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INHALT | ISLAMISCHE SITTE |
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Ihlâs Stiftung Band – 6 | ||||
DER GRABBESUCH 207 — O mein Kind! Unser heiliger Prophet, Friede sei mit Ihm, berichtete: (Wer das Grab eines Muslims besucht, dessen Tat ist verdienstvoller als eine freiwillige Wallfahrt für ALLAH, den Erhabenen!) Rezitiere den heiligen Vers Kürsî, die Sure Fatiha and Ichlas für das Wohlgefallen ALLAH’s, des Erhabenen, und schenke diese den Seelen der Verstorbenen! Schenke deine Gebete den Seelen aller Gläubigen! So erlangst du Lohn wie die Anzahl aller Verstorbenen! 208 — Die Irrlehre namens Wahhabismus wurde durch einen Verbrecher aus Nedschd namens Muhammed bin Abdülwehhab von den Briten gegründet. Dieser gemeiner Verbrecher starb 1206 [1791 n.Chr.]. Er verfaßte unterschiedliche Bücher, um diesen britischen Plan durchführen zu können. Sein Buch Kitâb-üt-tewhîd hat Abdürrachman, sein Enkel, erläutert und es Fethul-medschîd genannt; gestorben 1258 [1842 n.Chr.]. In verschieden Kapiteln dieser Erläuterung wird gesagt: (Der Verstorbene hat kein Gefühl. Und seine Seele ist im Seelenreich. Die Häretiker, die Glaubensabtrünnigen, bitten die Verstorbenen um Hilfe und Fürbitte, indem sie glauben, dass deren Seelen Wirkung haben. Dieses Verhalten ist Götzendienst. Engel, Prophet und Heilige können niemandem helfen. Ein Verstorbener ist entweder im Paradies, in Glück und Segen, wie St. Hussejn oder wie Tidschanî, ein Götzendiener und Boshafter oder wie die Götzen Muchjiddîn-i Arabî und Omar ibnül Fârid in der Qual. Die Verstorbenen haben keine Ahnung davon, dass man für sie Gebete ausgesprochen hat. Diejenigen, die behaupten, dass ein Verstorbener hört und hilft, werden glaubensabtrünnig. Wem ALLAH genehmigt, der wird um dessen Vergebung fürbitten, welcher dazu genehmigt ist. Es wird nicht genehmigt, indem man dem Verstorbenen und um dessen Hilfe bittet. Was aus Ahmed Bedewî, dem größten Gott vom ägyptischen Volk, geworden ist, ist nicht bekannt. Dass man über Gräber Gewölbe aufbaut und sie verehrt, heißt Götzendienst. Man behauptet, dass Abdülkâdir Gejlanî hört und hilft, wenn man flehentlich ihn um Hilfe bittet. Diese Äußerungen sind Unglauben. Deren Grabmale sind je ein Götzentempel. Es ist nötig, alle zu zerstören.) Der o.a. Text zeigt, daß die Gründung der Irrlehre Wahhabismus und danach des Staates Saudiarabiens ein Sieg der Briten gegenüber dem Islam gewesen ist, nachdem sie den Islam dauernd angegriffen haben. Die Wahhabiten bezeichnen die Anhänger der Sunna, d.h. uns als ungläubig. Sie behaupten, Grabmale seien religiöse Abweichung und waren in der Lebzeiten des heiligen Propheten nicht vorhanden. Wir sind Anhänger der Sunna. Nach unserem Glauben gibt es vier Quellen der Religionswissenschaften. Das sind: der heilige Koran, die Sunna (heilige Hadithe und Lebensweise des heiligen Propheten), Urteile der Rechtsschulgelehrten und Übereinstimmung der islamischen Gelehrten. Urteile der Rechtsschulgelehrten bestehen aus islamischen Rechtsbüchern der vier Rechtsschulen. Übereinstimmung sind gemeinsame Urteile der islamichen Gelehrten der ersten zwei Jahrhunderten. Keiner dieser Gelehrten hat gegen Grabmale etwas gesagt. Die islamischen Rechtsbücher erlauben, Grabmale aufzubauen. Also ist es bei unserer Religion nicht verboten, Grabmale zu errichten und sie zu besuchen. Die Wahhabiten verleugnen es. Die islamische Religion bestehen nicht aus einer verkehrter Logik und verirrten Gedanken und vergoldeten Worten der Ungebildeten. Die islamische Religion besteht aus Kenntnissen und Verpflichtungen, die von den vier Quellen des Islams erworben sind. Sülejman bin Abdülwahhab war einer der Gelehrten Sunna und Bruder von Muhammed bin Abdülwahhab, dem Stifter des Wahhabismus. Er verfasste viele Bücher, um zu verhindern, dass sich die Muslime nicht täuschten, indem er zeigt, dass sich sein Bruder vom Rechten abirrte. In seinem Buch Sawâik-ul-ilâchijje firreddi-alel-wehhâbijje erwidert er die Behauptungen der Wahhabiten und beweist, dass sie auf den Irrweg gehen. Auf Seite 6 dieses Buches steht: (Ibni Tejmijje, den die Wahhabiten als Scheichulislam bezeichneten, und dessen Schüler Ibnülkajjım Dschewsijje haben geäußert, dass es Irrglauben ist, einen Verstorbenen bzw. einen Unsichtbaren um Hilfe zu bitten, ihm zu geloben, ein bißchen Erde aus seinem Grab abzunehmen, um gesegnet zu werden seinen Grab zu küssen, für einen anderen außer ALLAH, dem Erhabenen, Opfertier zu opfern. Aber sie haben diese nicht als Unglauben bezeichnet. Keiner der Gelehrten hat gesagt, dass einer, der so handelt, ungläubig sei. Die Gelehrten der vier Rechtsschulen haben die Umstände ausführlich erklärt, die den Unglauben verursachen. Keiner von ihnen hat mitgeteilt, dass jemand glaubensabtrünnig wird, der eine solche Handlung durchführt. Sie haben geäußert, dass diejenigen, die so tun, Muslime sind.) St. Jusuf Nebhanî, Friede sei mit ihm, schreibt in seinem Buch Schewâhid-ül-hak auf Seite 141 folgendes: St. Schihabüddî Remlî, einer der schafi’itischen Gelehrten erklärte: (Die Propheten und die Heiligen wirken Wunder, auch nachdem sie gestorben sind. Deswegen begeht man eine Handlung durch ihre Vermittlung, auch nach dem Tod.) Auch St. Abdülhaj Schernblâlî beweist, dass es gestattet ist, durch die Vermittlung der Propheten bzw. der Heiligen etwas zu unternehmen. St. Ibni Abidin schreibt gegen Ende im ersten Band seines Buches: (Es ist gestattet, Gräber der Gelehrten, der Nachkommen des heiligen Propheten und der Heiligen in Grabmale zu verwandeln.) Er sagt im fünften Band seines Buches: (Man sagt, dass es unerwünscht sei, Überzug, Holzüberbau und Turbanstreifen auf Gräber aufzusetzen. Jedoch ist es gestattet, diese vorzunehmen, um den Verstorbenen zu ehren, sodass auch Ungebildete ihnen stets Achtung erweisen. Die Absicht gilt für die Tat.) Die Wahhabiten deuten den heiligen Koran falsch aus. Sie nennen alle Menschen, die nicht wie Wahhabiten glauben, ungläubig. [Bemerkung: St. İbni Âbidîn, Friede sei mit ihm, sagt hinsichtlich der Bâgiten wie folgt: (Diejenigen, die Haridschiten genannt werden, deuten manche heilige Verse und Hadithe falsch aus. Sie sind die, die sich von Ali, Friede sei mit ihm, getrennt und gegen ihn gekämpft hatten. Sie sagen: “Nur ALLAH ist allmächtig. Der heilige Gefährte Ali hat schwere Sünde begangen, weil er das Kalifat Muawije übergeben hat, indem er dem Urteil von zwei Schiedsrichtern folgte.” Diese falsche Entscheidung von ihnen verursachte, dass sie gegen Ali, Friede sei mit ihm, kämpften. Sie nennen alle, die nicht wie Haridschiten glauben, ungläubig. Die islamischen Rechtsgelehrten, die zugleich Religionsgelehrte waren, sagten nicht, wie die Haridschiten und Wahhabiten behaupten, dass die, die nicht mit sicherer sondern mit zweifelhafter Begründung handelten, ungläubig wären. Die Gelehrten nannten solche Muslime Sünder bzw. Anhänger der Irrlehren. Wer aber nicht an eine Begründung glaubt, deren Richtigkeit offenbar ist, wir ungläubig. Nicht daran zu glauben, daß der Weltungergang und die Auferstehung geschehen wird, ist so. Wer behauptet, dass St. Ali ein Gott sei, oder dass sich der Engel Gabriel an den Offenbarungen vergriffen hätte, wird ungläubig. Denn diese Behauptungen sind absolut falsch und unbegründet. Diejenigen behaupten es deswegen, weil sie ihrer Eigensucht folgen. Auch wer St. Aische, Friede sei mit ihr, verleumdet und behauptet, dass ihr Vater keiner der Gefährten des heiligen Propheten sei, wird ungläubig. Denn ihre Ehrenhaftigkeit und dass ihr Vater der vorzüglichste Gefährte des heiligen Propheten ist, steht offenbar im heiligen Koran. Aber jener wird nicht ungläubig, der das Kalifat von St. Ebû Bekr und St. Omar mit einer gesuchter Erklärung nicht anerkennt. Wer aber, ohne eine gesuchte Erklärung, offunkundige Verbote wie Töten von Gläubigen und Raub von ihren Gütern als erlaubt bezeichnet, wird ungläubig. Hätte man aber eine zweifelhafte Begründung durch eine gesuchte Erklärung gewechselt, wäre man nicht ungläubig gewesen.) Es versteht sich, dass ein Muslim, wenn er eine offensichtliche Begründung leugnet oder einen Gedanken hat, die dem Glauben der Sunna widerspricht, ungläubig wird. Ihn nennt man Häretiker. Wenn er aber keine offenbare sondern zweifelhafte Begründung durch eine gesuchte Erklärung verleugnet, wird er nicht ungläubig. Seine Handlung heißt Irrglauben oder Irrlehre. Wenn man keine Ahnung von gesuchter Erklärung hat und den Gelehrten der Irrlehren oder seiner Eigensucht bzw. seinen weltlichen Interessen folgt, wird man ungläubig. Die, die wegen weltlicher Interessen gegen religiöse Vorschriften verstoßen bzw. leugnen, seien sie Anhänger der Sunna oder der Irrlehren, werden Religionsfanatiker genannt. Den, der ungläubig ist, aber versucht, den Islam innerlich zu zerstören und Muslime zu täuschen, indem er sich als Muslim vorstellt, nennt man Ketzer. Die, die sich als Muslime und Wissenschaftler vorstellen aber verirrte Gedanken, die den Unglauben verursachen, für wissenschaftlich erklären, werden Fanatiker der Naturwissenschaften genannt. Diese Fanatiker zählen auch als Ketzer. Fanatiker der Naturwissenschaften haben seit der Tanzimat genannten politischen Reform, 1839, den Islam angegriffen, indem sie gegen hohen Geldbetrag und hohe Ämter von Freimaurern und Briten unterstützt wurden. Die wahren islamischen Gelehrten haben die Fanatiker der Naturwissenschaften zum Schweigen gebracht, indem sie ihnen mit Begründungen geantwortet haben. Hiermit haben sie die Muslime vor deren Bosheiten geschützt. Fanatiker der Naturwissenschaften haben ihre Lügen und verirrten Gedanken mit Unverschämtheit veröffentlich und dem Islam viel Schaden zugefügt, indem sie einander lobten und von Staatsmännern, die sich als fortschrittlich nannten, unterstützt wurden. So wurden ihre Lügen leicht verbreitet.] Die Gelehrten, die Anhänger der Irrlehren sind, und Häretiker und diejenigen, die denen folgen, heißen Verirrte. Die Verirrten und Ketzer, die Glaubensverderber sind, tauchen als Religionsreformatoren auf. Wer behauptet, dass die Übereinstimmung der islamischen Gelehrten keine Begründung sei, wird nicht ungläubig sondern irrgläubig, d.h. Anhänger der Irrlehren. So sind die Haridschiten, Schiiten und Wahhabiten. Deren Behauptungen, die der Übereinstimmung der islamischen Gelehrten widersprechen, verursachen keinen Unglauben. 209 — Sitten gelten als keine religiöse Begründung. Die Religion darf nicht von Sitten abhängig sein. Sitten und Mode sollten dem Islam folgen. Wenn es, um dem Islam zu folgen, zur Durchführung einer Handlung unterschiedliche Äußerungen gibt, muss man eine davon auswählen, die der Zeit und der Person passt. Dass die Äußerung, die lautet: “Im Laufe der Zeit ändert sich die Regelung”, so zu deuten ist, steht in dem Buch Berîka zum Thema “Zwietracht”. 210 — Es zählt als Menschenrecht, deinen Kindern die Religion und den Glauben zu lehren, bevor es morgen zu spät ist. 211 — Fünf Arten von Menschen werden in die Hölle kommen: 1) Die, die täglich fünfmaliges Gebet versäumen und nicht nachholen, 2) Die, die alkoholische Getränke trinken und es nicht bereuen, 3) Die, die keine Sekât und Uschur (Armensteuern in Form von Erdprodukten) zahlen, 4) Die, die gegen ihre Eltern ungehorsam sind, 5) Die, die in Moscheen von weltlichen Angelegenheiten reden.Besonders ist es eine schwere Sünde, dass Prediger und Gemeinschaft von etwas anderem außer der Predigt sprechen. Jeder vernünftige und heiratsfähige Muslim ist verpflichtet, täglich fünfmal und rechtzeitig Gebet zu verrichten und sich seiner Handlung bewusst zu sein, dass er die Gebete innerhalb ihrer Zeiten verrichtet hat. Wer den Kalendern folgt, die von Ungebildeten bzw. Verirrten vorbereitet werden, dann gelten dessen Gebete nicht. Und der begeht schwere Sünde, indem er nach diesen Kalendern seine Gebete frühzeitig verrichtet. Es ist nötig, dass der Vormund bzw. Erziehungsberechtigter veranlasst, damit Kinder, seien sie Jungen oder Mädchen, ab ihr siebtes Lebensjahr Gebet verrichten und fasten.Vormund und Erziehungsberechtigter sind verpflichtet zu veranlassen, dass sich Kinder nicht an bösen sondern guten Gewohnheiten gewöhnen. Sie verbieten ihnen, alkoholische Getränke zu trinken. Bis zum zehnten Lebensjahr darf man Kinder nicht bestrafen, damit sie Gebet verrichten. Ab dem zehnten Lebensjahr darf man sie mit der Hand schlagen. Man darf dazu keinen Stab und keine Bastonade verwenden. Sogar darf man nicht mehr als dreimal mit der Hand schlagen. Niemand außer dem Vormund darf das Kind schlagen. [Wenn der Vormund genehmigt, darf der Erziehungsberechtigter auch höchstens dreimal mit der Hand schlagen. Es ist nicht gestattet, Kinder zu prügeln.] Gestattet ist es, dass einer, der ein Verbrechen begangen hat und vernünftig und im Pflichtjahr ist, [und durch gerichtliches Urteil] durchgeprügelt wird. [Ein Ehemann darf seine Ehefrau nie prügeln.] Niemand darf versäumte Gebete von einem anderen nachholen. Aber es ist gestattet, Verdienste seines verrichteten Gebetes und seiner anderen Anbetungen einem Lebenden oder einem Verstorbenen zu schenken. Es ist nicht gestattet, dass ein Schuldner Gebete verrichtet und deren Verdienste dem Kreditor schenkt, damit er auf seine Forderung verzichtet. Im Jüngsten Gericht werden für eine Schuld von 0,5 Gramm Silber Verdienste von siebenhundert gültigen Gebeten des Schuldners dem Kreditor gegeben. Wenn Verdienste des Schulders im Jüngsten Gericht nicht ausreichen werden, um seine Schulden zurückzuzahlen, werden demgemäß die Sünden des Kreditors auf ihn aufgebürdet werden. [Wenn der Ehemann von seiner Frau geschieden wird, soll er ihre Mitgift sofort zahlen; das gilt auch als Menschenrecht. Wenn nicht, wird er im weltlichen Leben bestraft werden und im Jenseits schwer leiden müssen. Eines der wichtigsten Menschenrechte ist, Verwandten und Untergebenen die Gebote ALLAH’s, des Erhabenen, bekannt zu machen. Nichterfüllen dieser Verpflichtung verursacht die schlimmste Qual im Jenseits. Diejenigen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen und verhindern, dass die Muslime Religionskenntnisse lernen und anbeten, sind Ungläubige und Glaubensfeinde. So sind die Worte und Veröffentlichungen der Anhänger der Irrlehren, die das Glauben der Anhänger der Sunna und den islamischen Glauben verderben. Wer nicht glaubt, dass Gebetsverrichten die erste Verpflichtung ist, wird ungläubig.] Wer glaubt, dass Gebetsverrichten eine unentbehrliche Verpflichtung ist, aber wegen seiner Faulheit unentschuldigt kein Gebet verrichtet, begeht Sünde. Er soll eingesperrt werden, bis er das Gebet verrichtet oder stirbt. Ab und zu soll man ihm gute Ratschläge geben. Eine heilige Hadith besagt: Das Gebet ist die Scheidewand zwischen dem Muslim und dem Ungläubigen. Daher wird jemand, der wegen der Faulheit kein Gebet verrichtet, nach der Rechtsschule Hanefî ungläubig genannt. Nichtverrichten des Gebetes heißt, dass man faul ist und absichtlich kein Gebet verrichtet. [Die entschuldigt nicht rechtzeitig verrichtete Gebete heißen versäumte Gebete.] Nicht rechtzeitig verrichtete Gebete sind so bald wie möglich nachzuholen. Das ist eine unentbehrliche Vorschrift. Man darf vernachlässigte Gebete eine bestimmte Zeit verspäten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
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