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INHALT | ISLAMISCHE SITTE |
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Ihlâs Stiftung Band – 6 | ||||
19 — Die sieben Bedingungen vor der Gebetsverrichtung sind: Die erste Bedingung ist, die rituelle Waschung, falls es kein Wasser gibt, bzw. die Sandwaschung vorzunehmen. Die zweite Bedingung ist, sich d.h. Körper und Kleidung, und Gebetsstelle zu reinigen, selbst wenn es nur den geringsten Schmutz gibt. Hierfür teilte der heilige Prophet mit: Blut und Eiter sind unrein. Die Gebetsstelle muß auch gereinigt werden. Der Körper muss von Harn, Samenerguß und vom jeglichem Schmutz gereinigt werden. [Nach der Rechtsschule Hanefî sind Blut, Harn und Alkohol unrein. Wenn diese im Wasser vermischt sind, wird es auch unrein. Ist eine mit Blut, Harn bzw. Alkohol befleckte Stelle kleiner als ein Handteller, so darf man das Gebet verrichten. Mit einer Menge von Blut bzw. Alkohol auf sich, die mehr als fünf Gramm ist, darf man kein Gebet verrichten. Wenn diese Menge weniger als dieses Maß ist, ist das Gebet gültig, das man so verrichtet hat. In dem Buch Dürr-ül Muchtar steht wie folgt: Ein Schmutz, der eine Mischung aus Erde und Wasser ist, gilt als rituell rein, falls eine davon sauber ist. Das Rechtsgutachten besagt es auch so. Ebenfalls besagt es in Büchern İbni Âbidîn, Bachr, Eschbâch, Fetch und Bes-sâsijje. Obwohl manche sagen, daß diese Äußerung kaum anzunehmen ist, so darf man im Notfall ungefähre Äußerungen befolgen. Von diesen Äußerungen der islamischen Rechtsgelehrten versteht man, dass man alkoholische Mischungen als Kölnischwasser, Medizin und Farbmittel benutzen darf, um betreffende Bedürfnisse zu beseitigen. Im Notfall darf man beim Gebetsverrichten diese Äußerung befolgen. Dass es nach den Rechtsschulen Schafiî und Malikî so vorgeschrieben ist, steht im Buch Ma’füwât. Dass eine alkoholische Medizin als rituell rein gilt, heißt nicht, dass es erlaubt ist, getrunken zu werden. Solange man nicht im Notfall ist, darf man alkoholische Medizin nicht einnehmen und nicht trinken. Alkoholische Getränke sind keine Bedafsmittel. Man darf sie aufgrund dieser Äußerung nicht als rein betrachten.] Dritte Bedingung lautet: Ein Gebet, das man verrichtet, ohne vorher seine Schamteile zu bedecken, ist nicht gültig. Nach Hanefî, Schafiî und Hanbelî sind Körperteile zwischen Nabel und Knien Schamteile. Nach Hanefi gilt das Knie und nach Schafiî der Nabel als Schamteil für Männer. Beide gelten nach Hanbelî nicht als Schamteile. Alle Körperteile, außer die Handteller und die Gesichter der Frauen sind Schamteile nach der Rechtsschule Hanefî. Nach einer Überlieferung sind auch die Füße keine Schamteile. Nach Schafiî sind alle Körperteile außer die Hände und bzw. nach Hanbelî außer die Gesichter Schamteile fürs Gebetsverrichten. Nach der Rechtsschule Malikî sind Geschlechtsorgane und Gesäße der Männer und alle Körperteile außer die Hände, die Füße, Gesichter, Rücken und Brüste der Frauen Schamteile fürs Gebetsverrichten. Schamteile sollen mit einem undurchsichtigen dicken und sauberen Stoff bedeckt werden. Die Dunkelheit gilt als keine rituelle Bedeckung. Es ist untersagt, dass Frauen ihre Körperteile zwischen Nabeln und Knien vor nahen männlichen Verwandten nicht bedecken bzw. ist es unerwünscht, dass sie vor ihnen mit bloßen Körperteilen außer Händen, Füßen und Kopf sind. Nach drei Rechtsschulen außer Hanbelî sind alle Körperteile außer Gesicht und Hände der Frauen Schamteile, für die nicht zur nahen Verwandschaft an gehörigen Männer und für ungläubige Frauen. Gesicht und Hände der Frauen gelten nach Schafiî auch als Schamteile für die nichtnahen verwandten Männer. Nach Hanefî und Hanbelî gelten Körperteile zwischen Nabeln und Knien der Männer als Schamteile für Männer und bzw. die der Frauen für Frauen. Nach Schafiî und Malikî dagegen gelten alle Körperteile der Frauen als Schamteile für die nichtnahen verwandten Frauen außer Kopf, Hände und Füße. Es ist nach Hanefî und Schafiî untersagt, auf ein vom Körper getrennten Schamteil zu blicken. Im Bedarfsfall darf ein Mann mit einer fremden Frau sprechen. Dabei ist es unerlaubt, Gedichte bzw. Gebetshymne vorzutragen oder zu zuhören. Es ist untersagt, Körperteile zu berühren, die man nicht anblicken darf. [Eine Frau soll bei einem nichtnahen verwandten Mann in islamischer Kleidung sein.] Vierte Bedingung ist, sich nach der Richtung der heiligen Moschee Kaaba, zu wenden. Man verrichtet Gebete nach der Richtung der heiligen Kaaba, in Mekka. Man darf sich der heiligen Kaaba gegenüber bzw. für heiligen Kaaba nicht niederwerfen. Man wirft sich nur für ALLAH, den Erhabenen, nieder. Beim Verrichten des Gebetes im Schiff oder im Zug ist es eine unentbehrliche Vorschrift, sich nach der Richtung der Kaaba zu wenden. Diejenigen, denen es unmöglich ist, in diesen Verkehrsmitteln sich nach der Richtung der Kaaba zu wenden, dürfen der Rechtsschule Malikî oder Schafiî nachahmen und demnach nacher zwei Gebete in einer Zeit nacheinander verrichten. Fünftens ist, dass man sich des rechtzeitig verrichteten Gebet bewußt ist. Bei der Erklärung der Gebetsverrichtung äußerte sich St. İbni Âbidîn folgendermaßen: (Wenn man rechtzeitig zum Gebet ruft, gilt es als islamischer Gebetsruf, andernfalls gilt es als Geringschätzung der Religion.) Sechste Bedingung ist es, die Absicht zu haben, das Gebet zu verrichten. Man muß innerlich beabsichtigen. Siebte Bedingung ist, zu Beginn der Gebetsverrichtung die rituelle Formel “Allachu ekber” auszusprechen. Diese Bedingungen gelten als unentberliche Vorschriften. Ist eine davon bewusst oder unbewusst nicht erfüllt, so gilt das Gebet nicht. DIE GEBETSZEITEN Jeder heiratsfähige und vernünftige Moslem bzw. jede Moslime ist verpflichtet, täglich fünfmal rechtzeitig Gebet zu verrichten. Ein vorzeitig verrichtetes Gebet gilt nicht. Es ist zugleich eine schwere Sünde. Damit ein Gebet gelten darf, soll man es rechtzeitig verrichten und sicher sein, dass es so ist. Mit einer heiligen Hadith wurde berichtet: “Die Gebetszeit hat eine erste und eine letzte Periode.” Die erste Periode einer Gebetszeit in einem Standort ist der Zeitpunkt, wo die Sonne eine bestimmte Höhe über den scheinbaren Horizont des Standortes erreicht hat. Die Erdkugel, worauf wir leben, dreht sich um ihre Achse im Raum. Diese Achse ist eine Gerade, die durch dem Mittelpunkt der Erdkugel verläuft und die Erdoberfläche an zwei Punkten schneidet. Diese zwei Punkte werden Pole der Erde genannt. Den Raum, wo sich die Sonne und die Sterne scheinbar bewegen, nennt man Himmelskugel. Gemäß der Erde bewegt sich der Sonne nicht. Aber da die Erdkugel die Sonne umkreist, nehmen wir es wahr, als bewegte sich die Sonne. Wenn wir rundum blicken, sieht es so aus, als ob die Erdkugel die Himmelskugel geschnitten hätte. Diesen Gesichtskreis nennt man scheinbaren Horizont. Morgens geht die Sonne hinter diesem Horizont im Osten auf. Mittags erreicht die Sonne die Mittagshöhe und dann fängt sie wieder an sich zu senken. Dann geht sie hinter dem scheinbaren Horizont im Westen unter. Die größte Höhe der Sonne über dem scheinbaren Horizont ist die Mittagshöhe. Diese Höhe wird zugleich die Zielhöhe genannt. Jemand, der die Himmelskugel beobachtet, ist Beobachter. Die Gerade, die von den Füßen des Beobachters zum Mittelpunkt der Erde verläuft, nennt man das Lot des Beobachters. Der Beobachter steht auf einer bestimmten Anhöhe M. Die Gerade ME ist das Lot des Beobachters. Die durch den Punkt des Beobachters verlaufenden Tangentialebenen heißen Flächenhorizont. Es gibt sechs Tangentialebenen, die Flächenhorizont sind. 1– Mathematischer Horizont MF, der durch die Füße des Beobachters verläuft. 2– Gefühlsmäßiger Horizont BN, der den niedrigsten Punkt des Beobachtungsort berührt. 3– Scheinbarer Horizont nach dem beobachter nämlich die Ebene LK, gültiger Horizont. 4– Die an den Mittelpunkt der Erdkugel verlaufende Ebene nämlich der wahre Horizont. 5– Die Ebene, die an dem scheinbaren Horizont der Anhöhe des Beobachtungsort verläuft, heißt ritueller Horizont. Diese fünf Ebenen verlaufen parallel. 6– Der Flächenhorizont verläuft nicht parallel zu diesen Ebenen. je höher der Beobachtungsort ist, desto mehr nähert sich der scheinbare Horizont dem wahren Horizont. Deswegen hat jede verschiedene Anhöhe einer Stadt auch eine verschiedene Gebetszeit. Es gibt jedoch eine Gebetszeit für ein Gebet in einer Stadt. Daher verwendet man den scheinbaren Horizont nicht. Man verwendet die rituelle Höhe, gemäß dem rituellen Horizont, der sich nicht nach Anhöhen verändert. Jeder Gesichtskreis schneidet die Himmelskugel. So entstehen Horizontkreise. Je höher der Beobachtungsort ist, desto größer wir der scheinbare Horizontkreis. Für die drei von sechs Horizonten jedes Standortes gibt es Gebetszeiten. Das sind: wahre, scheinbare und rituelle Zeiten. Und jede davon hat gültige und mathematische Zeiten. Man berechnet mathematische Zeiten gemäß der Sonnenhöhe. Die gültigen Zeiten werden berechnet, indem man zu mathematischen Zeiten 8 Minuten und 20 Sekunden addiert. Denn das Sonnenlicht kommt in 8 Minuten und 20 Sekunden auf die Erde an. Oder man nimmt es war, indem man die Sonne beobachtet. Nach mathematischen und wahren Zeiten darf man kein Gebet verrichten. Das Gebet wird nach gültigen Zeiten verrichtet. Man benutzt mathematische Zeiten, um gültige Zeiten zu berechnen. Wenn man die Sonne beobachten kann, verwendet man gültige scheinbare Zeiten, und wenn man die Sonne nicht beobachten kann, benutzt man berechnete gültige rituelle Zeiten, um das Gebet zu verrichten. Wenn der Sonnenrand gemäß dem scheinbaren Horizont die Höhe der bettreffenden Gebetszeit erreicht, beginnt die gültige scheinbare Zeit. Diese Höhe nennt man scheinbare Höhe und diese Zeit scheinbare Zeit. Die rituelle Zeit wird ermittelt, indem man berechnet, dass der Sonnenrand gemäß dem rituellen Horizont die Höhe dieser Gebetszeit erreicht. Die Höhen gemäß den scheinbaren Horizonten beginnen vormittags mit Sonnenaufgang und nachmittags mit scheinbarem Horizont beim Sonnenuntergang. Der rituelle Horizont erscheint vormittags und vor dem wahren Horizont und nachmittas nach dem wahren Horizont. Beim Sonnenauf– und Sonnenuntergang ist die Sonnenhöhe null Grad. Bei Beginn der Morgendämmerung hat die Sonne nach den vier Rechtschulen eine Höhe von –19°. Bei Beginn der Zeit des Nachtgebets ist die Höhe nach Imam-ı Asam Ebu Hanife –19° und nach den zwei Imams und den drei Rechtschulen –17°. Der Zeitpunkt, wo der Sonnenmittelpunkt von dem wahren Horizont zur Zielhöhe ankommt, ist die Mittagshöhe. Uhren werden, auf die Mittagshöhe bezogen, um diese Zeit auf 12 eingestellt. Diese Zeit ist 8 Minuten und 20 Sekunden später als mathematische Mittagshöhe. Die Höhen von Mittags– und Nachmittagsgebetszeiten ändern sich ständig. Diese zwei Höhen werden jeden Tag ermittelt. Aus algebraischer Addition der Integrale des Breitengrades und der Sonnenhöhe eines Ortes, ergibt sich die Zielhöhe der Sonne des Ortes. Da man nicht sehen kann, dass der Sonnenrand von der scheinbaren Horizontlinie zu der Höhe der Gebetszeit ankommt, berichten die Religionsbücher von den Merkmalen der gültigen Zeit. Wer diese Merkmale am Himmel beobachten kann, verrichtet seine Gebete gemäß diesen gültigen Scheinbaren Zeiten. Wer die Sonne oder die Merkmale der scheinbaren Zeiten nicht beobachten kann, berechnet die mathematischen rituellen Höhen des Sonnenrandes, auf bezogen die rituellen Horizonte, und verrichtet seine Gebete gemäß diesen mathematischen rituellen Zeiten. Alle, die Kalender vorbereiten, tun dasselbe. Wenn Uhren diese mathematischen rituellen Zeiten zeigen, gilt es als die gültige rituelle Zeit. So werden Gebete in diesen gültigen Zeiten verrichtet. Bemerkung: Man berechnet mathematische Zeiten, wo die Sonne, auf den rituellen Horizont bezogen, die Höhe der betreffenden Gebetszeit erreicht. Dass die Sonne die Höhe dieser mathematischen Zeit erreicht, wird 8 Minuten und 20 Sekunden nach dieser mathematischen Zeit wahrgenommen; diese Zeit ist die gültige Zeit. Die gültige Zeit erfolgt nämlich 8 Minuten und 20 Sekunden später als die mathematische Zeit. Weil die Anfangszeiten der Uhren, nämlich wenn die Zeiten der wahren Mittagshöhe und des rituellen Sonnenuntergangs auf Null zeigen, gültige Zeiten sind, und weil Uhren, wenn die mathematische Zeit null ist, 8 Minuten und 20 Sekunden danach eingestellt werden, sind die mathematischen Zeiten der Uhren gültige Zeiten. Obwohl die rituellen Zeiten berechnet und auf Kalender matematische Zeiten gezeigt werden, zeigen Uhren die Zeiten als gültige Zeiten. Zuerst berechnet man mathematische wahre Zeiten, wo der Sonnenmittelpunkt, auf den wahren Horizont bezogen, die Höhe der betreffenden Gebetszeit erreicht. Diese werden dann in mathematische rituelle Zeiten umgerechnet, indem man die Vorsichtszeit berücksichtigt. Man addiert nicht 8 Minuten und 20 Sekunden zu mathematischen Zeiten der Uhren. Vorstellungsbild zu den Begriffen Horizont und Höhe.K : Schnittpunk des scheinbaren Horizonts LK mit der
Meridianebene, die über die Sonne führt. Der Gesichtskreis eines Beobachters an einer bestimmten Anhöhe, nennt, man die Linie des scheinbaren Horizonts. Die Horizontebene, die an diesen Gesichtskreis verläuft, wird gültiger Horizont dieser Anhöhe genannt. Die Horizontebene, die den niedrigsten Punkt des Beobachtungsorts berührt, nenn man den gefühlsmäßigen Horizont, die Ebene BN. Die Ebene MS, die durch die Stelle des Beobachters verläuft und die Erdkugel an dem Punkt K berührt, wird Flächenhorizont genannt. Für jede Anhöhe eines Standortes gibt es einen Flächenhorizont. Für jeden Flächenhorizont hat die Sonne eine bestimmte Höhe. Wenn ein Flächenhorizont für eine bestimmte Anhöhe, sich um das Lot des Beobachters dreht, bildet der die Erdkugel berührte Punkt K die Linie des scheinbaren Horizonts. Wenn der Beobachter an der höchsten Anhöhe des Standortes ist, wird der scheinbare Horizont als ritueller Horizont bezeichnet. Die Horizontebene AE, die durch den Erdmittelpunkt verläuft, bezeichnet man als wahren Horizont. Eine gedachte Kugel, deren Mittelpunkt die Erde ist, heißt Himmelskugel, bei der es scheint, als bewegten sich die Sonne und die Sterne um die Erde. Zenit nennt man den Scheitelpunkt des Lotes eines Beobachtungsortes an der Himmelskugel. Die durch das Lot eines Standortes verlaufenden Ebenen bezeichnet man als Azimutebenen. Die durch die Sonne verlaufende Azimutebene ZMR, scheidet einen der Flächenhorizonte. Da die Azimutebenen und die Ebenen der Flächenhorizonte durch M verlaufen, schneiden. Sie sich gegenseitig an einer Gerade. Die Gerade MR wird als die Linie des Flächenhorizonts bezeichnet. Diese Gerade ist senkrecht zu dem Halbmesser EK. Die Schnittlinien der Azimutebenen mit der Himmelskugel nennt man Azimuts oder Höhenkreise. Diese Kreise schneiden die fünf der Horizontebenen des betreffenden Standortes. Der Schnittpunkt A des durch den Sonnenmittelpunkt verlaufenden Meridians mit dem wahren Horizont und der Sonnenmittelpunkt bilden den Bogen AS, der bezüglich des Standortes in dem Moment die wahre Höhe heißt. Die Sonne verläuft jeden Moment durch einen anderen Azimutskreis, Meridian. Die Meridiane schneiden den Sonnenrand und gefühlsmäßige, gültige, matematische, wahre Horizonte und Flächenhorizont. Der Bogen zwischen dem Schnittpunkt Z des Meridians und mit dem Sonnenrand bzw. mit einem jeden der Horizonte nennt man die Sonnenhöhe, auf den betreffenden Horizont bezogen. Auf diese Horizonte bezogen, sind die Zeiten für die gleiche Höhe unterschiedlich. Wenn die Sonne unterhalb des Flächenhorizonts eines Standortes steht, nämlich wenn diesbezügliche Höhe null Winkelgrad ist, erleben alle Beobachter an diesem Horizont den Sonnenuntergang. Ein auf einer Anhöhe befindlicher Beobachter erlebt den Sonnenuntergang bezüglich seines eigenen scheinbaren Horizonts LK unterschiedlich. Durch einen jeden Punkt an dem scheinbaren Horizont LK verläuft die Ebene eines Flächenhorizonts. Der Meridian ZR, wie eingezeichnet, der durch die Sonne verläuft schneidet eine von diesen Ebenen im Punkt R senkrecht. Der Horizont MKO, der durch den Punkt, K verläuft, ist der Flächenhorizont des Beobachters. Der Flächenhorizont und der mathematische Horizont MF verlaufen durch die gleiche Anhöhe, auf der sich der Beobachter befindet. Diese beiden Horizonte bilden einen Winkel C. Diesen Winkel bezeichnet man als Senkunngswinkel des Horizonts. Im Buch von Ahmed Ziya Beğ steht: (Wenn man die Quadratwurzel der Höhe des Beobachtungsorts in Meter, auf den gefühlsmäßigen Horizont bezogen, mit 106, 92 multipliziert, ermittelt man den Senkungswinkel dieses Standortes). So sieht man, dass die Höhe, wenn die Sonne bezüglich eines auf einer Anhöhe befindlichen Beobachters untergeht, auf den Flächenhorizont bezogen, null Winkelgrad beträgt. So sind auch die rituellen Gebetszeiten. Sie werden nämlich gemäß den Sonnenhöhen, bezüglich der Sonnenhöhen berechnet. Bezüglich des Flächenhorizonts ist die Sonnenhöhe der Bogen ZR, dessen Kreis durch den durch das Lot des Standortes verlaufenden Meridian und den Sonnenrand verläuft. Dieser Kreisbogen hat einen bestimmten Winkelgrad. Die zu diesem Kreisbogen parallel laufenden Kreisbogen haben die gleiche Höhe. Als Höhe nimmt der Beobachter den Kreisbogen HK, der durch den Punkt K verläuft, bezüglich des Flächenhorizonts der Sonne wahr. Daher verwendet man statt des Kreisbogens ZR, der eine Höhe bezüglich des Flächenhorizonts ist, den Kreisbogen HK, scheinbare Höhe, auf den scheinbaren Horizont bezogen. Diese Höhe ist gleich die Addition der Höhe ZA, auf den wahren Horizont bezogon und des Senkungswinkel C. Die gültigen rituellen Zeiten werden nach dieser Höhe berechtnet. Man ermittelt die scheinbare Höhe der Sonne mit dem Sekstant bzw. dem Winkelmessgerät. Schnittpunkte der Erdachse mit der Himmelskugel werden Himmelspole genant. Die durch die Erdachse verlaufenden Ebenen schneiden die Himmelskugel; deren Schnittpunkte bilden die Meridiane. Die Schnittlinie der durch den Mittelpunkt der Erde verlaufenden und die Erdachse senkrecht schneidenden Ebene heißt Äquator. Kreisbogen eines Meridians zwischen dem Sonnenmittelpunkt und dem Himmelsäquator bezeichnet man als Deklination. Ein Standort hat eine Meridianebene und viele Azimutsebenen. Das Lot eines Standortes schneidet die Erdachse im Erdmittelpunkt. Die Winkelebene davon ist die Meridianebene. Die Schnittlinie dieser Ebene mit der Himmelskugel ist Himmelsmeridian, bzw. mit der Erdkugel Meridian; die Schnittlinie dieser Ebene mit dem wahren Horizont heißt die Meridianlinie. Die täglichen Umlaufbahnen der Sonne sind Kreise, die zum Äquator parallel verlaufen. Die Ebenen dieser Kreise schneiden die Erdachse und die Meridianebene rechtwinklig, die Horizontebenen dagegen schräg. Wenn die Sonne über dem Horizont steht, ist es Tag an dem betreffenden Standort. Der durch die Sonne gehende Azimutskreis schneidet den scheinbaren Horizont rechtwinklig. Wenn die Sonne seine Mittagshöhe über dem wahren Horizont hat, schlagen der Höhenkreis der Sonne und der Azimutskreis des Standorts aufeinander; dessen Kreisbogen zwischen dem Sonnenmittelpunkt und dem Himmelsäquator ist Deklination bzw. dem wahren Horizont dagegen die wahre Zielhöhe. Für einen Beobachter am Erdäquator geht sein wahrer Horizont durch den Erdmittelpunkt. Tag und Nacht haben stets die gleiche Dauer von 12 Stunden. Für einen Beobachter am Erdpol sind die Ebenen des wahren Horizonts und des Erdäquators gleich. Tag und Nacht sind abwechselnd sechs Monate lang. Die Ekliptik ist der Himmelskreis, den scheinbar die Sonne im Laufe eines Jahres an der Himmelskugel beschreibt. Die Ebene der Ekliptik hat gegen die des Äquators eine Neigung von rund 23° 27’. Zweimal schneidet sie den Äquator im Punkt des Frühlings- und Herbstäquinoktiums. Wenn sich die Sonne über der nördlichen Erdhalbkugel befindet, herrscht auf der südlichen Sommerseite und umgekehrt. Nach vier Rechtsschulen ist die Zeit des Morgengebets von der Morgendämmerung bis zum Zeitpunkt, an dem der oberen Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizonts ist. Morgendämmerung ist an dem Zeitpunkt, an dem sich die Sonne 19° zum scheinbaren Horizon unseres Standorts nähert. An diesen Zeitpunkt beginnt auch die Fastenzeit. Die islamischen Gelehrten haben in wolkenfreien und klaren Nächten beobachtet und nach der auf den scheinbaren Horizont bezogenen Ortszeit festgestellt, dass die Anfangszeiten des Fastens und des Morgengebets dieselben sind. Wir haben es auch so beobachtet. Das Fasten derer, die später als diese Zeiten anfangen, ist nicht gültig. Wenn die Höhe -18° erreicht, breitet sich die Morgendämmerung über den scheinbaren Horizont aus. Als Vorsichtsmaßregel ist es besser, das Morgengebet an diesem Zeitpunkt zu verrichten. Die Morgendämmerung beginnt 2° früher als die Morgenröte. Obwohl manche -20° für diese Höhe angaben, wie im Buche von İbni Âbidîn und im Kalender von M.Arif erwähnt wird, haben die islamischen Gelehrten übereinstimmend mitgeteilt, dass die Höhe für die Morgendämmerung -19° ist. Die Höhe des Zeitpunktes, an dem sich die Morgenröte über dem scheinbaren Horizont ausdehnt, ist bei -16°. Für die Anfangszeiten des Fastens und des Morgengebets die Höhe von -16° anzunehmen, wird von islamischen Gelehrten nicht akzeptiert. Die erste Periode des gültigen Zeitpunkts des Mittagsgebets beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der hintere Sonnenrand den Punkt der scheinbaren Mittagshöhe verlassen hat. Von diesem Zeitpunkt an werden die Schatten länger. An diesem Zeitpunkt erreicht der hintere Sonnenrand westlich über den scheinbaren Horizont an der Erdkugel die scheinbare Mittagshöhe, nachdem der Sonnenmittelpunkt bezüglich des wahren Horizonts die wahre Mittagshöhe erreicht hat. Dieser Zeitpunkt ist die Zeitspanne der auf die Höhe des Standorts bezogenen Sondervorsichtszeit, die später als der Zeitpunkt der wahren Mittagshöhe ist. Dass die Gebetszeiten für diejenigen, die die Sonne beobachten, nicht die auf den wahren Horizont bezogene wahre Höhe, sondern die auf den scheinbaren Horizont bezogene scheinbare Höhe gelten, steht in der Erläuterung namens Haschijet-ül Imdad für das Buch Tachtawîs. Dass die Mittagszeit an dem Zeitpunkt beginnt, an dem die Sonne anfängt, von der Mittagshöhe zu sinken, steht im Buch Medschma’ul enhür. Wenn ein Beobachter auf dem niedrigsten Punkt B eines Standorts steht, liegt der scheinbare Horizont über dem gefühlsmäßigen. So wird der Punkt der scheinbaren Mittagshöhe zum Punkt der wahren größten Höhe. Je höher der Beobachter steigt, desto niedriger wird der scheinbare Horizont und trennt sich von dem gefühlsmäßigen. Die Punkte der scheinbaren Mittagshöhen bilden dann den Kreisbogen der Kreise, deren Mittelpunkt die wahre Mittagshöhe ist. Diese Kreise schneiden die Meridianebene rechtwinklig und ihre Halbmesser sind so lang wie Senkungshorizonte. Die Endpunkte des Kreisbogens der scheinbaren Mittagshöhe sind zwei Schnittpunkte der täglichen scheinbaren Sonnenbahn mit dem Kreis der scheinbaren Mittagshöhe. Wenn der vordere Sonnenrand den ersten Punkt erreicht, hören die Schatten auf, kürzer zu werden und somit beginnt die Zeit der scheinbaren Mittagshöhe und endet, wenn der hintere Sonnenrand den zweiten Punkt verlässt. Von diesem Zeitpunkt an beginnen die Schatten länger zu werden. Ein jeder von den Kreisen der lokalen Mittagshöhe wird durch die Punkte gebildet, die sich am scheinbaren Horizont an der Erdkugel befinden und die gleiche Mittagshöhe haben. Die Punkte der rituellen Mittagshöhe sind zwei Punkte, die an dem äußersten dieser Kreise sind. Wenn der hintere Sonnenrand diesen Kreis verlässt, hört die rituelle Mittagshöhe auf und die rituelle Mittagszeit beginnt. Die rituellen Zeiten werden berechnet und demnach werden die Kalender vorbereitet. Die Mittagszeit dauert so lange, bis die Schatten so lang wie die Gegenstände oder zweimal so lang wie diese werden. Die erste Mittagszeit ist nach zwei Imams (Imam-ı Muhammed und Imam-ı Ebu Jussuf) und nach drei Rechtsschulen und die zweite ist nach Imam-ı Âsam Ebû Hanife. Die Zeit des Nachmittagsgebets beginnt am Ende der Mittagszeit und dauert, bis der hintere Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizont geht. Jedoch ist es unerlaubt, das Nachmittagsgebet so spät zu verrichten, bis sich der vordere Sonnenrand bis zum fünf Winkelgrad dem scheinbaren Horizont näher kommt. An dem Zeitpunkt, an dem der Sonnenschein gelblich wird, nähert sich der Sonnenmittelpunkt bis 5° dem wahren Horizont. Diesen Zeitpunkt nennt man die Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne. Da man in der Türkei nach zwei Imams zum Nachmittagsgebet ruft, sollte man 36 Minuten nach dem Gebetsruf im Winter und bzw. 72 Minuten im Sommer Nachmittagsgebet verrichten; so folgt man auch dem Imam-ı Âsam. Am Ende des Tages fängt die Zeit des Abendgebets an. Die Anfangszeit des Abendgebets ist der Zeitpunkt, an dem der obere Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizonts steht. Mit der heiligen Hadith wurde mitgeteilt: “Brecht das Fasten ab, wenn die Nachtzeit beginnt! Die Anfangszeit der Nacht ist der Zeitpunkt, an dem der Sonnenschein auf der höchsten Anhöhe im Osten nicht mehr sichtbar ist.” Diese heilige Hadith und die Erklärungen von den Gelehrten İbni Âbidin und Tachtawî, Friede sei mit ihnen, zeigen, dass die rituelle Anfangszeit des Abendgebet der Zeitpunkt ist, an dem der Sonnenschein auf der höchsten Anhöhe nicht mehr sichtbar ist. Die Schlußzeitpunkt des Abendgebets ist nach zwei Imams und nach drei Rechtsschulen der Zeitpunkt, an dem die Abendröte oder nach Imam-ı Asam der Abendgrauen im westen, d.h. 2° später, nicht mehr sichtbar ist. Es ist erforderliche Verpflichtung, Abendgebet in der ersten Periode zu verrichten. Es ist untersagt, das Abendgebet bis zur Erscheinung der Sterne aufzuschieben; nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der hinteren Sonnenrand unterhalb des scheinbaren Horizont 10° erreicht hat. Zwischen diesem Zeitpunkt und der Zeit des Sonnenuntergangs gibt es eine Zeitspanne von 53 bis 67 Minuten. Aus triftigen Gründen wie etwa Krankheit, Reise, vorbereitetes Abendessen, darf man das Abendgebet bis zu diesem Zeitpunkt aufschieben. Die Anfangszeit des Nachtgebets ist nach zwei Imams der Zeitpunkt, an dem die Abendröte über dem scheinbaren Horizont im Westen nicht mehr sichtbar ist. So ist es auch nach drei Rechtsschulen. Nach Imam-ı Asam beginnt die Zeit des Nachtgebets nicht mit dem Verschwinden der Abendröte sondern mit dem Abendgrauen. Sie dauert bis zur Morgendämmerung. [Wenn der obere Sonnenrad eine Höhe von 17° unterhalb des scheinbaren Horizonts erreicht, verschwindet die Abendröte und bzw. nach dem Erreichen einer Höhe von 19° das Abendgrauen]. Nach der Rechtsschule Schafii ist die letzte Periode der Nachtgebetszeit bis zur Hälfte der Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Demnach ist es erforderlich, Nachtgebet vor diesem Zeitpunkt zu verrichten. Nach der Rechtsschule Hanefi ist es unerwünscht, Nachtgebet nach diesem Zeitpunkt zu verrichten. Obwohl es nach der Rechtsschule Malikî gültig ist, Nachtgebet bis zur Morgendämmerung zu verrichten, ist es unerlaubt nach einem Drittel der rituelle Mitternacht Nachtgebet auszuführen. Rituelle Mitternacht ist der Mittelpunkt der Zeitspanne zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung. Diejenigen, die Mittags- und Abendgebet nicht in dem Zeitabstand nach zwei Imams verrichten können, sollten es nicht vernachlässigen sondern in dem Zeitraum nach Imam-ı Asam ausführen und Nachmittags- und Nachtgebet des Tages auch nach Imam-ı Asam verrichten. Die Anfangszeiten der fünfmaligen Gebete, besonders des Morgen- und Nachtgebetes ändern sich nach den Breitenkreisen der Länder. Je mehr man sich dem Pol nähert, desto mehr entfernen sich die Anfangszeiten der Dämmerung von den Zeitpunkten des Sonnenaufgangs und -untergangs. Die Anfangszeiten des Morgen- und Nachtgebets nähern sich nämlich zueinander. Da der Beleuchtungswinkel zwischen der Erdachse und der Beleuchtungserdoberfläche so viel Winkelgrade wie die Deklination hat, beginnt die Morgendämmung vor dem Verschwinden der Abenddämmerung an den Orten, deren Breitengrad und Deklination 71° oder mehr ergeben, weil die Formel lautet: 90°- Breitengrad < Deklination + 19°=[90-19=71]; z.B. bei Paris fängt die Morgendämmerung in dem Zeitabschnitt zwischen dem 12. und 30. Juni an, bevor die Abenddämmerung verschwindet. Daher beginnen die Anfangszeiten des Nacht- und Morgengebets nicht. Nach der Rechtsschule Hanefi ist die Anfangszeit ein Grund zum Gebetsverrichten. Wenn es kein Grund besteht, ist man nicht verpflichtet, Gebet zu verrichten. So ist man nach den meisten Gelehrten der Rechtsschule Hanefi nicht verpflichtet, in solchen Ländern diese zwei Gebete zu verrichten. Nach manchen Gelehrten dagegen soll man auch diese Gebete verrichten und zwar nach den Gebetszeiten der Länder, deren Breitengrade näher zu den betreffenden Ländern sind. Der Zeitpunkt, an dem sich ein Viertel der Fastenzeit vollendet, heißt der frühe Vormittag. Dessen Anfangszeit ist nämlich die Morgendämmerung. Die Mitte der Fastenzeit heißt der späte Vormittag. Um die Anfangszeiten des Mittags- und Nachmittagsgebets leicht ermitteln zu können, schrieb der Gelehrte Abdulhak Südschadilin, ein Schüler des Gelehrten Muhammed Ma’sûm-i Serhendî, Friede sei mit ihnen, ein Buch namens Mesâil-i scherh-i Wikâje in der persischen Sprache. In einem Exemplar dieses Buches, das 1294 (1877 n.Chr.) bei der Druckerei Hajderî in Indien gedruckt wurde und im Buch Medschma’ul-enhür steht folgendes: Man zeichnet einen Kreis auf einer ebenen Fläche in der Sonne. Im Mittelpunkt dieses Kreises stellt man aufrecht einen Stab, der so lang wie dessen Halbmesser ist. Die Spitze des Stabes soll von einem jeden Punkt des Kreises gleich entfernt sein. Diesen Kreis nennt man die Sonnenuhr. Morgens wirft der Stab seinen Schatten, der länger als der Halbmesser des Kreises ist, nach Westen. Je höher die Sonne steigt, um so kürzer wird der Schatten des Stabs. Man markiert den Schnittpunkt vom Schatten des Stabs mit dem Kreis. Während des Nachmittags wirft der Stab seinen Schatten nach Osten und sein Schatten schneidet ebenfalls den Kreis. Diesen Stab nennt man Maß. Man markiert auch diesen Schnittpunkt. Diese zwei Schnittpunkte bilden einen Kreisbogen. Zwischen dem Mittelpunkt dieses Kreisbogen bzw. des Kreises zieht man eine gerade Linie. Diese Linie ist der Meridian des betreffenden Ortes. Die Verlängerung dieser Linie, ausgehend von unten nach oben, sind die Himmelsrichtungen Süden und Norden. Wenn man sich nach Osten wendet, liegt einem die linke Seite in nördlicher Richtung. Wenn der vordere Sonnenrand von dem scheinbaren Horizont zur Zielhöhe ankommt, beginnt die scheinbare Zeit der Mittagshöhe. Von da ab fühlt man nicht, ob die Schatten kürzer oder länger werden. Wenn die Schatten am kürzesten sind, spricht man von dem kürzesten Zustand der Schatten. Wenn der hintere Sonnenrand beginnt, sich zu senken, und bezüglich des scheinbaren Horizonts die Zielhöhe erreicht, ist die scheinbare Mittagshöhe beendet und es folgt die scheinbare Mittagszeit. Die Schatten fangen an, länger zu werden. Die Sonne erreicht die Zielhöhe in der Mitte des Zeitabstands zwischen der scheinbaren Mittagshöhe und dem Beginn der scheinbaren Mittagszeit. Dieser Zeitpunkt ist die wahre gültige Mittagshöhe. Von Mittag an gerechnet ist es in dem Moment 12 Uhr. Die algebraische Addition von der Zeitgleichung und 12 gilt als Beginn des Tageszeit. Um diese Zeit ist, die von Mitternacht an gerechnete Zeit, 12 Uhr. Die von Mittag an gerechnete Zeit ist der Beginn der Zeitmesser. Die wahre gültige von Mittag an gerechnete Zeit ist 8 Minuten und 20 Sekunden später als die mathematische Mittagshöhe. Denn das Sonnenlicht erreicht die Erde in 8 Minuten und 20 Sekunden. Die mathematische Gebetszeiten werden zu gültige Gebetszeiten, indem man zu den ersteren 8 Minuten und 20 Minuten addiert. Wir tun es an Zeitmessgeräten. In dem Taschenkalender namens Mijâr-ı ewkat, der 1193 (1779 n Chr.) in Erzurum gedruckt wurde, steht: “An dem Zeitpunkt der wahren Mittagshöhe wird die Uhr nach der auf 12 Uhr beim Sonnuntergang bezogenen Zeit gestellt, indem man die Vorsichtszeit von der Mittagszeit im Kalender abzieht.” d.h., wenn die Schatten am kürzesten sind, wird die Vorsichtszeit von der durch den Halbunterschied ermittelten und auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit abgezogen. Denn die Mittagszeit der auf 12 Uhr beim Sonnenuntergang bezogenen Zeit und der auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogenen Zeit ist die gleiche. Oder man stellt zu einer Gebetszeit die auf 12 Uhr beim Sonnentergang bezogene Uhr nach der auf die Ortszeitbezogene Uhr. Die kürzeste Erscheinung der Schatten ändert sich täglich auf einem jeden Breitengrad. Um die Sonnenhöhe zu der Zeit des Nachmittagsgebets zu ermitteln, verwendet man die Tabelle “Sonnenhöhe-Schattenlänge.” Sie ist aus dem Anhang ersichtlich. Da die Mittagshöhe am 13. August 64° ist, ist die kürzeste Schattenlänge eines 1 Meter langen senkrechten Stabs 1,49 M und dazugehörige Sonnenhöhe 34°. Man öffnet einen Zirkel so weit, wie die Länge des kürzesten Schatten des Stabs und stellt das betreffende Ende des Zirkels auf den Schnittpunkt des Meridians mit dem Kreis und zieht einen zweiten Kreis, dessen Halbmesser aus dem Halbmesser des ersten Kreises und der kürzesten Schattenlänge des Stabes besteht. Der Zeitpunkt, an dem der Schatten des Stabes den Zweiten Kreis berührt, ist die Anfangszeit der wahren ersten Periode des Nachmittagsgebets. Man soll die Gebetszeiten nach der auf den rituellen Horizont bezogenen Sonnenhöhe errechnen. Man darf sie nicht, nach der auf den wahren Horizont bezogenen Sonnenhöhe errechnen. Denn an dem Zeitpunk des auf den wahren Horizont bezogenen Sonnenuntergang, erlebt man den auf den scheinbaren Horizont bezogenen Höhen den Sonnenuntergang noch nicht. Die Zeitspanne, in der die Sonne durch den selben Meridian zweimal verläuft, heißt der wahre Sonnentag. Da die Längen der Sonnentage unterschiedlich sind, benutzt man mittleren Sonnentag. Er entspricht dem Jahresdurchschnitt eines wahren Sonnentages, wobei 365.24 mittlere Sonnentage des Jahres durch 360 geteilt wird. Unterschied zwischen einem wahren und mittleren Sonnentag nennt man die Zeitgleichung. Wenn der mittlere Sonnentag länger ist, ist der Wert der Zeitgleichung negativ (-), andernfalls positiv (+). Der Wert der Zeitgleichung ändert sich täglich innerhalb eines Jahres zwischen +16 und -14 Bogenminuten und hat viermal den Wert von null. Die Zeitspanne von dem mathematischen Zeitpunkt, an dem der Sonnenmittelpunkt unter dem wahren Horizont steht und dem Zeitpunkt, an dem die Sonne unter dem rituellen Horizont verschwindet, wird die Vorsichtszeit genannt. Die Vorsichtszeit eines Ortes steht in Abhängigkeit von der Anhöhe und der geographischen Breite. Tägliche Änderung der Vorsichtszeit beträgt einige Sekunden. Bei der Rechnung der Gebetszeiten benutzt man die Vorsichtszeit des höchsten Geländepunktes an jedem Ort. Z.B. die Vorsichtszeit des Hügels Tschamlıdscha bei İstanbul, der 267 Meter hoch ist, entspricht einer Zeitspanne von 8 Minuten. Aufgrund der täglichen Änderung der Vorsichtszeit und der Differenzen zwischen den Zeiteinheiten nimmt man eine Zeitspanne von 10 Minuten als Vorsichtszeit für İstanbul. Die Zeitgleichung der Sonne und die Deklination, ändern sich täglich zirka eine halbe Minute. Deren täglicher Betrag aber ist an jedem Ort gleich. Die Zeitmesser messen innerhalb von einem mittleren Sonnentag 24 Stunden. Diese zeigen die von Mitternacht an errechneten oder auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogenen Zeiten. Zwischen der Ortszeit und der Zeit der wahren Mittagshöhe gibt es um 12 Stunden eine Differenz, die die Zeitgleichung ist. Die auf die Mittagshöhe bezogene Zeit ergeben die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit und die Vorsichtszeit; es ist nämlich 12 Uhr. Die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit ist der Zeitpunkt, an dem der Sonnenmittelpunkt unter dem wahren Horizont steht und es ist 12 Uhr. Aber die Zeitmesser zeigen nicht die auf den Sonnenuntergang bezogene sondern auf die 12 Uhr bezogene Zeit vor; d.h. wenn sich die Meridiane ändern, bleiben die Gebetszeiten unverändert. Die Länge des auf den Sonneuntergang bezogenen und des auf die Mittagshöhe bezogenen Tages ist ca. gleich. Der Unterscheid zwischen den Anfangszeiten von beiden Tagen ist die Vorsichtszeit. Sie sind 1 oder 2 Minuten unterschiedlich von dem wahren Sonnentag. Man berechnet die auf den wahren Sonnentag oder den Sonnenuntergang bezogenen Gebetszeiten. Danach werden die von Mitternacht an errechneten oder die auf Mittagshöhe bezogenen Zeiten umgerechnet. Ausgehen vom Süden nach Norden erlebt man alle Gebetszeiten [außer dem Nachtgebet] früher. Obwohl sich die Gebetszeiten bezüglich der Meridiane nicht ändern, erlebt man sie der Normalzeit gemäß früher. In dem Buch des Gelehrten İbni Âbidîn zum Theme “Fasten” und in der Erläuterung namens Merâkıl-felâch von dem Buch Tachtawî zum Thema “Gebetszeiten” steht wie folgt: (Man darf nicht mit dem Fasten aufhören, solange man den Sonnenuntergang nicht erlebt, wobei der obere Sonnenrand unter dem scheinbaren Horizont steht. Die Fastenden, die an einem niedrigen Standort sind, dürfen mit dem Fasten früher aufhören als diejenigen, die sich an einen höheren Standort befinden, weil sie den Sonnenuntergang früher erleben. Für diejenigen, die den Sonnenuntergang bezüglich des scheinbaren Horizont nicht erleben können, ist der Zeitpunkt als Sonnenuntergang gültig, an dem die Anhöhen im Osten dunkel gesehen werden.) Das ist nämlich der auf den rituellen Horizont bezogenen Sonnenuntergang. Es ist einzusehen, dass man beim Berechnen von Gebetszeiten die Vorsichtszeit benutzen, d.h. die Höhen bezüglich der rituellen Horizonte berücksichtigen soll. Beim Errechnen von Gebetszeiten darf man nicht für jede Höhe die auf scheinbare Horizonte bezogenen scheinbaren Höhe verwenden. Denn es gibt an jedem Ort unterschiedliche scheinbare Horizonte und demnach unterschiedliche Höhe bzw. Zeiten für ein Gebet. Deswegen soll man die rituelle Zeit errechnen, wenn der Sonnenrand die von dem rituellen Horizont an errechnete Höhe der betreffende Gebetszeit erreicht. Man berechnet zuerst die Zeitdifferenz bezüglich des betreffenden Gebetes. Die Zeitdifferenz ist die Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Sonne steht, und der Mitte der Tagezeit oder Nacht. Um die Zeitdifferenz zu ermitteln, werden betreffende Gleichungen durch Logarithmieren oder Rechner gelöst. Bezüglich der Mittagshöhe oder des Sonnenuntergangs berechnet man wahre Zeiten, indem man die Zeitdifferenz der Mittags-, Nachmitagszeiten, der Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne, der Abendzeit, der Zeit der Erscheinung der Sterne und der Nachtgebetszeit zur Zeit der wahren Mittagshöhe addiert. Man berechnet rituelle Zeiten, indem man die Vorsichtszeit zu der wahren Zeiten des Mittags, des Nachmittags, des Abends, der Erscheinung der Sterne und des Nachtgebets addiert und von der wahren Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung subtrahiert. Und demnach werden die auf die Mittagshöhe bezogenen oder von Mitternacht an gerechnete Zeiten umgerechnet und in den Kalender eingetragen.[Verschiedene Umrechnungen dienen als Beispiel der Gebetszeiten im Buch Seadet-i Ebedijje (englische Übersetzung: Endless Bliss).] Um die auf die Mittagshöhe bezogene Zeit in die von Mitternacht an errechnete Zeit umzurechnen, addiert man die Vordere zur Zeitgleichung. Um die auf 12 Uhr beim Sonnenuntergang bezogene Zeit in die auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogene Zeit umzurechnen, subtrahiert man immer eine Vorsichtszeit. So sieht man, dass die Gebetszeiten des Mittags, Nachmittags, Abends und der Nacht bezüglich des Sonnenuntergangs und der Mittagshöhe gleich sind. Vor Jahrhunderten haben die islamischen Gelehrten mit einem Winkelmeßgerät (Oktant), das sie verfertigten, die auf den mathematischen Horizont bezogene oder mit einem anderen Winkelmeßinstrument (Sextant) die auf den scheinbaren Horizont bezogene Sonnenhöhe gemessen und nach dieser Messung, die wahre Höhe einer jeden Gebetszeit berechnet. Die Zeiten vor bzw. nach der Mittagshöhe werden bezüglich des rituellen Horizonts des Sonnenaufgangs berechnet. Weil die Mittagszeit später als die Mitte der Tageszeit ist, soll die rituelle Zeit der Mittagshöhe eine Zeitspanne, die gleich die Vorsichtszeit ist, später als die Zeit der wahren Mittagshöhe sein. In dem Buch namens Rub-ı dâirenin sûret-i istimali (Handhabung des Winkelmessgerätes) von dem Gelehrten Ahmed Sija, das 1339 (1921 n. Chr.) gedruckt wurde, steht: (Wenn man die Vorsichtszeit eines Ortes zu der von Mitternacht an gerechnete Zeit addiert, erhält man die Mittagszeit in der Ortszeit.) In dem neunten Kapitel des Buches Risale-i İrtifa (Handbuch für Höhenermittlung) von dem Gelehrten Kedûsî, das von Hassen Schewki Effendi aus Hesargrad, einem Ordinarius Professor der ehemaligen Islamische Hochschule Fatih (in Istanbul), steht im Thema “Zeitrechnung für Morgendämmerung: (Die Zeiten, die wir als Anfangszeiten für Morgendämmerung ermitteln, sind ohne Vorsichtszeit. [Es sind nämlich die Zeitpunkte, an denen die Sonne gemäß der auf den Sonnenuntergang bezogenen Zeit eine Höhe von -19° unter dem wahren Horizont erreicht.] Die Fastenden sollen fünfzehn Minuten früher mit dem Fasten beginnen. Auf diese Weise [, indem man an dem richtigen Zeitpunkt beginnt,] wird das Fasten gültig.) Es versteht sich, dass auch diese zwei großen Gelehrten darauf hinweisen, daß man, um die rituelle bzw. auf die Mittagshöhe bezogene Zeit zu errechnen, die doppelte Vorsichtszeit von der betreffenden Zeitspanne subtrahieren soll, sonst ist das Fasten ungültig. Die Vorsichtszeit für İstanbul ist als acht Minuten ermittelt und wird vorsichtshalber als zehn Minuten verwendet. Der Gelehrte Ahmed Sija drückt aus, dass die Anfangszeit des Fastens ermittelt wird, indem man die doppelte Vorsichtszeit von der mit dem Winkelmeßgerät berechneten Anfangszeit der Morgendämmenung subtrahiert. Dass man die doppelte Vorsichtszeit von der errechneten Zeit der Morgendämmerung subtrahiert, heißt, daß man eine Vorsichtszeit von der betreffenden Zeit subtrahieren soll, um die auf Ortszeit bezogene Anfangszeit der Morgendämmerung zu ermitteln. Andernfalls wird das auf Ortszeit bezogene Fasten ungültig. Im Vorwort des Buches Risale-i İrtifa (Handbuch für Höhenermittlung) von dem Gelehrten Kedusî steht: (Dieses Buch wurde mit der Genehmigung des Kultusministerium mit der Nr. 230 im Jahre 1310 [1892 n.Chr.] gedruckt.) Daher beginnt die Zeiten der Morgendämmerungen eine Vorsichtszeit früher als die eigentlichen Zeiten, wie im Kalender namens Sâlnâme-i İlmijje, der von größten Gelehrten des Omanischen Reiches (Meschîhat-i İslamijje) 1334 (1916 n.Chr.) vorbereitet wurde, und in anderen, alten und neuen Kalendern und wie in dem Buch, das durch Observatorium Kandilli mit dem Titel Ewkat-i Scher’ijje, mit dem Datum 1958 und mit der. Nr. 14 gedruckt wurde, steht: Selbst wenn man mit dem Fasten fünf Minuten später als die Anfangszeit in diesen Kalendern beginnt, ist einem das Fasten nicht gültig. Die Schatten in der auf die rituelle Mittagshöhe bezogenen Zeit sind länger als die in der auf die wahre Mittagshöhe bezogenen Zeit. Die Differenz zwischen den Schatten von beiden Zeiten entsteht während der Vorsichtszeit. Wären Tag und Nacht immer gleich lang, so würde die Sonne immer sechs Stunden früher als die auf die wahre Mittagshöhe bezogene Zeit auf- bzw. sechs Stunden später untergehen. Weil Tag und Nacht nicht gleich lang sind, gibt es einen Zeitunterschied von 6 Stunden und etwas mehr zwischen der auf die wahren Mittagshöhe bezogenen Zeit und der wahren Sonnenauf- bzw. -untergangszeit. Im Winter ist dieser Zeitunterschied etwas weniger als 6 Stunden. Diesen Zeitunterschied um 6 Stunden nennt man die Zeit der Halbdifferenz. Im Sommer erhält man durch Addition der 6 Stunden zur Halbdifferenz diesen Zeitunterschied. Wenn sich die Zeit des Sonnenuntergangs von der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit entfernt, kommt die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit, der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit näher. Für die Berechnung der Halbdifferenz an irgendeinem Ort lautet die Formel: sin Halbdifferenz=tg Breite des Ortes x tg Deklination. Daraus ergibt sich die Halbdifferenz. Wenn die Deklination und die Breite gleiche Belegung haben, ergibt sich die wahre Sonnenuntergangszeit, wenn man den Absolutenzeitwert der Halbdifferenz zu 6 addiert. Es ergibt die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit der Mittagshöhe, wenn man den Absolutenzeitwert der Halbdiffernz von 6 subtrahiert. Das ist zugleich die auf 12 Uhr bei der größten Mittagshöhe bezogene rituelle Mittagszeit bzw. die wahre Zeit des Sonnenaufgangs bezüglich der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit. Wenn die Deklination und die Breite des Ortes unterschiedliche Belegungen haben, ergibt sich die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit der Mittagshöhe, wenn man den Absolutenzeitwert der Halbdifferenz zu 6 addiert bzw. ergibt sich die auf die Mittagshöhe bezogene wahre Zeit des Sonnenuntergangs, wenn man den gleichen Wert von 6 subtrahiert. Z.B. wenn man am 1. Mai mit dem Taschenrechner “Privileg” berechnet, indem man 14.55 tg x 41 tg = arc sin x 4 = tastet, wird 53 / 33// angezeigt.Das Ergebnis ist die Halbdifferenz. Dies bezüglich der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit bezogene wahre Sonnenuntergangszeit ist 6 Stunden 54 Minuten; bezüglich der Ortszeit 6 Stunden 51 Minuten und bezüglich der Normalzeit 18 Stunden 55 Minuten. Die rituelle Zeit für den Sonnenuntergang ist 19 Stunden 5 Minuten. Bezüglich der Sonnenuntergangzeit ist die wahre Zeit der Mittagshöhe 5 Stunden 6 Minuten. Wenn man 10 Minuten als Vorsichtszeit von diesem Betrag subtrahiert, erhält man 4 Stunden 56 Minuten die auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogene Zeit. Wenn man 10 Minuten diesem Betrag addiert, erhält man 5 Stunden 6 Minuten als die Mittagszeit bezüglich der auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe. Da die Vorsichtszeiten für die Mittagszeit und für die Zeit des Sonnenuntergangs gleich lang sind, sind die auf den Sonnenuntergang bezogene Zeit für die wahre Mittagshöhe und die rituelle Mittagszeit die gleiche. So sind auch die rituellen Zeiten des Nachmittags- und des Nachtgebets. Die Normalzeit und die rituelle Ortszeit haben je 4 Stunden und 57 Minuten. Die Hälfte der wahren Nacht hat 5 Stunden und 6 Minuten. Subtrahiert man die doppelte Vorsichtszeit von der Zeitspanne der wahren Nacht, die 10 Stunden und 12 Minuten hat, erhält man 9 Stunden und 52 Minuten, die Zeitspanne des rituellen Sonnenaufgangs bezüglich der auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe. Überall in der Türkei verrichtet man das Morgengebet an dem Zeitpunkt, den man zehn Minuten nach der Morgendämmerung erlebt. Wenn der Senkungswinkel des Horizonts einer Anhöhe D ist, gilt die Formel:
Y ist der betreffenden Anhöhe, ausgedrückt in Metern. Die Zeitdifferenz H ist Differenz zwischen der gesuchten Zeit und der Ortszeit. Für die Berechnung der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit der Morgendämmerung gilt die Formel: 12 + Mittagszeit - H - (1:3) Für die Berechnung der Zeit der Nachtgebet gilt diese Formel: H - (12 - Mittagszeit) Mit dem Taschenrechner kann man berechnen: h sin - sin x sin = ÷ cos ÷ cos = arc cos ÷ 15 = h = Höhe, = Breite, = Deklination h hat nachts, and auf der südlichen Erdhalbkugel negative Belegungen. Und die Gebetszeiten können bezüglich der Normalzeit mit Taschenrechner Privileg errechnet werden: H + S - T = ÷ 15 + 12 - E + N = INVS = die Grenzlinie der Zonenzeit T = Meridian E = Zeitgleichung N = Vorsichtszeit Die Werte für H, S un T sind in Winkelgraden; und die Werte für E und N sind in Stunden ausgedrückt. Die Belegungen von H und N sind vormittags negativ und nachmittags positiv. Die Vorsichtszeit N kann für die Orte, die sich südlich von dem 44. Breitengrad befinden und deren höchste Anhöhen niedriger als 500 Meter sind, berechnet werden: Um die Zeitdifferenz zu ermitteln, gibt man dem Rechner die Werte Höhe (P1), Deklination und Breite ein bzw. tastet jedesmal RUN am Taschenrechner CASIO fx 3600 P. Wenn z.B.die Deklination einen Wert von 21° 47/ 43.5// hat, wird dem Rechner dieser Wert eingegeben: 21 47 43.5Haben die Werte negative Belegungen, so wird die Taste +/- betätigt. Für die Berechnung drückt man nacheinander die Tasten: MODE P1 ENT sin - ENT Kin 1 sin x ENT Kin 3 sin = ÷ Kout 1 cos ÷ Kout 3 cos = INV cos ÷ 15 = INV MODEMan kann alle Gebetszeiten an irgendeinem Ort täglich oder bis auf ein Jahr mit dem Rechner auflisten. Diese Auflistung kann mit Fernkopiergeräten von überall auf der Welt übertragen bzw. empfangen werden. An den Orten, deren Deklination, Zeitgleichung und Breite 41° sind, kann man Halbdifferenz, Zeitdifferenz und Gebetszeiten ohne Rechner und Rechnung nur mit dem Winkelmessgerät leicht ermitteln. Dafür benötigt man dazugehörige religöse Kentnisse. Zeitrechnung füs das Gebetsverrichten bzw. Fasten haben die Rechtsschulesgründer richtig verstanden und mitgeteilt. Die islamischen Rechtsgelehrten haben die Kenntisse der Rechtsschulesgründer in ihre islamische Rechtsbücher eingetragen. Die muslimischen Astronomen haben die Aufgabe, Gebetszeiten zu errechnen. Die Rechnungsergebnisse sollen von den islamischen Rechtsgelehrten bestätigt werden. Dass die Feststellung der Gebetszeiten nach der Uhrzeit bzw. die Bestimmung der Gebetsrichtung mit Kompass gültig ist, steht im Buch von İbni Âbidîn zum Thema “Sich richten beim Gebet nach der Gebetsrichtung” und in dem Buch Fetâwa-i Schemsüddîn Remlî. In dem Buch Mewdûât-ul-ulûm besagt es: (In unserer Zeit ist es unentbehrliche Pflicht für bestimmte Muslime Gebetszeiten zu errechnen. Es ist für alle Müslime unentbehrliche Verpflichtung von dem scheinbaren täglichen Sonnenlauf oder von Kalendern zu verstehen.) In der Erläuterung des Buches von Ibni Âbidîn und der Bücher El-enwâr der Rechtsschule Schafiî bzw. El-mukaddemet-ül-is-siyye der Rechtsschule Malikî steht im folgenden: (Damit ein Gebet gilt, soll man dessen Anfangszeit erlebt haben und bewusst sein, daß das Gebet rechtzeitig verrichtet worden ist. Wenn man nicht sicher ist, ob das Gebet rechtzeitig verrichtet ist, ist das Gebet nicht mehr gültig, selbst wenn man nachher davor sicher ist. Dass die Gebetszeit gekommen ist, erfährt man, indem man den Gebetsruf eines bewussten und gerechten Gläubigen hört. Wenn der Gebetsrufer nicht gerecht ist, [oder wenn man keinen von einem gerechten Gläubigen vorbereiteten Kalender hat], soll man von selbst die Gebetszeit untersuchen und das Gebet verrichten, nachdem man an deren Richtigheit geglaubt hat. Falls ein Sünder oder einer, an dessen Gerechtigkeit Zweifel besteht, einem die Gebetsrichtung zeigt oder andere Religionskenntnisse mitteilt, soll man sich nicht demnach sondern nach seiner eigenen Untersuchung richten.) Alleinverrichtende, Kranke, Reisende und Geschäftsleute, die die Befürchtungen haben, Gebete zu vernachlässigen, sollen alle Gebete in der ersten Periode verrichten. In der Rechtsschule Hanefi ist es empfohlen, Morgengebet in der letzten Periode zu verrichten. Der Anfag des Morgengebet bzw. des Fastens beginnt mit dem wirklichen Tagesanbruch. Dieser Zeitpunkt ist die Zeit, wo die auf 12 Uhr beim Sonnenuntergang bezogene Zeit den Tagesabruch erreicht hat. Oder nach der auf 12 Uhr bei Mitternacht bezogenen Zeit erlebt man in diesem Moment den Tagesanbruch. Der Sonnenaufgang beginnt von 12 Uhr Mitternacht an nach einer Zeitspanne von der Hälfte der Nachtzeit oder nach der auf 12 Uhr bei der Mittagshöhe bezogenen Zeit nach einer Zeitspanne von der Hälfte des Tageszeit. 12 Uhr des Morgens nach der auf Sonnenuntergang bezogenen Zeit ist der Zeitpunkt, wo von 12 Uhr Mitternacht an eine Zeitspanne von der Hälfte der Tageszeit vergangen ist. Die Differenz zwischen dem Sonnenaufgang und der 12 Uhr des Morgens ist eine Zeitdauer, nämlich Differenz zwischen der Hälften der Tages- und Nachtzeit. Es ist empfohlen, Mittagsgemeinschaftsgebet im Sommer in der letzen bzw. im Winter in der ersten Periode zu verrichten. Abendgebet immer in der ersten Periode und Nachtgebet in dem ersten Drittel der rituellen Nacht zu verrichten, ist empfehlenswert. Es ist unerwünscht Nachtgebet nach der Mitternacht auszuführen. Diese Verspätungen sind nur für Gemeinschaftsgebete bestimmt. Die zu Hause Alleinverrichtenden sollen jedes Gebet verrichten, sobald seine Zeit gekommen ist. Mit der heiligen Hadith, die in dem Buch Künus-üd-dekâik steht und von den Gelehrten Hâkim und Tirmüsî berichtet sind, wurde geäußert: Die wertvollste der Anbetungen ist das Gebet, das rechtzeitig verichtet ist. Es wurde mit der folgenden heiligen Hadith mitgeteilt, die auf Seite 537 des Buches İsâlet-ül hafâ und in das Buch Müslim eingetragen ist: Es wird eine Zeit kommen, in der Vorgesetzte und Vorbeter Gebete verspäten bzw. verderben. Verrichte dein Gebet rechtzeitig! Wenn danach das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, wiederhole es! Dein zweites Gebet ist als Freiwilliges gültig. Vorsichtshalber sind Nachmittag-und Nachtgebet nach Imam-ı Âsam zu verrichten. Wer nicht aufwacht muss Witrgebet gleich nach dem Nachtgebet verrichten. Wer Witrgebet vor dem Nachtgebet verrichtet, muss es wiederholen. Diejenigen, die aufwachen können, müssen Witrgebet gegen Ende der Nacht verrichten. Um Gebetszeiten an einem Ort zu ermitteln gilt eine von diesen zwei Formeln: Normalzeit = auf die Mittagshöhe bezogene Zeit + auf Normalzeitbezogene rituelle Sonnenunter - gangszeit. auf Mittagshöhe bezogene Zeit=Normalzeit-auf Normalzeit bezogene rituelle Sonnenuntergangszeit. Ber der Rechnung der Zeiten vor dem Sonnenuntergang, wird 12 addiert, bevor man subtrahiert. Im Buch von Ahmed Beğ wird die Formel der auf 12 uhr bei der Mittagshöhe bezogene Zeit verwendet. Die zweite Formel benutzt man auch um die Uhr nach der auf die Mittagshöhe bezogenen Zeit zu stellen. Es ist unerlaubt, in drei Zeiten Gebete zu verrichten. Die in diesen drei Zeiten verrichteten unentbehrlichen Gebete sind nicht gültig. Obwohl freiwillge Gebete gelten, sind sie aber unerwünscht. Diese drei Zeiten sind die Sonnenaufgans-bzw. -untergangszeit und die Zeit der Mittagshöhe. Die Sonnenaufgangszeit beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der obere Sonnenrand am sichtbaren Horizont sichtbar wird, und dauert bis zum frühesten Vormittag. Die Zeit der Mittagshöhe ist die Zeitspanne zwischen den Zeitpunkten, die sich eine Vorsichtszeit vor und nach der Zeit der wahren Mittagshöhe befinden. Diese Zeitspanne ist für İstanbul 20 Minuten. Die Sonnenuntergangszeit ist die Zeitspanne von der Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne bis zum Sonnenuntergang. Diese Zeitspanne ändert sich zwischen 37 bis 42 Minuten. Beim Sonnenuntergang darf man nur das Nachmittagsgebet des Tages verrichten. Es ist unerwünscht, das Nachmittagsgebet bis zur Zeit der gelblichen Erscheinung der Sonne zu verspäten. Nach Imam-ı Jussuf darf man freitags freiwilliges Gebet in der Zeit der Mittagshöhe verrichten. Aber diese Überlieferung ist nicht überzeugend. Es ist nicht erlaubt, sich beim Koranrezitieren bzw. Gebetsverrichten fürs Versehen niederzuwerfen, wenn der Leichnam zur Beerdigung vorbereitet ist. Zu diesen Zeiten soll man Totengebet verrichten. Es gibt zwei Zeiten, in denen es unerwünscht ist, freiwillige Gebete zu verrichten. Erster Zeitraum ist von Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang. Zweiter Zeitraum ist von nach Verrichten des Nachmittagsgebet bis zum Verrichten des Abendgebet. Außerdem ist es unerlaubt, bei der Freitagspredigt bzw. zweiten Gebetsruf und bei dem Gemeinschaftsgebet während des Gebetsverrichten des Vorbeters freiwilliges bzw. erforderliches Morgengebet zu verrichten. Das erforderliche Gebet des Morgens soll man außerhalb der Reihe verrichten. Besser ist vor dem Gemeinschaftsgebet das erforderliche Morgengebet zu verrichten. Wenn die Sonne aufgeht, bevor man das Morgengebet verrichtet, gilt das Morgengebet nicht. Geht die Sonne unter, bevor man das Nachmittagsgebet vollendet, ist das Nachmittagsgebet gültig. Wenn die in der Richtung nach Westen Fliegenden das Abendgebet im Flugzeug verrichtet aber danach die Sonne wieder gesehen haben, sollen sie es nach dem Sonnenuntergang wiederholen. Wenn man in diesem Umstand das Fasten abgebrochen hat, soll man es nach dem Ramadanfest nachholen. Nach der Rechtsschule Hanefî sollen die Pilger auf den Plätzen Arafât und Müsdelife zwei Gebete d.h. Mittags- und Nachmittags- oder Abend- und Nachtgebet, nacheinander verrichten. Aus triftigen Gründen, wie Krankheit, Reise, Todesgefahr, Wasserknappheit, Stillzeit der Frauen, Blindheit, Bedrohung, schwere Arbeit und dergleichen, darf man nach der Rechtsschule Hanbelî zwei Gebete in einer Zeit nacheinander verrichten. Diejenigen, die ihre Arbeitsplätze nicht verlassen dürfen, sollen ihre Gebete nach der Rechtsschule Hanbelî nacheinander verrichten, weil nach der Rechtsschule Hanefî kein Grund besteht, Gebete zu vernachlässigen. Man soll Gebete nach der rituellen Reihe, nämlich Mittags- vor Nachmittags- und Abend- vor Nachtgebet verrichten und alle rituellen Vorschriften bezüglich der Waschung bzw. Ganzwaschung und des Gebetsverrichtens nach der Rechtsschule Hanbelî befolgen. BEMERKUNG: Es ist unerlaubt, Gebete vorzeitig bzw. nach der gültigen Zeit zu verrichten. Eine Gebetszeit beginnt, wenn die Sonne diesbezügliche Höhe erreicht. Bei Zeitrechnung für das Gebetsverrichten weichen manche Kalender aus vier Gründen vom Kalender der Zeitung “Türkiye” ab: 1. Die Höhen werden bezüglich des wahren Horizont berechnet. Jedoch sollten die Höhen in bezug auf den scheinbaren Horizont des höchsten Anhöhe eines Ortes berechnet werden. 2. Der scheinbare Horizont ist von der Erhöhung eines Standortes abhängig. Sie berechnen die auf den wahren Horizont bezogenen Zeiten, die nach der auf den wahren Horizont der niedrigen Punkte des betreffenden Ortes bezogenen Höhen errechnet werden. Aus diesem Grund weichen Gebetszeiten von rituellen Zeiten ab und sind deswegen zweifelhaft. Gebetszeiten sollten jedoch in Zeiten umgerechnet werden, die nach der auf den scheinbaren Horizont des höchsten Punktes des betreffenden Ortes bezogenen Höhen ermittelt werden sollten. 3. Sie berechnen die Zeit der Sonnenhöhe. In Wirklichkeit jedoch sollte man diese Zeit berechnen, indem man den bezüglichen Sonnenstand beobachtet. Außerdem muss man auch mit der Refraktion rechnen. 4. Sie berechnen die Zeit der Sonnenhöhe bezüglich des Sonnenmittelpunktes. Man sollte in Wirklichkeit jedoch die genannte Zeit in bezug auf den Sonnenrand errechnen. Um oben genannte Fehler zu beseitigen, haben die islamischen Gelehrten die Vorsichtszeit mitgerechnet. Die Vorsichtszeit für Istanbul ist 10 Minuten. Damit Gebete und Fasten gelten, muss man die Vorsichtszeit mitrechnen. DIE NÖTIGEN VORSCHRIFTEN DER GEBETSVERRICHTUNG Nach der Rechtsschule Hanefî sind die nötigen Vorschriften der Gebetsverrichtung wie folgt: Hinter dem Vorbeter stehend, außer Subhanekegebet nichts zu rezitieren. Dass Vorbeter bzw. allein Verrichtender in ersten und zweiten Gebetseinheiten, Rekas, der unentbehrlichen Gebete und in allen Gebetseinheiten der anderen Gebete einmal die Sure Fatiha und dann eine zusätzliche Sure und in den dritten und vierten Gebetseinheiten der unentbehrlichen Gebete nur die Sure Fatiha rezitieren sollen, ist auch eine nötige Vorschrift. Im ersten rituellen Sitzen so lange zu warten, bis man in dieser Dauer das Techijjatgebet rezitieren kann. Rituelle Niederwerfungen rechtzeitig zu erfüllen. Im zweiten rituellen Sitzen das Techijjatgebet zu rezitieren. Die Gebetsverichtung grüßend nach rechts und links zu beenden. In der letzen Gebetseinheit des Witrgebets ist das Gebet “Kunut” zu rezitieren. Beim Verrichten des Festgebetes die rituelle Formel “Allahu ekber” zu rezitieren. Bestimmte Gebete bzw. Formel in bestimmten rituellen Haltungen innerlich bzw. öffentlich auszusprechen. Gebete regelmäßig zu verrichten. Nach dem Rezitieren bzw. Zuhören der rituelle Niederwerfung erwähnenden heiligen Verse, sich niederzuwerfen. Beim Versehen sich dafür noch einmal niederzuwerfen. Gleich nach dem Rezitieren des Techijjatgebets beim ersten rituellen Sitzen währed des Verrichtens der Gebete mit vier bzw. drei Gebetseinheiten aufzustehen. Dem Vorbeter ganz genau zu folgen. Soweit wie möglich sollten die Gebete in der Gemeinschaft verrichtet werden. Gleich nach dem Verrichten der 23 unentbehrlichen Gebete, angefangen von dem Morgengebet am Vortag des Opferfestes bis Nachmittagsgebet des vierten Festtages, die rituelle Formel zu rezitieren. DIE ERFORDERLICHEN VORSCHRIFTEN DER GEBETSVERRICHTUNG Die erforderlichen Vorschriften des Gebetes nach der Rechtsschule Hanefi sind im folgenden: Zahnbürste aus Zahnbürstenbaum zu benutzen. Die Männer sollen beim Aussprechen der Formel “Allahu ekber” ihre Hände bis zu den Ohren bzw. die Frauen bis zu den Schultern aufheben. Beim Aussprechen die rituelle Formel “Allahu ekber” zu Beginn jeder Gebetsverrichtung und vor dem Rezitieren des Kunutgebet im Witrgebet die inneren Handflächen nach der Richtung der heiligen Kaabe, Kıble, zu wenden. Man soll beim Aufrechtstehen im Gebet die rechte Hand auf das linke Handgelenk legen, indem der Daumen und der kleine Finger der rechten Hand um das linke Handgelenk greifen. Männer sollen ihre Hände, wie bereits erwähnt, auf den Bauch und Frauen auf die Brust legen. Man soll in der ersten Gebetseinheit jeder Gebetsverrichtung das Subhânekegebet rezitieren. Vorbeter bzw. allein Verrichtender sollen nach dem Subhânekegebet “Eusubilachi minesch-schejtanirradschim bissmillahirrachmanirrachîm” und in folgenden Gebetseinheiten “Bissmillachirrachmanirrachîm” aussprechen und danach die Sure Fatiha rezitieren. Nach dem Aussprechen des letzten Wortes “Weled-dâllîn” der Sure Fatiha soll die Gemeinschaft innerlich “amen” aussprechen. Während man sich neigt, soll man “Allahu ekber” und bei der rituellen Neigung dreimal “Sübhâne rabbijel’asîm” aussprechen, indem man die Hände, mit Abständen zwischen den Fingern, auf die Knien setzt und den Kopf und Rücken in eine gerade Linie bringt. Beim Aufstehen soll der Vorbeter bzw. allein Verrichtender “Semî’ allachü limen hamidech” und danach soll die Gemeinschaft bzw. der allein Verrichtende “Rabbenâ lekelhamd” aussprechen. Während der Sichneigung soll man “Allahu ekber” und bei der rituellen Niederwerfung dreimal “Sübhâne rabbijel a’lâ” ausdrücken und beim Sichaufrichten aus der ersten Niederwerfung bzw. während der zweiten Niederwerfung und beim Sicherheben aus der zeiten Niederwerfung die Formel “Allahü ekber” aussprechen. Die Männer müssen auf dem linken Fuß sitzen und Zehenspitzen des rechten Fuß auf den Boden setzen. Man muss beim letzten rituellen Sitzen nach dem Techijjatgebet die Grußgebete rezitieren und zum Ende der Gebetsverrichtung, jedesmal den Kopf wendend, nach rechts und nach links grüßen. Beim rituellen Sitzen muß man die Hände locker auf die Knien setzen, bei der rituellen Niederwerfung die Zehenspitzen zur Kıble wenden und die Hände in eine grade Linie zu den Ohren legen, d.h. seine sieben Körperteile vorschriftsmäßig halten. Man muß den erforderlichen Vorschriften gemäß zum Gebet rufen. Man rezitiert bei dritten und vierten Gebetseinheiten, Rekas, der unentbehrlichen Gebete nur die Sure Fatiha. Vor Beginn der Gebetsverrichtung soll man vorschriftsgemäß zum Gebet rufen. Man soll zu Beginn des Gebetsverrichtens zum zweiten Mal zum Gebet rufen. Der Vorbeter soll sich nach dem Gebetsverrichten zur Gemeinschaft wenden. DIE EMPFOHLENEN VORSCHRIFTEN DER GEBETSVERRICHTUNG Nach der Rechtsschule Hanefî sind die empfohlenen Vorschriften des Gebetsverrichtens folgendermassen: Beim zweiten Gebetsruf soll die Gemeinschaft aufstehen, um das Gebet zu verrichten, sobald der Gebetsrufer das Wort Hajje alessalâch ausgesprochen hat. Beim Aussprechen der Formel “Allahu ekber zu Beginn der Gebetsverrichtung bzw. des Gebetes Kunut beim Verrichten des Witrgebetes soll man mit den Daumen die Ohrläppchen berühren. Beim rituellen Aufstehen soll man die Hände, wie bereits erwähnt, aufeinander legen und auf die Stelle der rituellen Niederwerfung blicken. Bei der rituellen Neigung bzw. Niederwerfung muß man fünf- oder siebenmal lobpreisen. Bei der rituellen Neigung soll man auf die Füße blicken und sie aneinander nähern. Man muss beim Aufstehen den linken Fuß von dem rechten trennen. Bei der rituellen Niederwerfung soll man zuerst die Nase und dann die Stirn auf den Boden setzen und auf beide Nasenseiten blicken. Beim Grüßen nach rechts und links muß man auf die Rundung des Schulters blicken. Derjenige, der rechts vom Vorbeter das Gebet verrichtet, muss beabsichtigen, die schützenden Engel und die Gemeinschaft zu begrüßen. Anderen Mitglieder der Gemeinschaft müssen beabsichtigen, die schützenden Engel zu begrüßen. Man soll beim Gebetsverrichten den Schweiß nicht abwischen, nicht husten und nicht gähnen. Man muss beim rituellen Sitzen auf die Oberschenkel blicken. DIE SITTEN DER GEBETSVERRICHTUNG, DIE ALS EMPFOHLENE VORSCHRIFTEN GELTEN 1 — Gleich nach der Beendigung des Gebetsverrichtens einmal; “Allahümme entesselâmü we minkes-selâmü tebârekte jâ sel-dschelâli wel-ikram” und danach dreimal; “Estagfirullachel’asîm ellesî lâ ilâche illâ hüwel hajjel kayyume we etûbü ilejeh” auszusprechen. 2 — Dann den heiligen Vers Kursî zu rezitieren. 3 — Dreiunddreißigmal “Sübhanallach” auszusprechen. 4 — Dreiunddreißigmal Elhamdülillach auszusprechen. 5 — Dreiunddreißigmal “Allahü ekber” auszusprechen. 6 — Einmal “Lâilâche-illallachü wachdechû lâ scherîkelech lechül mülkü we lechülhamdü we hüwe alâ küllî schej’in kadîr” auszusprechen. 7 — Die Arme nach vorne ausstreckend, die inneren Handflächen nach der Bittgebetsrichtung, dem Thron des Erhabenen, zu wenden und aufrichtig zu beten. 8 — Die Gemeinschaft wartet darauf, dass der Vorbeter das Bittgebet ausspricht. 9 — Nach dem Bittgebet spricht die Gemeinschaft amen aus. 10 — Nach dem Bittgebet berührt man mit den inneren Handflächen das Gesicht. 11 — Danach spricht man elfmal die Sure Ichlâs jedesmal mit der Einleitungsformel “Bissmillachirrachmanirrachim”. Die hierfür überlieferte heilige Hadith steht auf letzter Seite im ersten Band des Buches Berîka. Dann rezitiert man die Suren Felâk and Nâs und spricht 67 mal Estagfirullach und zehnmal Sübhânallach we bîhamdichi sübhânallahil’azîm. Anschließend rezitiert man den heiligen Vers “Sübhâne Rabbike” Sübhâne Rab-bike Rab-bil is-seti am-ma jassifun we selâmün allel mürselîn. Wel hamdü lillathi Rab-bil âlemîn. Diese stehen im Buch Merâk-il-felâch. Mit der heiligen Hadith wurde erläutert: “Bittgebete, die täglich fünfmal nach unentbehrlichen Gebeten geäußert werden, werden erhört.” Aber man muss Bittgebete innerlich und achtsam äußern. Es ist unerwünscht, Bittgebete nur in bestimmten Zeiten und wie Gedichte zu rezitieren. Es gilt als erforderliche Vorschrift, nach dem Bittgebet mit den Händen das Gesicht zu berühren. Der heilige Prophet pflegte, bei der Umkreisung der heiligen Kaabe und vor dem Schlafen Bittgebe zu äußern. Bei diesen Bittgebeten streckte er die Hände nicht aus und führt sie nicht ans Gesicht. Bittgebete und Rezitieren der Namen ALLAHs, des Erhabenen, müssen innerlich ausgesprochen werden. Tanzen, um sich drehen, in die Hände klatschen, Schellentrommel bzw. Pauke schlagen, Rohrflöte bzw. ein anderes Musikinstrument spielen, wie die Angehörigen der Derwischorden es machen, sind untersagt. Darin stimmen die Gelehrten miteinander überein, dass diese unerlaubt sind. Es versteht sich, daß Vorbeter und Gemeinschaft ihre Bittgebete innerlich äußern müssen. Sie dürfen im einzelnen beten oder gehen, ohne Bittgebete zu äußern. Im Buch der Rechtsgutachten namens Hindijje heißt es: “Es ist unerwünscht, daß Vorbeter nach der Beendigung einer Gebetsverrichtung, deren letzter Teil ein erforderliches Gebet ist, sitzend bleibt. Er soll ein wenig nach rechts oder links oder nach hinten rücken und dort den letzten erforderlichen Gebetsteil umgehend verrichten. Oder er darf nach Hause gehen und diesen Teil dort verrichten. Die Gemeinschaft bzw. die allein Verrichtenden dürfen sitzend bleiben und Gebete aussprechen. Nach der Beendigung der Gebsverrichtung, deren letzter Teil kein erforderliches Gebet ist, darf der Vorbeter nicht bleiben, wo er nach der Richtung der heiligen Kaabe, Kıble, sitzt. Es muss sich nach rechts oder links oder gegenüber der Gemeinschaft wenden oder aufstehen und gehen.” DAS BITTGEBET NACH DER GEBETSVERRICHTUNG Elhamdülillachi Rabbil’âlemîn Es-selâtü wesselâmü alâ resûlina Muhammedin we Âlichî we Sachbichî edschma-in. O mein Schöpfer! Nimm bitte das Gebet, das ich verrichtet habe, an! Schenke bitte mir ein glückliches Ende! Gib mir bitte die Gelegenheit, in den letzten Zügen das Glaubensbekenntnis auszusprechen! Vergib bitte meinen verstorbenen Angehörigen! Allachümmagfir werham ente hajrürrâchimîn. Teweffenî muslimen we elhıknî bissalichîn. Allachümmeafir-lî we li-wâlidejje we lilmü’minîne wel mü’minat jewme jekûmül hisâb. O mein Schöpfer! Schütze bitte mich vor Bosheiten des Satans, des Feindes und meines Ichs. Schenke uns Güte und erlaubte uns gesegnete Nahrung! Gib den Anhängern des Islams Sicherheit! Bestrafe die Feinde des Islams! Hilfe den Muslimen, die den Islam gegen die Feinde verteidigen! Allahümme inneke afüwwün kerîmün tuchib-bül-afwe fa’fü annî. O mein Schöpfer! Heile unsere Kranken und befreie unsere Notleidenden! Allahümme innî es’elükes-sıch-hate wel-âfiyyete wel emânete we hüs-nelhulkı verrıdâe bilkaderi bi-rachmetike ja erhamer-rachimîn. O mein Schöpfer! Schenke meinen Eltern, meinen Familienangehörigen, meinen Verwandten und Bekannten und allen meinen Glaubensgenossen Sittsamkeit, Vernunft, glückliches Leben, Gesundheit und Rechtleitung! Amen! Welhamdülillachi Rabbil’âlemin. Allahümme salli alâ Muhammedin we alâ âli Muhammedin kema sal-lejte alâ İbrachime ve alâ âli İbrachim inneke hamidün medschid. Allahümme barik alâ Muhammedün we alâ âli Muhammedin kemâ barekte alâ İbrachime we alâ âli İbrachim inneke hamidün medschid. Allahümme Rabbenâ âtina fid-dünya hasseneten wefilâchireti hassenten wekına asaben-nar. Birachmetike ja erhamerrachimîn. Welhamdülillachi Rabbil’âlemîn. Estagfirullach, estagfirullach, estagfirullach, estagfirullache’asim elkerîm ellesî lâ-ilâche illâ huwel hajjel-kajjume we etûbü ilejch. DIE UNERWÜNSCHTEN HANDLUNGEN BEI DER GEBETSVERRICHTUNG 1 — Den Hals nach rechts oder nach links zu neigen. 2 — Sich mit den Dingen auf sich zu beschäftigen. 3 — Unentschuldigt mit den Händen die Stelle der rituellen Niederwerfung zu streichen. 4 — Dass die Männer beim Aufrechtstehen die Hände auf der Brust bzw. bei der rituellen Niederwerfung in deren Linie halten. 5 — Unentschuldigt die Finger knacksen zu lassen. 6 — Unentschuldigt mit gekreuzten Beinen zu sitzen. 7 — Bei der rituellen Niederwerfung den Fuß vom Boden zu heben. 8 — Eine unangemesse Kleidug zu tragen. 9 — Gegenüber einer Person das Gebet zu verrichten. 10 — Gegenüber dem Feuer das Gebet zu verrichten. 11 — An Körperteilen bzw. auf der Kleidung Menschen- oder Tierbilder zu haben. 12 — Unentschuldigt zu gähnen. 13 — Die Hände in den Ärmeln zu halten. 14 — Beim rituellen Sitzen die Knien zu heben. 15 — Die Augen zu zumachen. 16 — Die Hände nach einer anderen Richtung, außer die Kıble zu wenden. 17 — Beim Gemeinschaftsgebet in hinteren Reihen Gebet zu verrichten, ohne die vorderen Reihen zu vervollständigen. Wenn man in diesem Fall in der hinteren Reihe allein ist, ist es strengt unerwünscht und sein Gebet gilt nicht. Man muss dieses Gebet wiederholen. 18 — Ohne Deckung gegenüber einem Grab das Gebet zu verrichten. 19 — Gegenüber einem Schmutz das Gebet zu verrichten. 20 — Dass Männer und Frauen nebeneinander Gebet verrichten. 21 — Im Falle des Stuhldrangs das Gebet zu verrichten. 22 — Während der rituellen Niederwerfung unentschuldigt sich mit den Händen auf den Boden zu stützen. 23 — Sich in einer unentbehrlichen Haltung zweimal zu jukken. (Wenn man sich mit den Händen dreimal juckt, gilt das Gebet nicht. 24 — Sich früher als der Vorbeter zu neigen. 25 — Früher als der Vorbeter aufzustehen. 26 — Sich früher als Vorbeter niederzuwerfen. 27 — Sich früher als der Vorbeter von der rituellen Niederwerfung zu trennen. 28 — Unentschuldigt stützend aufzustehen. 29 — Beim Aufstehen von der rituellen Niederwerfung die Knien früher als die Hände zu heben. 30 — Staub an Händen und am Gesicht abzuwischen. 31 — In der zweiten Gebetseinheit eine Sure zu rezitieren, die nach der Reihe [im heiligen Koran] früher kommt als die Sure in der ersten Gebetseinheit. 32 — Gleiche Sure in der ersten und zweiten Gebetseinheit oder eine Sure in einer Gebetseinheit zweimal zu rezitieren. (Das darf man bei freiwilligen Gebeten.) 33 — In der zweiten Gebetseinheit eine Sure zu rezitieren, die nach der Reihe der Suren nachher kommt als die Sure in der ersten Gebetseinheit. 34 — Eine Sure in der zweiten Gebetseinheit drei heilige Verse länger zu rezitieren als die Sure in der ersten Gebetseinheit. 35 — Sich unentschuldigt lehnend, sich zu neigen bzw. niederzuwerfen oder aufzustehen. 36 — Fliegen zu verscheuchen. 37 — Mit gefalteten Ärmeln und bloßem Schulter Gebet zu verrichten. 38 — Im freien Gebet zu verrichten, ohne dass man eine Deckung vor sich hat. 39 — Auf einer Durchgangstelle Gebet zu verrichten. 40 — Bei der ritellen Neigung bzw. Niederwerfung Lobpreisung mit Hilfe von Fingern zu zählen. 41 — Dass der Vorbeter völlig in der Gebetsnische ist. 42 — Dass der Vorbeter mehr als ein halbes Meter höher oder niedriger ist, als die Gemeinschaft. 43 — Dass sich der Vorbeter anderswo als bei der Gebetnische befindet. 44 — Laut “Amen” zu sagen. 45 — Die zum rituellen Aufstehen gehörigen Lobpreisung bei der rituellen Neigung zu vervollständigen. 46 — Die zur rituellen Neigung gehörigen Lobpreisung beim rituellen Aufstehen zu vervollständigen. 47 — Unentschuldigt auf einem Fuß zu stehen. 48 — Beim Gebet zu wackeln. 49 — Ungeziefer zu töten, die nicht gestochen haben. 50 — Im Gebet etwas zu riechen. 51 — Mit bloßem Kopf Gebet zu verrichten. Nur im Pilger-Gewand verrichten die Pilger das Gebet mit bloßem Kopf. 52 — Mit bloßen Armen Gebet zu verrichten. 53 — Mit bloßen Füßen Gebet zu verrichten. (Nach einer Überlieferung ist es eine ünerwünschte Handlung, daß Frauen mit bloßen Füßen Gebete verrichten; nach einer anderen Überlieferung dagegen ist es ein Verderbnis der Gebetsverrichtung.) Es steht im Buch İbni Âbidîn auf Seite 439, daß es unerwünscht ist, Schuhe und dergleichen in der Moschee hinter sich zu stellen. Dass es erforderlich ist, Gegenstände in der Mosche auf der linken Seite und unerwünscht auf der rechten oder vorderen Seite zu stellen, heißt es im Buch Berîka. Im Buch Tergîb üs-salât steht, dass es unerwünscht ist, zwischen unentbehrlichen und erforderlichen Gebeten Bittgebete zu äußern. DIE VERDERBNISSE DER GEBETSVERRICHTUNG Es gibt fünfundfüngzig Handlungen, die nach der Rechtsschule Hanefi Gebete verderben: 1 — Menschenworte auszusprechen. 2 — Hörbar zu lachen. 3 — Sich überflüssig zu bewegen. 4 — Unentschuldigt eine unentbehrliche Haltung nicht zu haben. 5 — Unbewusst eine unentbehrliche Haltung nicht zu haben. 6 — Um weltliche Dinge laut zu weinen. 7 — Unentschuldigt zu husten. 8 — Kaugummi zu kauen. 9 — Sich in einer unentbehrliche Haltung dreimal mit Händen zu jucken oder zu schlagen. 10 — Sich die Hand zu drücken. 11 — Die Formel “Allahu ekber” nicht hörbar auszusprechen. 12 — So leise zu rezitieren, dass man seine eigene Stimmen nicht hören kann. 13 — Lâ hawle welâ kuw-wete illâ billâchil alijjilasîm oder Sübhanallach oder Lâ ilâche illallach auszusprechen, wenn man von jemandem gerufen wird. Wenn man diese rituellen Worte mit der Absicht der Deutung, dass man beim Gebet ist, ausgesprochen hat, ist sein Gebet gültig. Falls man sie als Antwort für den Rufenden ausgesprochen hat, wird sein Gebet verdorben. 14 — Bewusst einen Gruß zu erwidern. 15 — Dass aufgrund der im Mund befindlichen Restnahrung erzeugter Speichel in die Luftröhre kommt. 16 — Dass beim Gebetsverrichten im freien Regen, Schneeflocken oder Hagel in die Luftröhre kommt. 17 — Zügel des Reit- bzw Lasttiers dreimal zu ziehen. 18 — Seinen Hand dreimal zu heben oder dreimal Ungeziefer zu töten. 19 — In einer untbehrlichen Haltung drei Haare abzureißen. 20 — Mit drei (oder mehreren) Buchstaben wie “Pfui” und dergleichen auszurufen. 21 — Beim Gebetsverrichten auf dem Pferd mit einem Fuß dreimal anzuspornen. 22 — Mit beiden Füßen einmal anzuspornen. 23 — Dem Vorbeter spät zu folgen. 24 — Unentschuldigt eine Reihenbreite zu gehen. 25 — Sich zu kämmen. 26 — Gemeinschaftgebet mit anderem Geschlecht zu verrichten. (Wenn es zwischen Frauen und Männern einen Vorhang gibt, ist das Gebet gültig.) 27 — Beim Versehen des Rezitierens einem außer dem Vorbeter zu helfen. 28 — Wenn eine Frau auf einer leeren Stelle Gemeinschaftgebet verrichtet und nachher diese Stelle von Männern zu Reihen vervollständigt wird, gelten die Gebete von drei Männern, die rechts, links und hinter der Frau verrichtet haben, nicht. 29 — Ein Kind zu umarmen. 30 — Etwas zu essen oder zu trinken. 31 — Einen Nahrungsrest im Mund, der so groß wie eine Kichererbse ist, zu schlucken. 32 — Mit beiden Händen den Kragen zusammenzuziehen oder die Kopfbedeckung abzunehmen bzw. wieder anzusetzen, nachdem sie abgenommen worden ist. 33 — Wegen eines Unglücks “Innâ lillâch we innâ ilejchi radschi’ûn” auszusprechen. 34 — Wegen einer Freude “Elhamdülillach” auszusprechen. 35 — Nach dem Niesen im Gebet “Elhamdülillach” zu sagen. 36 — Nach dem Niesen des nächststehenden “Jerhamükellach” auszusprechen. 37 — Nach dem Niesen des anderen “Jerhamükellach” zu äußern. 38 — Im Gebet zu küssen. 39 — Weltliche Dinge wie Gold und Silber zu verlangen. 40 — Die Brust von der Kıble abzuwenden. Die im Kalender gezeigte Kıblezeit ist der Zeitpunkt, an dem man sich, wenn man sich nach der Sonne wendet, nach der Kıble richtet. (Siehe Anhang: Bestimmen der Kıblezeit.) 41 — Bei der rituellen Niederwerfung beide Fersen vom Boden zu heben. 42 — So falsch zu rezitieren, dass die Bedeutung der heiligen Verse nicht stimmen. 43 — Einen Säugling zu stillen. 44 — Auf Verlangen, den Platz zu wechseln. 45 — Das Reittier dreimal zu peitschen. 46 — Eine geschlossene Tür zu öffnen. 47 — Bis drei Buchstaben zu schreiben. 48 — Einen Mantel anzuziehen. 49 — Sich daran zu erinnern, dass die Anzahl der vernachlässigten Gebete weniger als sechs ist. 50 — Beim Verrichten entschuldigt der unentbehrlichen Gebete [im Schiff, im Zug oder] auf dem Reittier sich von der Kıble abzuwenden. 51 — Eine Last zu laden. 52 — Innerlich glaubensabtrünnig zu sein. 53 — Rituell unrein zu sein. 54 — Dass sich der Vorbeter beim Gebet ablöst, in der Vemutung, dass seine rituelle Waschung nicht mehr gültig sei. 55 — Den heiligen Koran mit verwechselten Buchstaben zu rezitieren, so dass die Bedeutung nicht mehr stimmt. [St. Ibni Âbidîn, Friede sei mit ihm, erläutert im Zusammenhang mit der erforderlichen Haltung des Gebetes folgendes: “Ein Gebet gilt nicht, wenn man es verrichtet, indem man jemandem außerhalb des Gebetes folgt. Es ist eine unerwünschte Handlung, dass Vorbeter und Gebetsrufer lauter als benötigt rezitieren. Es ist notwendig, dass Vorbeter und Gebetsrufer bei der rituellen Formel sich fürs Gebet beabsichtigen. Wenn sie sich nicht auf diese Weise beabsichtigen, gilt das Gebet nicht. Falls die Stimme des Vorbeters ausreicht, ist es unerwünscht, dass der Gebetsrufer rituelle Formel und Lobpreisung wiederholt. Das ist zugleich eine Abweichung. Es ist empfohlen, die Worte des Vorbeters zu wiederholen, wenn es nötig ist. Jedoch gilt das Gebet nicht, wenn der Gebetsrufer musikalisch rezitiert.” Hiermit versteht es sich, daß die Gebete nicht gelten, wenn Vorbeter und Gebetsrufer durch Lautsprecher rezitieren. Dies gilt zugleich als eine hässliche religiöse Abweichung und deswegen als schwere Sünde. Dass man auch einem Vorbeter durch Fernsehen nicht folgen darf, steht mit Begründung in der religrösen Zeitschrift El-mu’allim vom Rebî’ul-ewwel 1406 (Dezember 1985) mit der Nummer 12, die von indischen Gelehrten in der Stadt Malappuram erschien.]. DIE HANDLUNGEN, DIE DAS GEBET NICHT VERDERBEN: Wenn man, um leere Reihe zu vervollständigen, zwei Schritte macht, oder ohne einen Gruß zu erwidern, “amen” sagt, oder wenn man mit Augen einen Gruß erwidert, oder eine Frage, wieviel Gebetseinheiten verrichtet wurden, mit Fingern beantwortet, alle diese Handlungen verderben das Gebet nicht. Salât heißt im Lexion Gebete der Gläubigen, Busse der Engel und Vergebung von Allah, dem Erhabenen. Symbolisch besteht das Salât aus bestimmten Handlungen außerhalb und Haltungen innerhalb des Gebetes. Diese rituelle Haltungen bzw. Handlungen gehören zum Gebetsverrichten. Eines Tages sagte der heilige Prophet St. Ali, Friede sei mit ihnen: O Alî! Du mußt unentberliche, nötige, erforderliche und empfohlene Vorschriften des Gebetes beachten! Da erwiderte ein Medinenser dem heiligen Propheten: “O Prophet Allahs, des Erhabenen! St. Ali weiß alle diese. Erkläre bitte uns die Tugenden des Einhaltens der unentbehrlichen, nötigen, erforderlichen und empfohlenen Vorschriften des Gebetes! Demgemäß werden wir handeln.” Daraufhin erklärte der heilige Prophet wie folgt: “O meine Gemeinschaft und meine Gefährten! Das Gebet ist das Wohlgefallen Allahs, des Allmächtigen, das Geliebte der Engel, Glaubenslicht der Heiligen, Erkenntnis und Vorzug der Handlungen, Kraft des Körpers, Segen der Ernährung, Glaubenslicht der Seele, Gültigkeit der Bittgebete, Fürbitte bei verhörenden Engeln, Licht des Grabes, Antwort auf die Fragen der Engel Münker und Nekîr, Schatten über euch am Tage der Auferstehung, Scheidewand zwischen euch und der Hölle, blitzschnelles Gehen über die Brücke Sırat, auf euer Haupt gesetzte Krone im Paradies und Schlüssel des Paradieses.” DAS VERRICHTEN DES GEBETES 20 — Der heilige Prophet hat gebietet: (Macht eure Häuser nicht zu Kirchen! Verziert es mit dem Gebet!). In einer anderen Hadith wurde mitgeteilt: (Das Gebet mit zwei Rekas in meiner Moschee ist vorzüglicher als das Gebet mit tausend Rekas in anderen Moscheen). Und (Das Verrichten der ersten zwei Rekas des Morgengebets im Haus ist vorzüglicher als die in meiner Moschee!). DAS MORGENGEBET 21 — Ich soll dir erklären, wie man die ersten zwei Rekas des Morgengebets verrichtet: Du sollst dich zuerst nach der Richtung der heiligen Kaaba wenden. Die Gebetstelle soll ganz gereinigt sein. Beginne mit dem Gebet so ehrerbietig, als ob du ALLAH, den Erhabenen und den heiligen Propheten vor dir gesehen hättest. Auf diese Weise darf dein Gebet das Echte sein. Wenn dein Körper bei der Gebetstelle und deine Gedanken aber an anderen Dingen sind, so ist dieses kein Gebet. Wenn du in solch einer Stimmung bist, sprich: “Lâ hawle welâ kuwwete illa billachil aliyyil asîm” aus und dann beginne mit dem Gebet, damit du es sowohl körperlich als auch geistlich verrichten kannst. Zuerst denke daran: “Ich habe die Absicht die ersten zwei Reka des heutigen Morgengebets zu verrichten”. Hebe die Hände und berühre mit den Daumen die Ohrläpchen. Es ist eine unentbehrliche Vorschrift die Absicht denkend zu haben. Wenn du dem Vorbeter folgst, dann sollst du daran denken: “Ich habe die Absicht die ersten zwei Rekas des heutigen Morgengebets zu verrichten und folge dem Vorbeter!” Dann sprich die Formel “Allachü ekber” aus und senke die Hände, lege sie auf den Bauch aufeinander! Der kleine Finger und der Daumen der rechten Hand sollen das linke Handgelenk umfassen und andere Finger der rechten Hand sollen auf dem linken Handgelenk gerade liegen. (Wenn man eine Frau ist, soll man die Hände auf diese Weise, aber nicht auf den Bauch sondern auf die Brust legen). Sprich das Subhanekegebet aus. Vom Aussprechen der Gebetformel “Allahü ekber” an sollen deine Blicke auf der Gebetstelle sein. Die Füße sollen gleichlaufend sein. Zwischen den Füßen soll sich ein vier fingerbreiter Abstand befinden. Nach dem Subhanekegebet sprichst die Formel “eusübillachimineschschejtanirradschim bismillachirrachmanirrachim” und die Sure Fatiha aus. Sprich die Gebetformel “Bismillahirrahmanirrahîm” eine Sure oder drei heilige Kuranverse aus. Danach neigst du dich rituell. Bei der rituellen Neigung fassest du die Knien mit den beiden Händen. Dabei sollen dein Rücken und dein Kopf in gleicher Linie und waagerecht sein. St. Aische, Gnade ALLAH’s, des Erhabenen sei mit ihr, hat gemeldet: (Beim Gebetsverrichten beugte der heilige Prophet sich so dass, wenn man auf seinen Rücken eine wassergefüllte Kanne gelegt hätte, das Wasser nicht aus der Kanne gegossen wäre). Die rituelle Neigung der Frauen ist nicht genau wie die der Männer. Ihre Neigung ist nicht ganz waagerecht. Die rituelle Neigung der Männer ist tiefer als die der Frauen. Sowohl aus religiösen, als auch hygienischen Gründen besteht dieser Unterschied. Ohnehin gibt es viele hygienischen und sozialen Vorteile und Weisheiten bei den vorschriftsmäßig ausgeführten Anbetungen [, die unsere Religion fordert]. Nimm beim Gebet die rituellen Haltungen ein, d.h. Aufrechtstehen, Neigung, Niederwerfung, Sitzen und Rezitieren und andere Vorschriften so, wie der Heilige Prophet sie erfüllte, damit deine Gebete vervollständigt werden dürfen. Bei ritueller Neigung blickst du auf die Stelle zwischen beiden Füßen und sprichst die Gebetsformel “Subhane Rabbijel asim” und beim Sich-Erheben “Semi allachü limen hamidech” und beim Aufstehen “Rabbenâ lekelhamd” aus; dann sprichst du “Allachüekber” und erfüllst die rituelle Niederwerfung. Diese heissen rituelle Haltungen. Du erhebst dich nach der Neigung und stehst gerade auf, und erfüllst die rituelle Niederwerfung. Bei der rituellen Niederwerfung setzst du zuerst die Knien, dann die Hände und danach die Nase und die Stirn auf den Boden. Wenn nur die Nase oder nur die Stirn den Boden berührt, gilt das Gebet nicht; den Gelehrten, Imam-ı Yusuf und Muhammed nach, soll man beide auf den Boden setzen. Die Männer sollen die Ellenbogen hochhalten. Die Frauen sollen sie auf den Boden setzen. Die Männer sollen mit dem Bauch nicht die Oberschenkel berühren. Die Frauen sollen ihn auf die Oberschenkel legen. Es ist nicht erlaubt, Stein oder Holz auf den Boden zu legen und sich unentschuldigt darauf niederzuwerfen. [Sind diese höher als 25 cm, so gilt das Gebet nicht. Wenn sie niedriger als 25 cm sind, ist das Gebet unerwünscht.] Während du die Stirn auf den Boden gesetzt hast, dann sprichst du dreimal “Sübhane Rabbijel âlâ” aus. Dann erhebe dich, sitzend auf den linken Unterschenkel und Fuß, und sprich dabei “Allahü ekber” aus. Die Zehen des rechten Fußes, sollen in der Richtung der heiligen Kaaba auf dem Boden sein. Und die Ferse des rechten Fußes, sollst du senkrecht halten. Bleib einen Augenblick so sitzen und dann erfülle wieder die rituelle Niederwerfung. Wärend deine Stirn auf dem Boden ist, sprich wieder dreimal “Sübhane Rabbijel âlâ” aus, dann hebe zuerst deinen Kopf, dann die Hände und danach die Knien vom Boden, sprich “Allachü ekber” und stehe auf! (Wenn man alt oder krank ist oder eine andere Entschuldigung hat, darf man Ausnahme sein). Lege die Hände auf den Bauch wie zuvor. Sprich mit der Gebetsformel “Bismillachirrachmanirrachim” die Sure Fatiha aus. Danach sprich eine Sure oder drei Koranverse aus. Löse deine Hände aussprechend “Allachü ekber” nimm die rituellen Haltungen ein nämlich Neigung, Aufrechtstehen und Niederwerfung wie zuvor. Vergiss dabei nicht die rituelle Niederwerfung zweimal auszuführen! Nach der zweiten Niederwerfung lege beide Hände auf die Knien. Die Finger sollen geradeaus und bewegungslos liegen. Die Spitzen der Finger befinden sich auf der Rundung der Knien. Die Ellenbogen sollen nicht an dem Körper sitzen sondern frei gehalten werden. Du sollst nur auf die beiden Händen blicken. Sprich das Tehijjatgebet aus. Dann sprichst du die Grußgebete aus. Danach sprichst du das Rabbenagebet aus. Nachdem du diese Gebete ausgesprochen hast, wende deinen Kopf zuerst nach rechts und sprich dabei: “Esselâmü alejküm we rachmetullach” und blicke auf die Rundung der Schulter. Wende danach deinen Kopf nach links und sprich dasselbe aus. Dann sprich die Dank-, Lob- und Bittgebete wie auf den Seiten 49 und 50 aus. Danach rezitiere wie folgt: “Ja Allah, ja Allah, ja hajjü kajjûmü ja seldschelâli wel ikram, es elüke en tuchjije kâlbî bi nûri marifetike ebeden, ja Allah, ja Allah.” Bemerkung: Es ist besser solche Bittgebete vor dem ersten Teil des Morgengebetes d.h. vor dem erforderlichen Gebetsteil oder nach dem zweiten Teil des Morgengebetes, dem unentbehrlichen Gebetsteil, zu rezitieren. Denn im Buch Ibni Âbidîn auf Seiten 356 und 457 heißt es: Wenn man zwischen den erforderlichen und untentbehrlichen Gebetsteilen etwas ausspricht oder Bittgebete rezitiert, verdirbt das nicht den erforderlichen Gebetsteil. Jedoch wird der erforderliche Gebetsteil weniger verdienstlich. Nach dem erforderlichen Gebetsteil spricht man nur das Folgende aus: “Allachümme entes-selâm we minkes-selâm tebârekte jâ seldschelâli wel ikrâm.” Mehr als das aussprechen bzw. rezitieren darf man nicht. Manche Gelehrten sind sogar der Meinung, dass der erforderliche Gebetsteil nicht gelten würde, wenn man diese Vorschrift nicht einhält. In diesem Fall sollte man das Gebet erneut verrichten. Nach dem unentbehrlichen Gebetsteil soll man aufstehen, um den erforderlichen letzten Gebetsteil zu verrichetn, sobald man “Allachümme entes-selâm...” ausgesprochen hat; es ist eine unerwünschte Handlung, sich zu verspäten. Nach Überlieferung von St. Âische, Friede sei mit ihr, berichten die Gelehrten Müslimin und Tirüsî, dass der heilige Prophet pflegte, nach dem Verrichten des unentbehrlichen Gebetsteil so kurz zu sitzen, dass man in diesem Zeitraum nur “Allachümme entes-selâm...” aussprechen könnte, und danach den letzten erforderlichen Gebetsteil zu rezitieren. Es gibt kein Zeichen in den heiligen Hadithen, die darauf hinweist, dass Lobpreisung und Bittgebete vor den letzten erforderlichen Gebetsteilen rezitiert werden sollten. Jedoch versteht man, dass man diese nach den letzten erforderlichen Gebetsteilen rezitieren sollte. Denn die erforderlichen Gebetsteile sind Fortsetzung der unentbehrlichen Gebetsteile. Daher gilt das Rezitieren nach dem letzten erforderlichen Gebetsteil als Rezitieren nach dem unentbehrlichen Gebetsteil. Aus diesem Grund lautet eine Überlieferung, dass der heilige Prophet pflegte, nach jedem unentbehrlichen Gebetsteil Lobpreisung und Bittgebete zu rezitieren, das heißt, dass der heilige Prophet sie nach jedem letzten erforderlichen Gebetsteil zu rezitieren pflegte. Der Gelehrte Schems-ül e-imme Halwanî sagt, dass es besser ist, Lobpreisung, Danksagung bzw. Bittgebete nach letzten erforderlichen Gebetsteilen zu rezitieren. Die Übersetzung aus dem Buch von İbni Âbidîn endet hiermit. 22 — Bemerkung: Bei der rituellen Waschung, bei der Reinigung vom Schmutz, beim Beabsichtigen und beim Gebetsverrichten darf man kein Misstrauen hegen. Am Ende der Bücher Hadika und Berika werden die Nachteile des Misstrauens ausführlich erklärt. Deren Hauptinhalt ist folgendes: Eine heilige Hadith lautet: “Misstrauen ist die Versuchung des Teufels. Hütet euch bei der rituellen Waschung bzw. Ganzwaschung und bei der Reinigung von dem Schmutz vor der Versuchung des Teufels.” Es ist sündhaft Misstrauen zu hegen. Es ist unerwünscht, hinter einem Vorbeter, der Misstrauen hegt, das Gebet zu verrichten. Es ist nötige Verpflichtung, solch einem nicht zu genehmigen, die Aufgabe eines Vorbeters zu erfüllen. Misstrauen verursacht Verschwendung vom Wasser. Und jede Art von Verschwendung ist untersagt. Misstrauen verursacht, Gebete zu verspäten, Gemeinschaftsgebet und sogar Gebetszeit zu versäumen. Es verursacht, das Leben umsonst zu verbringen. Misstrauen verursacht, Privatwasserkanne, -schürze, -gebetsteppich zu verwenden, welche religiöse Abweichungen sind. Wer Misstrauen hegt, zweifelt an der Reinigung der Kleider bzw. der Speisen der Muslime, was unerlaubt ist. Misstrauen führt einen zugleich dazu hochmütig zu sein. Gründe einer Handlung geltend machen heißt die eigentliche Handlung durchführen. Wer die Bedingungen bzw. erforderlichen Vorschriften und die unerwünschten Handlungen der rituellen Waschung bzw. Reinigung und der Gebetsverrichtung nicht weiß, kann sich nicht vor dem Misstrauen befreien. Wenn man diese weiß und erfüllt, darf man dagegen kein Mißtrauen hegen. Man muss daran glauben, die rituellen Vorschriften regelrecht befolgt zu haben. Man darf daran nicht zweifeln. Wer leicht Misstrauen hegt, muss mit Genehmigung der Gelehrten handeln. Normalerweise sind Boden und Erde rituell rein. Alles, was keinen Schmutz hat, ist rituell rein. Aufgrund des Misstrauens kann ein reines Ding nicht unrein werden. Wenn man vermutet, dass ein Gegenstand höchstwahrscheinlich unrein ist, ist es in diesem Fall unerwünscht, ihn zu benutzen; jedoch ist es zulässig. So wie eine schmutzige Strasse, Unterwäsche oder Geschirr der Ungläubigen bzw. Heuchler. Es ist erlaubt, Fleisch der Schlachttiere zu essen, die von Schriftbesitzern geschlachtet werden. Bei der Reinigung der Seele von Bosheiten und bei Beachtung der Menschen- bzw. Tierrechte und vor Verboten ganz vorsichtig und schwer zufriedenzustellend sein heißt kein Misstrauen hegen, sondern asketische Frömmigkeiten, zu besitzen und sich auch vor Zweifel haftem zu hüten.
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