Sünden. Mache den Platz wo sie ruht geräumig! Um deines Propheten und aller Propheten willen, die vor mir kamen, nimm mein Gebet an! Du bist der Barmherzigste aller Mitleidigen.) Eine Hadith, die von Nasâ’î und Tirmizî mitgeteilt wird und von Osman bin Huneif einer der größten unter Ensar (Die Helfer des heiligen Propheten in Medina.) überliefert wurde, berichtet, dass der Prophet einem Blinden, der ihn um ein Gebet für seine Heilung bat, befahl, nach der rituellen Waschung ein Gebet von zwei Rekas zu verrichten und darauf dieses Gebet zu rezitieren: “Allahumme innî es’eluke we etewadschdschahu ileike bi-Nebischschike Muhammedî’n-Nabischschi’r-Rahme, ja Muhammada innî etawadschdschahu bike ilâ Rabbi fî hâdscheti chazihî li-takdischa-lî Allâhumme schaffi’hu fijje”. Um den heiligen Propheten als Vermittler einzusetzen rezitierten Seine Gefährten oft dieses Gebet. Im zweiten Band des Buches Eschi’at ul-leme’at (Lichter des Glanzes) und im Buch Hisn-ul Hasin (Unerreichbare Festung) steht dieses Gebet geschrieben. Im zweiten Buch wurde es erläutert als “Ich wende mich zu Dir mit der Vermittelung deines Propheten.” Wie diese Gebete zeigen, ist es erlaubt, durch die Vermittelung, von den Geliebten ALLAHs des Erhabenen anzubeten und etwas zu erbitten. Obwohl Schaikh ’Ali Mahfûz (gest. 1361 (1942), einer der größten Gelehrten von Dschâmi-ul Ezher in seinem im Jahre 1375 (1956) herausgegebenen Buch El-ibdâ (Hervorbringen), Ibn Tejmijje und ’Abduh sehr lobte, schreibt er “Es ist nicht richtig, zu behaupten, dass die Heiligen, Friede sei mit ihnen allen, nach ihrem Tode sich mit Angelegenheiten dieser Welt beschäftigen, z.B. Kranke heilen oder Ertrinkende retten oder den, die dem Feind gegenüber stehen helfen, dass ALLAH, der Erhabene, ihnen diese Dinge überläßt, weil sie einen hohen Grad erreicht haben und frei in ihren Handlungen sind, ist eine falsche Aussage. Aber ALLAH, der Erhabene, heilt Kranke durch die Wundertaten der von Ihm ausgewählten Heiligen, ob sie lebendig oder gestorben sind oder rettet Ertrinkende oder hilft denen, die dem Feind gegenüberstehen oder lässt Verlorenes wieder finden. Dies sind Geschenke von ALLAH, dem Erhabenen. Diese Erklärung ist logisch und wurde im heiligen Koran mitgeteilt.” Abdullah Desûkî und Yûsuf Dedschwie, Professoren an der Universität Ezher haben das Buch El-ibdâ gelobt. St. Abd-ul Ghanî Nabulusî, Friede sei mit ihm, schreibt auf Seite 182 seines Buches Hadîka (Der Garten) im folgenden: Ein Hadith-Kudsi, den Bucharî von Ebu Hureire, Friede sei mit ihm, überlieferte, lautet: “ALLAH, der Erhabene, sagt; ‘Nichts kann mein Menschengeschöpf mir so nahebringen als dass er durchführt, was geboten ist. Ich liebe meinen Diener, der freiwillige Anbetung durch führt, sehr. Demnach hört er und sieht er mit Mir. Er fasst alles mit Mir und geht mit Mir. Ich gebe ihm alles, was er sich von Mir wünscht. Wenn er bei Mir Zuflucht sucht, schütze ich ihn.’ ” Die hier erwähnten freiwillige Anbetungen können erst dann verrichtet werden, nachdem man zuerst die unentbehrliche Verpflichtungen erfüllt hat. (Diese Information steht auch im Buch Merak-ıl felach (Nachgiebigkeit der Erlösung) und dessen Erläuterung von Tahtawî.) Wie diese Hadîth erklärt, wird einer, der freiwillige Gebete verrichtet, von ALLAH, dem Erhabenen geliebt, nachdem er Seine Gebote erfüllt hat. Die Bitten solcher Personen werden angenommen.” Die Bitten solcher Personen, ob sie tot oder lebendig sind, wenn sie für andere beten, werden erhört. Solche Personen hören sogar, nachdem sie gestorben sind. Wie zu ihren Lebzeiten weisen sie, die nicht mit leeren Händen zurück, die sich etwas von ihnen wünschen, und beten für sie. Darum wurde mit einer heiligen Hadîth erklärt. “Wenn ihr in Schwierigkeiten geratet, bittet die um Hilfe, die im Grab sind.” Der Sinn dieser Hadîth ist klar. Es war unangebracht, daß Alûsî diese Hadith falsch darzustellen versuchte. Das Buch Hadikat un-Nediyye teilt mit: “Wenn ein Moslem stirbt, bleibt er ein Moslem, so wie er auch im Schlaf ein Moslem ist. Die Propheten sind ebenfalls nach ihrem Tode Propheten, wie sie es im Schlaf sind. Denn es sind ihre Seelen, die Moslem oder Prophet sind. Nach dem Tode verändert sich die Seele des Menschen nicht. Diese Tatsache wurde außerdem, in dem im Jahre 1259 (1843) in London verlegten Buch ’Umdet ul-’akâ’id (Prinzipien der Regeln) von Imam ’Abdullah Nesefî mitgeteilt. Ebenfalls endet die Gnadenwirkung der Heiligen nicht nach ihrem Tod. Wer an diese Tatsche nicht glaubt, ist unwissend und eigensinnig. Ich habe in einem anderen Buch bewiesen, daß auch die Wundertaten der verstorbenen Heiligen weiterwirken können.” Ahmed bin Sejjid Muhammed Mekkî Hamewî und Ahmed bin Ahmed Sudschâ’i, einer von den Schafi’î-Rechtsgelehrten und Muhammed Schawbarî Mısrî (aus Ägypten) bereiteten Broschüren vor, welche durch Dokumente bewiesen, dass Heilige Wuntertaten haben und ihre Wundertaten auch nach ihrem Tode wirken und daß Vermitteln und Hilfebitten erlaubt sind. Das Buch Ed-dürer-üs-senijje fi-reddi alel-wehhabiyye (Hochwertige Perlen und Ablehnung der Wahhabiten) von Ahmed Sejnî Dahlan wurde aus diesen Broschüren zusammengestellt und 1319 (1901 n.Chr.) in Ägypten, 1396 (1976 n.Chr.) in Istanbul gedruckt. Ein großer islamischer Gelehrter namens Muhammed Hadîm Effendi aus Konya, Friede sei mit ihm, [gest. 1176 (1762)], schreibt auf Seite 269 des Buches Berîka (Der Funken) folgendes: “Es ist wahr und rechtmäßig, daß ein Heiliger Gnadenwirkung ausübt. Der Heilige ist ein Moslem, der zur Gotteserkenntnis gelangt ist. Er verrichtet viel Gebete und fromme Taten, hütet sich vor den religiösen Verboten, den Lüsten seines Ichs. Die Dinge, die ALLAH, der Erhabene, außer Seinen Bräuchen bzw. Naturgesetzen erschafft, heißen wunderbare Dinge. Solche Ereignisse werden in 8 Teile getrennt Wunder, Wundertat (bzw. Gnadenwirkung), Hilfe, Verrat, Zauberei, Leidenschaft, böser Blick und Kombinationsgabe: Der Heilige ist ein Moslem, der zur Gotteserkenntnis gelangt ist. Eine Person, die Wundertat erweist, ist nicht ein Prophet, sondern ein Heiliger. Diese Wundertat, wenn es sich vom Prophet ergibt, nennt man Wunder. Ebû Ishak Ibrâhim aus Isferain, einer von der schafiitischen Gelehrten leugnete ein Teil der Wundertaten ab, aber die, die der Sekte ‘Mu’tezile angehören, leugnen alle Wundertaten. Sie sagten: ‘Wundertat kann mit Wunder verwechselt werden und somit wird es unmöglich, an den Propheten zu glauben.’ Aber ein Heiliger, von dem sich eine Wundertat ergibt, behauptet niemals, dass er ein Prophet sei und wünscht nicht, daß sein Wunder offensichtlich ist. Es ist auch erlaubt, ALLAH, dem Erhabenen, durch Vermittlung von Propheten und Heiligen auch nach ihrem Tode, um etwas zu bitten. Auf solche Weise zu beten nennt man Vermitteln und Hilfebitten. Denn obwohl diese hervorragende Personen ablebten, ergeben sich ihre Wunder und Wundertaten weiter. Der große Gelehrte Remli sagte es auch so. Auch der islamische Gelehte Imam-ul Haremein erklärte: “Nur die Schi’iten glauben nicht daran, daß sich die Wundertat nach dem Tode von Heiligen weiter ergibt.” ’Alî Edschhûrî, von den Großgelehrten der Rechtsschule Mâlikî in Ägypten teilte mit: “Ein Heiliger ist ähnlich wie das Schwert in der Scheide. Nach seinem Tod ist er gleich wie das Schwert, das sich aus der Scheide zog, nämlich seine Wirkung verstärkt sich” Dieses Wort erwähnt auch Ebu Ali Thändsch in seinem Buch Nûr-ul-hidaye (Glaubenslicht der Rechtleitung). Die Tatsache, daß die Wundertat recht ist, ist durch den heiligen Koran, durch die heiligen Hadithe und die Übereinstimmung der Gemeinschaft des heiligen Propheten einstimmig mitgeteilt. Hunderte, sogar tausende Wunder der Heiligen wurden in wertvollsten Büchern mitgeteilt. Die Übersetzung aus dem Buch Berika ist beendet. Die in dem Buch Mi’at-ı Medine (Spiegel von Medina) erwähnte heilige Hadith, die von den Hadithgelehrten Huseime, Dara Qutnî und Taberânî durch ’Abdullah bin ’Omar, Friede sei mit ihnen, überliefert wurde, besagt: “Meine Fürsprache ist nötig für den, der mein Grabmal besucht.” Auch Imam-ı Munawi schreibt diese Hadith in seinem Buch Kunûz ud-dekâ’ik. Außerdem steht dort die von Ibn Hibban überlieferte Hadith: “Nach meinem Tode ist ein Besuch meines Grabmales wie ein Besuch in meiner Lebzeit” und die von Taberâni überlieferte Hadith: “Ich werde Fürsprache einlegen für den, der mein Grab besuchte.” Jeder Moslem weiß die von Imam-ı Bazzâr durch ’Abdullâh ibn ’Omar, Friede sei mit ihnen, überlieferte Hadith: “Für den, der mein Grab besucht ist meine Fürbitte rechtmäßig.” und die von Imâm-ı Muslim durch ’Abdullâh ibn Omar überlieferte Hadith besagt: “Wer in die heilige Stad Medina kommt, um mich zu besuchen, hat am Tage der Auferstehung das Recht auf meine Fürsprache.” Die von Taberânî, Dâra Kutnî und [’Abdur-Rahman] Ibn ul-Dschewzî überlieferte Hadîth: “Nach der Wallfahrt gilt der Besuch an meinem Grabmal als ein Besuch zu meiner Lebzeit.” ist eine gute Nachricht für uns. Die von Dâra Kutnî überlieferte Hadîth lautet: “Wer die Wallfahrt unternimmt, aber mich nicht besucht, wird mich bekümmert haben.” mahnt jene, die ohne eine Entschuldigung, das Grab des Propheten nach ihrer Pilgerfahrt nicht besuchen. ’Abd-u ’Aziz, Rektor an der islamischen Universität Medina schreibt in seinem Buch “Tahkîk und Isâh” (Untersuchung und Erläuterung), daß die obenerwähnte Hadithen, die den Besuch bestätigen, keine Beweise haben und sagt: “Scheich ül-Islam Ibn Tejmiyye teilte mit, daß all diese Hadithen unrichtig sind” Jedoch die Dokumente dieser Hadithe stehen im 8. Band des Buches Mewahib von Zarkanî und im letzten Teil im 4. Band des Buches Wefa’ ul-wefâ (Treue der Treue) von Samdûdi. Ferner wurde dort mitgeteilt, dass sie verläßlich sind und die betreffene Erklärung von Ibn Tejmiyye erfunden ist. Der Rektor und Lehrer der Universität Medina versuchen auf diese Weise den religiösen Schriften der Gelehrten der Sunna herabzuwürdigen, dagegen den schädlichen Glauben des Wahhabismus mit ihren Büchern auf der ganzen Welt zu verbreiten. Sie folgen alle möglichen Wege, um alle Nationen in der Welt, sowohl die Muslime als auch die anderen zu täuschen und sich selbst für wahre Muslime auszugeben: In Mekka gründeten sie ein islamisches Zentrum unter dem Namen “Rabitat ul-Âlem il-Islam” (Verbindung mit der islamischen Welt). Sie sammelten dort ungebildete, käufliche Geistliche. Sie bezahlen jedem von ihnen ein hohes Gehalt und bedienen sich dieser ungebildeten Geistlichen, die von den Büchern der Gelehrten der Sunna keine Ahnung haben, als Marionetten und sie verbreiten ihre Irrlehre (Wahhabismus) aus diesem Zentrum an alle Teile der Welt, und nennen diese Propaganda als “Rechtsgutachten der islamischen Weltunion.” In ihrem erfundenen Rechtsgutachten, die im Monat Ramadan im Jahre 1395 (1975) von ihnen veröffentlicht wurden, steht folgendes geschrieben: “Es ist unentbehrlich für die Frauen, das Freitagsgebet zu verrichten. Die Freitags bzw. Festpredigt kann in jedem Land in eigener Sprache vorgelesen werden.” Ein Irrgeführter, namens Sabri, einer der Novizen von Mewdudi, der dieser Organisation der Zwietracht und des Unfriedens angehört, brachte dieses wahhabitische Rechtsgutachten in Indien ein. Die wahhabitische Spione in Indien, die reichliches Gehalt beziehen, zwangen die Frauen zur Moschee zugehen und begannen die Freitagspredigt in verschieden Sprachen vorzulesen. Um diese katastrophale Aktivität zu verhindern, stellten die großen Gelehrten des Islam aus Indien die Rechtsgutachten aus den wertwollen Quellenmaterial bereit und verteilten sie. Die Unwissenden, die sich den Wahhabiten verkauft hatten, konnten diese wissenschlaftlichen Schriften nicht beantworten und gegen das aufrichtige Wort keinen Widerstand leisten. Hunderte von Geistlichen im Gebiet Kerala in Südindien empfanden Reue, da sie bemerkt hatten, wie sie getäuscht wurden. Sie haben wieder an der Glaubenslehre der Sunna teilgenommen. Vier Exemplare von diesen wertvollen Rechtsgutachten der Gelehrten der Sunna, die auf festen Dokumenten beruhen, wurden in Istanbul durch Offset gedruckt und in alle islamischen Länder geschickt. Die wahren Geistlichen in jedem Teil der Welt erwecken die Muslime gegen diesen Schwindel und bemühen sich, um dieses katastrophale Feuer, der den Islam von innen vernichtet, auszulöschen. Dank sei ALLAH, dem Erhabenen! In jedem Lande der Welt unterscheidet die vernünftige Jugend mit reinem Gewissen das Rechte und von dem Falschen. Ibn ’Abidin schreibt in seinem Buch Redd ul-Muchtâr, während er die Freitagpredigt, die Anfangsformel: Allahu ekber und die Lektüre im rituellen Gebet erklärte. “Die Freitagspredigt in anderen Sprache außer der arabischen vorzulesen, genauso wie die Anfangsformel beim Beginn des Salats in anderer Sprache außer der arabischen zu sagen, ist gleich wie das andere Rezitieren beim Gebetsverrichten. Es ist unerwünscht, beim Gebetsverrichten in einer anderen Sprache außer der arabischen zu rezitien und ’Omar, Friede sei mit ihm, hat es verboten.” Im Teil der nötigen Vorschriften der die Gebetsverrichtung erklärt, schreibt er so weiter: “Die unerwünschete Handlung ist eine leichte Sünde. Wer aber darauf besteht verliert seine Gerechtigkeit.” Im Buch Tahtawi steht geschrieben: “Der, der die kleine Sünde weiter begeht, wird Sünder. Man sollte den Vorbeter, der Sünde bzw. religiöse Abweichung begeht, nicht befolgen und das rituelle Gebet in einer anderen Moschee verrichten.” Die Gefährten des heiligen Propheten und ihre Nachfolger hatten in Asien und Afrika alle Freitagspredigten arabisch vorgelesen, obwohl die Zuhörer in der Moschee nicht arabisch wußten und die Freitagspredigt nicht verstehen konnten. Denn es ist unerwünscht und religiöse Abweichung, die ganze Freitagspredigt in einer anderen Sprache vorzulesen. Religiöse Abweichung ist eine schwere Sünde. Obwohl sie keine Religionskenntnisse hatten und es ihnen gelehrt werden musste, lasen sie die ganzen Freitagspredigt arabisch. Oft wünschten sich die Richter des Religionsgesetz des Osmanischen Reiches und die Gelehrten des Islams, die weltbekannt waren, seit sechs Jahrhunderten, der Gemeinschaft in den Moscheen die Freitagspredigte durchs türkische Vorlesen verständlich zu machen. Aber weil sie wussten, dass diese Art nicht erlaubt ist, erlaubten sie keine türkische Predigt. Die von Imâm-ı Bejhekî durch Ebu Hureire überlieferte Hadîth teilt mit: “Wenn jemand mich grüßt, gibt ALLAH, der Erhabene, meinen Geist meinem Körper zurück. Und ich höre seinen Gruß.” Nach Angabe dieser Hadîth sagte Imâm-ı Bejheki, daß die Propheten in ihren Gräbern, sich in einem von uns nicht gekannten Leben befinden. Der Hauptgeistliche der Wahhabiten Abd ul’aziz bin Abdullah schreibt auf der 60. Seite in seinem Buch El Hadsch wel Umre (Wallfahrt nach Mekka und ritueller Besuch) die obenerwähnte Hadith und behauptet: ‘Dieser Hadith würde zeigen, daß er in seinem Grab auf unbegreiflicher Weise lebendig sei. Seine Wörter dementieren einander. Jedoch meint diese Hadith, dass Seine Seele in Seinen heiligen Körper zurück kehrt, und die Grüße Seiner Gemeinschaft hört und sie erwidert. Mit den zwei Hadithen, die auf 73. Seite dieses Buches stehen, wird angeordnet dieses Gebet während des Besuchs zum heiligen Grab zu zitieren: “Esselamu alejkum ehl ed-dıâr-ı min el Mu’minin”. Diese Hadithen, die auch der Wahhabit berichtete, ordneten an, daß man die Gräber aller Muslime grüßen darf. Man grüßt den, wer hört und spricht. Die Verirrten berichten sowohl von dieser Hadithe als auch behaupten sie, der Tote würde nicht hören. Wer glaubt, daß der Tode hört, den nennen sie Götzendiener. Somit interpretieren sie die heiligen Verse und Hadithe falsch. Es gibt viele Hadithen, die erklären, daß der heilige Prophet sich in Seinem Grab in einem, uns unbekannten Leben befindet. Da es sich um viele gleiche Mitteilungen handelt, wird dies als Beweis für ihre Richtigkeit angesehen. Die folgenden Hadîthen wurden aus den sechs bekannten Hadîthbüchern entnommen: “Ich höre die Grußgebete in meinem Grabmal. Die von der Ferne rezitierten Grußgebete werden mir mitgeteilt. Wenn jemand vor meinem Grabmal ein Grußgebet rezitiert, schickt ALLAH, der Allmächtige, einen Engel, der mich von diesem Grußgebet benachrichtigt. Am Jüngsten Tag lege ich für ihn Fürsprache ein.” Wenn ein Moslem zu dem Grab eines verstorbenen Moslem, den er kannte, geht und ihn grüßt, erkennt dieser ihn und antwortet ihm. Die von Ibn Ebîd-Dünyâ überlieferte Hadîth erklärt, daß ein toter Muslim den, der ihn grüßt, erkennt, sich darauf freut und ihm antwortet. Aber auch jene Toten Muslime, die den Grüßenden nicht kennen, freuen sich darüber und antworten. Wie kann der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, die, die ihn grüßen, nicht erkennen, während fromme Muslime und Märtyrer, Friede sei mit ihnen allen, sie erkennen und ihnen antworten? Wie die Sonne am Himmel in alle Richtungen ihr Licht sendet, so antwortet der heilige Prophet gleichzeitig allen, die ihn grüßen. Eine Hadith besagt: “Auch nach meinem Tode, höre ich wie in meiner Lebzeit” und eine andere von Ebu Ya’lâ überlieferte Hadith lautet: “Propheten, Friede sei mit ihnen, sind in ihrem Grab lebendig. Sie verrichten Gebete.” Ibrâhim bin Bischar und Sejjid Ahmed Rifâ’î und noch viele heilige Gelehrten sagten, daß sie die Antwort des heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, auf ihre Grüße gehört haben. Dem großen islamischen Gelehrten Dschelâl ed-dîn Sujûtî wurde gefragt, ob es glaubhaft sei, dass Sejjid Ahmed Rifâ’î, Friede sei mit ihm, die gesegnete Hand des heiligen Propheten geküßt habe. Er schrieb daraufhin das Buch Scheref-ul-muhkem (Ehre der Beständigkeit), wo er durch überlieferte Beweismittel erklärte, daß der heilige Prophet in seinem Grab in einem von uns nicht gekannten Zustand lebt, dass er die Grüße hört und auf sie antwortet. Ferner teilt er in diesem Buch mit, dass der heilige Prophet während seiner Himmelfahrt Moses, in seinem Grab beim Gebet gesehen habe, Friede sei mit ihnen. Die von der heiligen Mutter ’Aische-ı Sıddîqa überlieferte Hadîth lautet: “Ich leide noch unter dem Schmerz durch das vergiftete Fleisch, das ich in Chaiber aß. Dieses Gift machte meine Hauptschlagader funktionsunfähig.” Diese Hadîth zeigt, dass ALLAH, der Erhabene Muhammed, Friede sei mit Ihm, dem höchsten, aller Menschen neben dem Prophetentum auch die Auszeichnung, des Märtyrertums gab. ALLAH, der Erhabene, erklärt im 169. heiligen Vers der Sure ’Imran, sinngemäß “Wähnet nicht die in ALLAHs Weg Gefallenen für tot; nein, lebend bei ihrem Schöpfer werden sie versorgt.” Es gibt keinen Zweifel darüber, dass der große Prophet, der auf dem Weg ALLAHs, des Erhabenen, war, den in diesem Vers mitgeteilten höchsten Rang erlangte, indem er vergiftet wurde. Die von Ibn Hibbân überlieferte Hadîth besagt: “Die heiligen Körper der Propheten, Friede sei mit ihnen allen, verwesen nicht. Wenn jemand mir ein Grußgebet rezitiert, bringt ein Engel mir dieses Grußgebet und sagt, “Ein gewisser Sohn eines gewissen Gläubigen von deiner Religonsgemeinschaft, hat für dich ein Grußgebet rezitiert” Die von Ibn Mâdsche überlieferte Hadîth besagt: “Am Freitag rezitiert man mir viele Grußgebete! Die Grußgebete werden mir sofort mitgeteilt.” St. Ebu ’d-Derdâ’, der mit den anderen diese Erklärung hörte, fragte ob der heilige Prophet nach seinem Tode auch benachrichtigt werde. Darauf antwortete der heilige Prophet: “Ja, auch nach meinem Tode werden sie mir mitgeteilt. Denn, es ist der Erde verboten worden, die Leiber der Propheten verwesen zu lassen. Die sind nach ihrem Tode lebendig und werden versorgt.” Nachdem Omar, Friede sei mit ihm, die Stadt Jerusalem von den Christen eingenommen hatte, ging er direkt zum Grabmal des heiligen Propheten und besuchte das Grab des Propheten, Friede sei mit Ihm, und grüßte ihn. St. Omar ibn Abd-ul ’azîz einer der größten Heiligen, schickte aus Damaskus einen Boten nach Medina und ließ für den Propheten Gebete und Grüße rezitieren. St. Abdullâh ibn Omar, der von einer Reise zurückgekommen war, trat zuerst an das Grab des Propheten, dann an das Grab des Kalifen Ebu Bekr Sıddîk, Friede sei mit ihm, und an das seines Vaters und grüßte alle. Imâm-ı Nâfi’ sagt, er habe mehr als hundertmal St. Abdullâh ibn ’Omar gesehen, der zum Grab des Propheten ging und ihn mit den Worten “O Prophet, ALLAHs, des Erhabenen! Friede sei mit Dir! grüßte. Eines Tages ging Alî, Friede sei mit ihm, zur Moschee des heiligen Propheten und als er das Grab von St. Fâtıma sah, fing er an zuweinen. Danach ging er zum Grabmal des heiligen Propheten weinte noch mehr und grüßte den Propheten und Ebu Bekr, Omar, Friede sei mit ihnen, deren Gräber in der Nähe des Grabes unseres Propheten sind, mit den Worten: “Friede sei mit Dir! O Prophet ALLAHs, des Erhabenen!” O meine beiden Brüder! Friede sei mit euch!) Nach Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, soll ein Moslem zuerst seine Pilgerfahrt verrichten und danach soll er nach Medina gehen und den heiligen Propheten besuchen, So steht es auch in der Predigt von Ebu ’l-Leith-ı Semerkandî geschrieben. Kadi ’Iyâd, der Verfasser des Buches Schifa (Heilung), Imâm-ı Newewî, ein Schâfi’î Gelehrter und Ibn Hummâm, ein Hanafî Gelehrter, Friede sei mit ihnen, erklärten, dass es für den Besuch an das Grab des heiligen Propheten eine übereinstimmende Anweisung gibt. Manche Gelehrte sagen sogar, dass der Besuch nötig ist. Tatsächlich finden wir die Vorschrift, “dass der Besuch an die Propheten erforderlich ist.” auch im Buch Feth ul-Medschîd (Eroberung des Ruhms) der Wahhabiten. Der 63. heilige Vers, der Sure Nisa lautet sinngemäß: “Wenn sie, nachdem sie wider sich gesündigt, zu dir kämen und ALLAH um Verzeihung bäten und der Gesandte für sie um Verzeihung bäte, wahrlich, sie würden ALLAH vergebend und barmherzig finden.” Dieser Vers weist darauf hin, dass der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, Fürsprache einlegen wird und seine Fürsprache angenommen wird. Außerdem gebietet dieser Vers, das Grab des Propheten zu besuchen, indem man aus fernen Ländern kommt und um seine Fürbitte zu bitten. Die Hadîth, die lautet “Nur für den Besuch von drei Moscheen kann man eine längere Reise antreten.” erklärt, dass es eine gute Tat ist, eine längere Reise anzutreten, um die Moschee Harâm in Mekka, die Moschee des heiligen Propheten in Medina und die Moschee Aqsâ in Jerusalem zu besuchen. Deswegen bleibt dem, der die Pilgerfahrt antritt, aber das Grab des Propheten in der Moschee des heiligen Propheten nicht besucht, die Belohnung dieser guten Tat versagt. Imâm-ı Mâlik, Friede sei mit ihm, erklärte, dass beim Grabbesuch des heiligen Propheten, es nicht erlaubt ist zu lange nahe dem Grabmal des heiligen Propheten zu verbleiben. Imâm-ı Zejn el-’Abidîn, Friede sei mit ihm, stand beim Besuch des gesegneten Grabes neben der Säule, die in Richtung von Rawda-i Mutahhara (heiliger Garten, der zwischen dem heiligen Grab und der Kanzel der heiligen Moschee liegt) steht und näherte sich nicht dem gesegneten Grab. Bis zu der Zeit, als St. Âischa, Friede sei mit ihr, starb, wurde der Besuch dadurch ausgeführt, dass man in Richtung der Kaaba vor der Tür des Grabmals des heiligen Propheten stand. Eine Hadîth lautet: “Macht mein Grabmal nicht zu einem Festplatz!” St. Abd ul-’Azîm-ı Munziri, ein Hadîthgelehrter erklärte diese Hadîth folgendermaßen: “Betrachtet meinen Grab nicht als Festort, der einmal im Jahr besucht wird, sondern versucht, es so oft wie möglich zu besuchen!” Und die Hadîth, “Macht eure Häuser nicht zu einem Friedhof!” bedeutet, dass unsere Häuser nicht dem Friedhof ähnlich sein sollten, in dem wir keine Gebete verrichten. Die von St. Munziri gemachte Erklärung der Hadîthen wird für richtig anerkannt. Denn es ist nicht erlaubt, im Friedhof rituelle Gebete zu verrichten. Die obige Hadîth wurde auch gedeutet: “Wählt für den Besuch meines Grabes keinen bestimmten Tag wie bei einem Festtag.” JudenundChristen versammelten sich gewöhnlich bei ihren Besuchen an den Gräbern ihrer Propheten, spielen Musik, singen Lieder und feiern, als ob es ein Fest gäbe. Es wird uns angeordnet, daß wir uns bei unseren Besuchen nicht wie sie verhalten, uns nicht mit verbotenen Dingen amüsieren, nicht Rohrflöte oder Trommel spielen und nicht zeremonielle Versammlungen abhalten sollten. Wir sollen die Toten besuchen, grüßen und Gebete für sie rezitieren und sie in Stille verlassen, ohne dort lange zu verweilen. Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, sagte, dass der Besuch zum Grabe des heiligen Propheten das wertvollste erforderliche Gebet sei, die der heilige Prophet wünscht. Einige von dem Rechtsgelehrten erklärten, dass der Besuch zum Grabe des heiligen Propheten nötig ist. Deshalb wird in der Rechtsschule Schâfi’î darauf ein Gelübde abgelegt. Auf Seite 1282 des Buches Mir’at-i Medine steht: (ALLAH, der Erhabene sagt): ‘Hätte ich dich nicht erschaffen, würde ich nichts erschaffen’. Das weist darauf hin, daß Muhammed, Friede sei mit Ihm, Habibullah (Geliebter Allahs) ist. Selbst ein gewöhnlicher Mensch würde um seines Lieblings willen keine Bitten ablehnen. Es ist leicht, seinem Geliebten zuliebe eine Arbeit auszuführen. Wenn jemand sagt ‘O mein Schöpfer! Ich verlange von Dir Deinem Geliebten Muhammed zuliebe’, wird sein Wunsch nicht abgeschlagen. Jedoch ist es unangenehm, Seines Geliebten willen anzuwenden, um niedrige weltliche Dinge zu erreichen.” Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihm, sagte “Ich war in Medina. Schejch Eyyûb-ı Sahtiânî, der ein frommer Moslem war, trat in die Moschee des heiligen Propheten ein. Ich folgte ihm. St. Schaikh stand dem heiligen Grabmahl zugekehrt, wobei er der Gebetsrichtung seinen Rücken wandte. Danach verließ er sie wieder.” St. Ibn Dschemâ’a schreibt in seinem Buch Mensek-ı Kebîr (Große Anbetung): “Beim Besuch des Grabes unseres Propheten soll man an die Seite der Gebetsrichtung des heiligen Grabmals kommen, nachdem man ein Gebet von zwei Gebetseinheiten neben der Kanzel der heiligen Moschee verrichtet hat. Man soll in etwa zwei Meter Entfernung von der Wand Merkad-ı Scherîf (des heiligen Grabmals) stehen, zur linken Seite des heiligen Kopfs des Propheten. Danach dreht man sich langsam gegen den heiligen Propheten zu, um zu grüßen. Dies gilt in allen vier Rechtsschulen.” Im Hadika wird zum Thema des 23. Mißgeschicks, das durch Worte verursacht wird, folgendes erläutert: “Es ist stark unerwünscht bei einem Gebet um das Recht eines Propheten oder eines Heiligen, der lebt oder gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um etwas zu bitten. Denn niemand hat ALLAH, dem Erhabenen, gegenüber Rechte, d.h. ALLAH, der Erhabene, hat niemandem gegenüber Verpflichtungen. Aber ALLAH, der Erhabene, versprach seinen geliebten Menschen ihre Wünsche anzunehmen. Er erklärte im heiligen Koran seinen Dienern ein solches Recht zu geben: ‘Es wurde auf mich ein Recht, den Gläubigen zu helfen.” Im Rechtsgutachten Bezaziyye wird erklärt: ‘Es ist erlaubt, einem Propheten oder Heiligen zuliebe, ob er lebt oder gestorben ist, ALLAH, den Erhabenen, um etwas zu bitten.’ In der Erläuterung Schir’a steht: “Man soll ALLAH, den Erhabenen, durch Vermittlung Seiner Propheten bzw. Heiligen bitten. Dies steht auch im Buch Hısn-ul-Hasîn” (Unerreichbare Festung). Wie man sieht, erklärten es die islamischen Gelehrten für erlaubt, dass man ALLAH, den Erhabenen, bittet, der Berechtigung und Respekt zuliebe, welche ALLAH, der Erhabene, seinen Geliebten gab. Aber kein Gelehrter sagte, dass es Götzendienst sei, daran zu glauben, dass Menschen ein Recht darauf hätten und mit dieser Absicht zu Ihm zu beten. Nur von den Wahhabiten wurde das gesagt. Obwohl die Wahhabiten in ihrem Buch Feth ul-medschîd das obige Rechtsgutachten Bezâziyye loben, widersprechen sie ihm diesbezüglich auch. Hâdimî erklärt wiederum im Berika zum Thema der Mißgeschicke der Worte: “Um das Recht Seines Propheten oder Heiligen bedeutet, ‘um sein Prophetentum oder Heiligsein. Auch unser Prophet hatte diesen Gedanken, ‘Fürs Recht deines Propheten Muhammed’ und er bat bei den Kriegen ALLAH, den Erhabenen für die armen Moslemflüchtlinge, die von Mekka nach Medina emigrierten, um Hilfe. Außerdem beteten viele islamischen Gelehrten des Islam ‘Um deretwillen, denen Du gibst, worum sie Dich bitten’ und ‘Um Muhammed Gasali willen’ oder sie schrieben dies in ihren Büchern.” Im Buch Hisnu ul-Hasîn sind solche Gebete reichlich genannt. Das Auslegungsbuch namens Rûh ul-Bejân schreibt bei der Erklärung des 18. Verses der Sure Mâida, mit der Hadith, die von ’Omar Farûq, Friede sei mit ihm, mitteilte, wurde folgendes: “Als Adam, Friede sei mit ihm, sich irrte, flehte er an, ‘O mein Schöpfer! Verzeihe mir fürs Recht Muhammeds” Und ALLAH, der Allmächtige, sagte. “Wie kennst du ihn? Ich habe ihn noch nicht erschaffen.’ Er antwortete ‘O mein Schöpfer! Als du mich erschaffen hast, habe ich den Kopf erhoben. An den Ausläufern DEINES Thorns sah ich ‘Lâ ilâhe illallah Muhammedun Ressûlullâh’ (Es git keinen Gott außer ALLAH und Muhammed ist ALLAHs Gesandter.) geschrieben. Du würdest neben DEINEM Namen nur den Namen schreiben, den Du am meisten liebst. So habe Ich durchaus verstanden, dass Du ihn sehr liebst.’ Und ALLAH, der Allmächtige, erwiderte: ‘O Adam, du hast die Wahrheit gesprochen. Unter all Meinen Geschöpfen liebe Ich ihn am meisten. Darum vergebe ich dir. Wenn Muhammed nicht wäre, hätte Ich dich nicht erschaffen.” Diese Hadith steht in den Büchern Dalâil von Imâm-ı Bejhekî und im Ghâliyye von Âlûsî. Auf Seite 259 im Fethul-medschid steht folgendes: “Imâm Zain el-’Âbidîn sah jemanden, der an das Grab des Propheten kam und dort betet. Er unterbrach ihn und zitierte die Hadith: “Rezitiert ein Gebet für mich! Wo immer ihr auch seid, euer Grußgebet wird mir mitgeteilt.” Er gibt das Ereignis unrichtig wieder und fährt fort, “Wie man sieht, wurde es verboten, an ein Grab zu gehen, um zu rezitieren. Dies ist eine Form, ein Grab zu einem Festort zu machen. Es ist dem, der in die Moschee des heiligen Propheten eintritt, um sein rituelles Gebet zu verrichten, untersagt, sich dem Grab des Propheten zu nähern. Keiner der heiligen Gefährten tat dies. Sie hinderten die, die es versuchten. Dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, werden nur Gebete und Grüße seiner Gemeinschaft mitgeteilt. Es werden keine anderen Tätigkeiten seiner Gemeinschaft benachrichtigt.” Dieses Buch berichtet auf der 234. Seite ferner, dass die Regierung ‘Sa’udi’, um solche Besuche zu verhindern, in der Moschee des Propheten Soldaten aufstellten. St. Yûsuf Nebhânî lehnte dies als Lüge ab und antwortet auf der 80. Seite des Buches Schewâhid-ül-hak (Die Zeugen des Rechts): “Imâm Zain el-’Âbidin ’Alhi hinderte niemanden dazu das Grab unseres Propheten zu besuchen. Er lehnte Besuche ab, die respeklos sind und dem Islam nicht entsprechen. Sein Enkel Imam Dscha’fer Sâdık, besuchte das gesegnete Grab mehrere Male. Er stand an der Säule, die in Richtung Rawda steht, grüßte ihn und sagte, ‘Sein gesegneter Kopf ist an dieser Seite’. Die Hadith, “Macht mein Grabmal nicht zu einem Festplatz!” bedeutet, dass unser Besuch nicht auf einen bestimmten Tag beschränkt sein soll und wir das Grab oft besuchen sollen. ‘Ebu ’Abdullâh Qurtubî erklärt in seinem Buch Tezkîre (Erinnerung), dass die Tätigkeiten seiner Glaubensgemeinschaft dem Propheten morgens und abends mitgeteilt werden..’ (S. 88, 106) ‘Als Kalif Mensûr das Grab des Propheten besuchte, fragte er Imâm-ı Mâlik, ob er sich dem Grab oder der heiligen Kaaba gegenüber stellen sollte. Imâm-ı Mâlik antwortete ihm, “Wie kannst du dein Gesicht von dem heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, abwenden, ‘Er ist die Ursache für deine und deines Vaters Adams, Friede sei mit ihm, Vergebung.” (S. 89, 116), und” die Hadith (Besucht Grabstätte!) ist ein Gebot. Wenn beim Besuch etwas Verbotenes durchgeführt wird, darf nicht der Besuch für verboten erklärt werden, sondern man hat die verbotene Tätigkeit zu verbieten. (S. 92).” “Imâm-ı Newewî zitiert in seinem Buch Ezkâr (Andachten): ‘Es ist erforderlich, d.h. der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, hat es gern, die Gräber des Propheten und der frommen Muslime zu besuchen und bei jedem Besuch vor dem Grab zu verweilen.’ ” (S. 98) “Ibn Humâm zitiert in seinem Buch Feth-ul-kadîr ‘die durch Dâra Kutnî und Bazzâr überlieferte Hadith, ‘Wer, ohne daß er irgendeiner anderen Sache nachfolgt, nur mit der Absicht kommt, mich zu besuchen, hat am Jüngsten Tag ein Recht auf mich für eine Fürsprache’ ” weist darauf hin, dass “ALLAH, der Erhabene, den Heiligen Wundertaten vollbringen lässt. Solche Taten werden auch nach dem Tod der Heiligen geschehen, d.h. die Heiligen können auch nach ihrem Tod den Menschen behilflich sein. Man darf solche Heiligen als Vermittler einsetzen. Aber das Hilfebitten muss in rechtmäßiger Weise geschehen. Es ist nicht erlaubt, zu sagen, ‘Wenn du meine Wünsche erfüllst, oder wenn du meine Krankheit heilst, werde ich dir dieses geben,’ was oft von Unwissenden ausgesprochen wird. Aber es darf nicht als Unglauben oder Götzendienst betrachtet werden. Denn auch ein Unwissender glaubt nicht daran, dass ein Heiliger etwas erschaffen könnte. Er setzt den Heiligen als Vermittler ein, damit ALLAH, der Erhabene als Schöpfung wirkt. Er weiß, daß der Heilige ein geliebter Diener ALLAHs, des Erhabenen ist, und setzt ihn deshalb als Vermittler ein. Er glaubt daran, dass dessen Vermittlung nicht abgelehnt wird. Denn der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, sagte: ’Es gibt viele Menschen, über die man denkt, sie seien minderwertig und unwichtig. Doch (in Wirklichkeit) sind sie von ALLAH, dem Erhabenen, sehr geliebte Menschengeschöpfe. Haben sie etwas vor, so erschafft es ALLAH, der Erhabene gewiß für sie.’ Muslime vertrauen diesen Hadithen und bitten Heilige um ihre Vermittlung. Imâm-ı Ahmed, Imâm-ı Schâfi’î, Imâm-ı Mâlik und Imâm-ı a’sam Ebu Hanîfe, Friede sei mit ihnen, erklärten es für erlaubt, durch den Besuch der Gräber frommer Muslime, Segen zu erlangen. Wer behauptet, in einer sunnitischen Rechtsschule zu sein, hat dies so zu betrachten. Wenn er nicht so sagt und glaubt, dann versteht man, dass er kein Anhänger der Sunna und ein Lügner ist.” In dem Rechtsbuch Fetewa-i Hindijje (Rechtsgutachten in Indien) steht, während es erklärt wird wie eine Person für eine andere nach Mekka pilgert, folgendes geschrieben, “Es ist erlaubt, den Verdienst erfüllter Gebete einem anderen zu schenken. Die Verdienste des rituellen Gebets, des Fastens, des Almosens, der Pilgerfahrt, das Rezitieren des heiligen Korans und der Andacht, des Besuchs der Grabstätten von den heiligen Propheten, Märtyrer, Heiligen und frommen Muslimen, das Abgeben des Leichentuchs an den Verstorbenen und aller anderen guten Taten kann man an andere Muslims verschenken.” Man versteht durch diese Erklärung, dass der Besuch der Grabstätten der Heiligen Verdienst ist. Die Dokumente für alles, was bisher mitgeteilt wurde, stehen in unserem arabischen und englischen Bücher. geschrieben. ALLAH, der Erhabene, befiehlt den Muslims sich miteinander zu vereinigen. Darum soll jeder Moslem die Glaubenslehre der Sunna lernen und genau so, wie die Gelehrten der Sunna in ihren Büchern niederschrieben, glauben und sich so auf diesem rechten Weg vereinigen. Der heilige Prophet Muhammed, Friede sei mit Ihm, teilte mit, dass der rechte Weg nur der Weg der Sunna ist. Man soll sehr vorsichtig sein, um nicht aus der Glaubenslehre der Sunna durch das Lesen und Hören der trügerischen Schriften der ungebildeten Geistlichen, die Bücher schreiben, um Geld zu verdienen, auszuscheiden. Im 144. Vers der Sure Nisâ teilt ALLAH, der Erhabene klar mit, daß die, die Gemeinschaft der Muslime verlassen, zur Hölle gehen werden. Wer einem der vier rechten Rechtsschulen nicht folgt, ist schon von der Gemeinschaft der Sunna abgewichen und ein solcher ist entweder Anhänger einer Irrlehre oder Ungläubiger. Diese Angelegenheit wird in der Erläuterung von Ahmed Tahtawî, einem absoluten Religionsgelehrten für das Buch Dürr-ül-muchtar und im Buch El besâir alel-münkirit-tevessül-i bilmekâbir (Es ist nicht zu leugnen, daß die Vermittlung wahr ist) mit Beweisen dargestellt. Das letztere ist als Erwiderung auf das Buch Fethul-medschid in Pakistan verfasst und zum zweiten Mal in İstanbul gedruckt.. Wie Ibn Teimiyye von der sunnitischen Glaubenslehre abgewichen ist, wurde im Buch ‘Et-Tewesülü-bin-Nebî we Dschehele tul-Wehhabijjûn’ (Dem heiligen Propheten vermitteln und Unwissenheit der Wahhabiten) durch Beispiele bewiesen. 3) Die Wahhâbîten erklären den Bau eines Mausoleums auf einem Grab, für Unglauben und Götzendienst. Die, die dort beten und dienen, die Öllampen anzünden und Almosen für die Seelen der Gestorbenen zu geben geloben, seien Ungläubige. Sie behaupten ferner, dass die Bewohner von Haramejn, (Mekka und Medina) die Kuppeln und Wände anbeten würden. Wenn man ein Mausoleum zum Zwecke der Verzierung oder Zurschaustellung auf einem Grab errichtet, ist dies verboten. Es ist unerwünscht, wenn ein Mausoleum zum Schutze vor der Zerstörüng des Grabes gebaut wird. Es ist erlaubt, es zu bauen, um das Grab vor Diebe und vor Vieh zu schützen. Aber es soll nicht als ein Ort für die Besucher in bestimmten Tagen betrachtet werden. Es ist nicht unerwünscht, Tote in einem vorher gebauten Gebäude zu beerdigen. Die heiligen Gefährten beerdigten den heiligen Propheten, Friede sei mit Ihm, und seine zwei Kalifen in einem Gebäude. Die Hadîth teilt uns mit, dass die Übereinstimmung der Gefährten des heiligen Propheten keine Verirrung sein kann. Der große islamische Gelehrte Ibn ’Abidîn schreibt in der Erläuterung für das Buch Dürr-ül-muchtar: “Einige Gelehrte hielten es für unerwünscht, auf die Gräber der frommen Muslime und der Heiligen eine Stoffdecke, Kopfbedeckungen oder, Turbane zu legen. Das Buch Fetâwa-ı Hudschdsche (Rechtsgutachten der Beweise) erklärt es ebenfalls für unerwünscht, auf die Gräber Stoffdecken zu legen. Aber nach unserer Meinung ist es nicht unerwünscht, sondern erlaubt, um die Größe der Gestorbenen bekannt zu machen, um Beleidigungen zu verhindern und um den Besucher zu rücksichtsvollem Verhalten zu veranlassen. Die nach vier islamischen Quellen nicht verbotenen Tätigkeiten, werden nach der Absicht des Ausführenden gemäß bewertet. Es ist richtig, dass zur Zeit der Gefährten des heiligen Propheten auf die Gräber weder Mausoleen noch Sarkophage (aus Holz oder Stein) errichtet oder Stoffdecken gelegt wurde. Aber keiner widersprach, als der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, und seine zwei Kalifen in einem Gebäude beerdigt wurden. Deswegen und um die Hadîthen “Tretet nicht auf die Gräber!” und “Seid nicht unehrerbietig zu euren Verstorbenen!” zu gehorchen und weil sie nicht für verboten erklärt wurden, dürfen sie nicht als Verirrung bezeichnet werden. Wie in allen Büchern des islamischen Rechts mitgeteilt wird, ist es notwendig, gleich nach dem Abschied, d.h. nach dem letzten Umgang der heiligen Kaaba beim Pilgern, aus der Moschee Harâm hinauszugehen und so die heilige Kaaba zu ehren. Aber die Gefährten des heiligen Propheten machten es nicht so. Denn sie achteten die heilige Kaaba zu jeder Zeit. Weil die Nachkommenden solche Aufmerksamkeit nicht erweisen, erklärten die Gelehrten es für notwendig, aus der Moschee rückwärtsgehend hinauszutreten. Auf diese Weise gaben sie uns die Möglichkeit, uns wie die Gefährten des heiligen Propheten nähmlich rücksichtsvoll zu benehmen. So wurde es auch erlaubt, auf die Gräber der Rechtschaffenen und Heiligen Stoffdecken zu legen und Mausoleen zu bauen. Der große Gelehrten Abd-ul Ghanî Nabulusî erklärt in seinem Buch Keschf-un-nûr” (Aufklärung des Glaubenslichts) all dies ausführlich.” Das Buch namens Tenwîr-ul-halek fî imkân-ı rü’ye-tin-nebî dschibâren wel-melek (Erscheinung des Propheten und des Engels und Aufklärung der Finsternis) und das Buch Keschf-un-nûr sind zusammengestellt und 1393 (1973 n.Chr.) in İstanbul gedruckt. Das zusammengestellte Buch heißt Minhat-ül-wechbiyye (Gespendete Abgaben). Es ist arabisch. Das Grabmal nennt man in Arabien Meschhed. In der heiligen Stadt Medina auf dem Bakî-Friedhof gab es viele Grabmäler. Die Verirrten, Anhänger der Irrlehren, zerstörten sie alle. Kein islamischer Gelehrter erklärte, dass es Unglaube ist, ein Grabmal zu errichten und es zu besuchen. Und niemand zerstörte es. Am Ende des Buches Halebî-ı Kebîr schreibt Ibrahîm Halebî, Friede sei mit ihm; “Wenn jemand sein Feld als Friedhof bestimmt, ist es zulässig, dort ein Mausoleum zu bauen, falls dort ein freier Platz vorhanden ist. Wenn man Tote beerdigt und dafür Platz braucht, kann das Mausoleum wieder abgerissen, und als Grab gebraucht werden. Denn das Feld wurde zum Stiftungsgut umgewandelt, um Gräber zu bauen. Falls es Unglaube oder Götzendienst wäre, ein Mausoleum zu bauen, müßte es jederzeit abgerissen werden. Das erste und wertwollste Mausoleum der Welt ist Hudjret-ı Mu’attara, wo der heilige Prophet, Friede sei mit Ihm, beerdigt wurde. Der heilige Prophet starb im Zimmer seiner geliebten Frau, St. ‘Â’ische, unser Mutter, Friede sei mit ihr, am Montagsvormittag, am 12 Rebi’ul-ewwel 11 n.Hed. Am Mittwochabend wurde er in diesem Zimmer begraben. St. Ebu Bekr und St. ’Omar, Friede sei mit ihnen, wurden ebenfalls in diesem Zimmer beerdigt. Keiner der Gefährten des heiligen Propheten versuchte es zu verhindern. Trotzdem stehen sie der Übereinstimmung der Gemeinschaft entgegen. Es ist kein Unglaube, aber reiligiöse Abweichung, die Übereinstimmung der Gemeinschaft zu leugnen. Das Zimmer von St. ’Âische, Friede sei mit ihr, war vier Meter hoch, etwas mehr als drei Meter breit, viereinhalb Meter lang und war aus Luftziegeln gebaut. Es hatte zwei Türen, eine an der nördlichen und eine an der westlichen Wand. ’Omar, Friede sei mit ihm, zog um das Zimmer, während seines Kalifats, eine niedrige Mauer. Als ’Abdullâh bin Zubejr, Friede sei mit ihm, Kalif war, riss er die Maurer ab und baute eine neue Mauer aus schwarzem Stein und ließ sie mit Mörtel verputzen. Diese Mauer war nicht überdacht und hatte eine Tür an ihrer nördlichen Seite. Als Hassan, Friede sei mit ihm, im Jahre 49 n.Hed. starb, ließ sein Bruder Hussejn, Friede sei mit ihm, seine Leiche zum Grabmal des heiligen Propheten bringen, um dort zu beten. Aber manche meinten, dass er die Leiche hier beerdigen wolle. Vor dem Grab entstand Unruhen. Man brachte die Leiche auf den Baqî’ Friedhof, damit man die Unruhen verhinderte und mauerte später die Türen der Wände und Zimmer zu, um solchen Vorfällen vorzubeugen. Der sechste omaijadische Kalif Welîd ließ, als er Gouverneuer der Stadt Medina war, die Steinmauern erhöhen und überdachten sie mit einer kleinen Kuppel. Als er Kalif war, befahl er dem damaligen Gouverneur von Medina, ’Omar bin ‘Abd-ul ’Aziz, und ließ 88 (707 n.Chr.) eine zweite Mauer um die Alte errichten. Die neue Mauer war fünfeckig und überdacht und hatte keine Tür. Im Buch Feth-ul-Medschîd steht: “Wer von einem Baum, Stein, Grab und ähnlichen Sachen Segen zu erlangen versuchte, wird zum Götzendiener. Die Grabstätten wurden durch die Kuppeln zu Götzen umgebaut. In der Zeit des Heidentums vor dem Islam, betete man Menschen und Statuen an. All dies und das Schlimmste werden jetzt an den Mausoleen und Gräber geleistet. Von den Gräbern der frommen Muslims Segen zu hoffen ist, als wenn man das sogenannte Götzenbild Lât anbetet. Diese Götzendiener glauben, dass die Heiligen die Fürbitte der anderen hören und ihnen antworten könnten. Sie glauben, dass man sich dem Verstorbenen durch Gelübde für die Gräber nähern kann. Alle von diesen Glauben und Handlungen heißen Götzendienst. Auch wenn ein Götzendiener sich selbst mit einen anderen Namen nennt, ist er doch wieder ein Götzendiener. Mit welchem Namen es auch sein mag für die Verstorbenen Gebet verrichten, Tiere opfern, das Gelübde leisten und dergleichen Taten ausführen, sind Götzendienst. Die Götzendiener unserer Zeit sagen “erlaubt dafür, was sie unter den Namen “Respekt und Segen” tun. Diese Zweifel von ihnen sind falsch..” Wir haben in den mehreren von unseren Büchern die Antworten, die von den islamischen Gelehrten auf diese Angriffe und Verleumdungen die gegen die Sunna Muslims gegeben wurden, veröffentlicht. Jetzt übersetzen wir ein Teil von ersten Original des Buches Usûl ul-erba’a fî-terdîd il-Wehhabijje (Ablehnung der Wahhabiten von vier Rechtsschulen). Wenn man dieses Kapitel mit Bedacht liest, versteht man mit Leichtigkeit wie sich die Wahhabiten täuschten und vom richtigem Weg abweichen und die Muslims ins Unglück führen: “Der heilige Koran, die heiligen Hadithe, die Worte der Gefährten des heiligen Propheten, die ihrer Nachfolger und ihre Handlungen und die meisten von den islamischen Gelehrten teilten mit, dass es erlaubt ist, vor anderen außer ALLAH, dem Erhabenen Respekt zu haben. Im 32. heiligen Vers der Sure Hadsch (Pilgerfahrt) wurde verkündet: “Wer aber ALLAHs Gebräuche ehrt, der beweist Herzensfrömmigkeit.” Abdul-Haq-ı Dehlewî schreibt: Gebräuche sind Anzeichen. Alle Dinge, deren Erscheinung an ALLAH, den Erhabenen erinnern sind Gebräuche des Erhabenen’ Im 158. Vers der Sure Bakara heißt es: “Safâ und Merwe sind auch Heiligtümer ALLAHs, des Erhabenen.’ ” Mit diesem heiligen Vers versteht man, daß Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen nicht nur die Gipfel Safâ und Merwe sind, sondern es gibt auch andere Gebräuche. Ebenso sind nicht nur die Stätte namens ’Arafat, Muzdelife und Minâ Gebräuche. Schah Welî-Allâh-ı Dehlewî, Friede sei mit ihm, stellt in seinem Buch Hudschdschet-ullah il-bâliga (Entgültige Beweise ALLAHs, des Erhabenen) in der 69. Seite klar: “Die größten der Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen sind: der heilige Koran, die heilige Kaaba, die Propheten, Friede sei mit ihnen allen, und das Gebet.” Schah Walî-Allah-ı Dehlewî stellt auf der 30. Seite seines Buches Eltâf ul-Kuds (Feinheiten der Heiligtümer) klar; “Gebräuche des Erhabenen zu lieben bedeutet den heiligen Koran und den Prophet und die heilige Kaaba zu lieben, sogar alles, was uns an ALLAH, den Erhabenen erinnert. Ebenso ist es nötig, die Heiligen zu lieben.” [Die heilige Hadith, die in den Büchern İbni Ebî Schejbe, İrschad-ut-tâlibîn (Geistige Führung der Schüler) und Kunûz-üd-dekâjık steht, lautet: Wenn man einen Heiligen sieht, erinnert man sich an ALLAH, den Erhabenen. Durch diese heilige Hadith wird verständlich, dass auch die Heiligen, Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen sind. Daß es erlaubt ist, Grabmäler für Heilige bzw. Gelehrte zu errichten, um sie zu achten, steht in dem Buch Dschâmi’ul fetâwâ (Die Sammlung der Rechtgutachten).] Safâ und Merwe, die zwei Gipfel, die bei der Moschee Haram in der heiligen Stadt Mekka liegen, wurden Gebräuche ALLAHs, des Erhabenen, weil die heilige Mutter. St. Hadscher des Propheten St. Ismail, zwischen den beiden hin und her lief. Und so verursachet dies, sich an diese heilige Mutter zu erinnern. Warum sollten die heiligen Stätte nicht als Gebräuche des Erhabenen gelten, wo unser Führer, Muhammed, Friede sei mit Ihm, der der Erhabenste unter den Geschöpfen und der Geliebte des Erhabenen ist, geboren und gewachsen anbetete, auswanderte und hinschied und wo sich sein heiliges Grabmal und die Gräber Seiner reinen Familienangehörigen und gerechten Gefährten befinden? Und warum zerstören sie diese Orte? Wenn man den Heiligen Koran, mit Bedacht und reinem Gewissen liest, sieh man, dass mehrere heilige Verse, mit Respekt, vom dem heiligen Propheten sprechen. Die Sure Hudschurât (Die Gemächer) lautet sinngemäß: “O Gläubige, kommt nicht ALLAH und SEINEM Gesandten zuvor und fürchtet ALLAH... O Gläubige, erhebet nicht eure Stimmen über die Stimme des Propheten, und sprechet nicht so laut zu ihm wie zueinander, auf dass eure Werke nicht eitel werden, ohne dass ihr’s euch versehet. Diejenigen, welche ihre Stimmen vor dem Propheten ALLAHs senken, sie sind’s, deren Herzen ALLAH für die Gottesfurcht erprobt hat; für sie ist Verzeiung und gewaltiger Lohn.” Wer diese fünf Verse mit Menschenvernunft durchliest und darüber nachdenkt, wird sehr gut verstehen wie ALLAH, der Erhabene, Seinen Lieblingspropheten hochschätzt. Er würde einsehen, dass Er seine Glaubensgemeinschaft anordnet, höflich und ehrerbietig zu ihm zu sein. Wer überlegt, dass die verdienstvollen Handlungen derer, die ihre Stimmen über seine Stimme erheben, nicht gelten werden, versteht man wie wichtig es ist. Siebzig Personen vom Stamm Benî Tamîm, die in Medîna eintrafen, riefen respektlos nach den heiligen Propheten. Die obenerwähnten heiligen Verse kamen über sie als Strafe. Heute machen sich manche Leute als Nachkommen vom Stamme Banî Tamîm bekannt. Darum steht in den Hadîthen: “Grobe und quälende Leute sind im Osten” und “Der Satan wird von dort aus Zwietracht säen.” Und Er wies mit seiner heiligen Hand auf die Richtung der Nedschd-Wüste der Halbînsel ‘Arabien’ hin. Eine Gruppe der Verirrten sind auch ‘Nedschdî’. Weil sie aus dem Land Nedschd stammten, nennt man sie so. Die Zwietracht, die in der oben erwähnten Hadith mitgeteilt wurde, trat 1200 Jahre später hervor. Diese Verirrten wanderten von Nedschd nach Hidschâz (die heilige Stätte: Mekka-Medîna) aus und töteten die Muslime aus Hidschaz und fingen ihre Frauen und Kinder. Sie taten ihnen derart Böses an, was selbst die Ungläubige nicht ausübten.
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